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Seite 2, 3, 4, 5, 6 [Allgemein]von mgutt
57598002.06.2012, 01:20
Iwan-EJ2

»Versichg. will Restwertbörse, kein wirtschftl. Totalschaden

Wäre ich im recht gewesen?Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellenDas Thema einem Freund empfehlenDas Thema druckenPrivatverkauf -> Motorschaden
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AutorNachricht
Newbie 

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01.06.2010, 17:49


Hallo,

ich war hier vor einigen Jahren schon mal angemeldet. Doch mir fällt weder mein alter Nickname noch Paßwort ein :roll:

Ich habe gerade folgendes Problem:
Letzte Woche gab es doch dieses schwere Unwetter in Sachsen, und mein Auto mußte einiges an Hagelschaden wegstecken.
Gestern war ich beim Gutachter. Ich fasse mich jetzt mal kurz:
Wiederbeschaffungswert meines Del Sols vor dem Hagelschaden: 6000 Euro
Reperaturkosten: 3600 Euro
Nun will die Versicherung mir die Reperaturkosten nicht einfach so auszahlen. Sie wollen den Restwert über die Restwertbörse ermitteln, in der Hoffnung, da findet sich jemand, der mehr für mein Auto zahlen würde als 2400 Euro. Und entweder ich verkauf mein Auto zu diesem Angebot, und die Versicherung zahlt mir noch einen Ausgleich, oder die Versicherung zahlt mir nur den Ausgleich.
Ich habe vorher noch nie was davon gehört, und verstehe das ganze überhaupt nicht :(

Mein Mann dagegen (die selbe Versicherung) Autowert: 5000 Euro, Reperaturkosten 2700 Euro, bekommt ganz selbstverständlich seine Reperaturkosten ausgezahlt.

Habe ich da die letzten Jahre irgendwas verpaßt?
Kann mich jemand aufklären?
Ich war heute noch mal beim Gutachter und habe ihm gesagt, das ich kein Intersse habe, mein Auto zu verkaufen, ob mit oder ohne Hagelschaden.
Er meinte, wenn ich Pech habe, zahlt mir die Versicherung nur einen Ausgleich von 1000 Euro :o

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Meine Honda-Welt steht grad Kopf :no:

Lg, Dana.

Verfasst am: 01.06.2010, 18:53

Ich schubs mal :o/
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01.06.2010, 20:34


Meinst du das so:

1. Auto ok
2. Hagel: Auto zerkloppt
3. Du willst nicht reparieren, sondern Reparaturkosten ausgezahlt bekommen.
4a. Versicherung will dir nur die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert bezahlen.
4b. Zu diesem Zweck, will die Versicherung den Restwert in einer Restwertbörse ermitteln lassen. (potentiellen Käufer finden)

PS: du hättest dir eventuell "Mein Mann" verkneifen sollen. lol
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02.06.2010, 09:50


Irgendwie erklärte mir der Gutachter das so:

Auto vorher: 6000 euro (laut Schwagge)
Reperaturkosten: 3600 euro
Restwert: 2400 euro

Wenn sich ein potentieller Käufer über die Restwertbörse findet (in den nächsten 5 Tagen), der mir statt 2400 euro z.B. 3400 euro zahlen würde, dann bräuchte mir die Versicherung nur noch 2600 euro zahlen.

Und das verstehe ich nicht. Es ist MEIN Auto, und ich will es NICHT verkaufen. Aber ich habe einen Hagelschaden, und für so einen Fall habe ich doch mein Auto versichert. Damit ich es halt reparieren oder mir die Rep.kosten auszahlen lassen kann - dachte ich jedenfalls :roll:

Bei meinem "geschiedenen" Mann 8) ging es doch auch auch :roll:

Wenn ich den Gutachter richtig verstanden habe, übernehmen sie ohne Probleme die Reperaturkosten, wenn ich den Hagelschaden reparieren lasse. Nur beim auszahlen wollen sie gucken, ob sie da billiger weg kommen :(

Ach ja, wir sind beim ADAC versichert :suspekt:

Kann vlt. noch jemand von Euch was dazu sagen?

LG, Dana.
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02.06.2010, 10:10


Hmm, mein Vater ist auch Gutachter, daher kenne ich das Vorgehen von Versicherungen ein bisschen.

Die Frage, die sich die Versicherungen stellen ist: will Kunde XYZ das Auto reparieren lassen, oder nur die Prämie abkassieren.
Ich gehe mal davon aus, dass das bei Dir nicht der Fall ist. ;)

Der Ausgleich den die Versicherung zahlt ist sozusagen nur der Eigenanteil an etwaigen Reparaturen. Wenn Du also die Beulen selbst rausmachst oder jemanden schwarz beauftragst wollen die das nicht unterstützen, da im Falle eines erneuten Schadenfalles das Fahrzeug nicht fachmännisch instand gesetzt wurde. Wenn dann nämlich wieder eine Bewertung fällig ist, und das Fahrzeug mit 6000 bewertet wird, obwohl Mängel wegen vorhergegangener Instandsetzungen bestehen, hat die Versicherung einen höheren Aufwand.

Mein Tipp: geh zu Honda oder der Werkstatt deines Vertrauens und lass das fachgerecht machen. Dann kannst Du auch jemandem auf die Füße treten, wenn nicht alles i. O. ist. ;)
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02.06.2010, 10:33


Das klingt schon logisch, wie du es schreibst.

Ich will halt nur den schlimmsten Teil (Motorhaube) reparieren lassen, weil ich denke, alles machen lassen lohnt sich nicht mehr. Dafür muß ich dann mit beulen und einem wertgeminderten Auto leben - das ist auch nicht schön :cry:

Aber wie will denn die Versicherung den tatsächlichen Wert des Autos ermitteln, wenn irgendwelche potentielle Käufer gar nicht wissen, wie mein Auto wirklich aussieht? Ich habe vor ein paar Jahren mal 3000 Euro reingesteckt (Reifen, Felgen, Auspuff, und diverse Kleinigkeiten), davon weiß doch aber keiner was, bei dieser Börse - wahrscheinlich auch besser so 8)

LG.
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02.06.2010, 10:51


Die Versicherung nimmt als Grundlage für den Fahrzeugwert das Gutachten, ist zumindest bei meinem Vater immer so.
Der Prüft, anhand von DAT und was es da sonst noch gibt immer den Wert des Fahrzeuges im aktuellen Zustand, also mit, ich sag mal, Sonderzubehör. :D
Dann wird anhand von lokalen Daten, also z. B. Autoscout, und nationalen Daten, wie Schwacke, geprüft, wie teuer es wäre, dein Fahrzeug wieder zu beschaffen. Gleichzeitig muss der Gutachter prüfen, wie hoch der Zeitwert oder Restwert des Pkw ist, also inklusive der Schäden!
Ist wichtig, da ab 65% oder 75% Schadenssumme im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert (der genaue Prozentsatz fällt mir grad net ein) ein Totalschaden vorliegt, bei dem geprüft wird, ob sich eine Reparatur noch lohnt, oder ob es ein Ersatzfahrzeug gibt.
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Newbie 

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02.06.2010, 11:17


Ich habe gerade eine Mail vom Gutachter bekommen. Da steht unter anderem folgendes drinne:

Zusammenfassung
Beurteilung reparaturwürdig
Reparaturkosten ohne MwSt. EUR 3.047,06
Mehrwertsteuer 19 % EUR 578,94
Reparaturkosten mit MwSt. EUR 3.626,00
Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt. nur in der Höhe erstattet, in der sie
tatsächlich angefallen ist und nachgewiesen wurde.
Wiederbeschaffungswert mit MwSt. EUR 6.000,00
Wiederbeschaffungswert differenzbesteuert 2,5% EUR 5.853,66
Wiederbeschaffungswert ohne MwSt. EUR 5.025,21
Wiederbeschaffungswert ausreichend
Restwert EUR 100,00
Selbstbeteiligung Teilkasko EUR 150,00


Ich weiß jetzt nicht, was der Restwert mit 100 Euro genau bedeudet, also wie der errechnet wurde. Vlt. kann es mir noch jemand erklären.
Aber wenn ich alles richtig deute, dann kann ich mir die Rep.kosten auszahlen lasse :)
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Trainee 

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02.06.2010, 11:21


   oxymoxy schrieb:
Gleichzeitig muss der Gutachter prüfen, wie hoch der Zeitwert oder Restwert des Pkw ist, also inklusive der Schäden!

Das mach der mit Hilfe einer Restwertbörse. Hier wird das Fahrzeug an Aufkäufer angeboten um zu sehen, was dafür noch gezahlt werden würde, sofern der im unrep. Zustand verkauft werden soll.

Wenn die Versicherung mitmacht würd ichs mir auch auszahlen lassen ;)
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02.06.2010, 13:11


Moin moin
Zum richtigem Umgang mit Versicherungen im Schadensfall gehört etwas Übung...
Da es sich hier wohl um deine Kasko handelt gelten andere Regeln wie beim Haftplichtschaden!!!
So kann die Kasko z.b wenn eine Entschädigung für einen Totalschaden die nicht komplett für nachfolger Fahrzeuge
( könnten auch 2 neue Wagen sein) verbraucht wird den Differenzbetrag ( nach einer Frist) zurückfordern!!
Am besten über einen Anwalt regulieren lassen oder schau mal bei captain-huk.de rein...
Gruß Michael
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Gast 

03.06.2010, 08:38


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