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15.05.2005, 17:34


   mgutt schrieb:
1% nach oben wäre bei 50 km/h = 0,5 km/h und bei 200 km/h = 2km/h ;)

also 50,5 km/h und 202 km/h.

Die tatsächlichen Abweichungen laut Gesetz darf nur +/4% sein.

D.h. wenn Du 100km/h fährst, dann darf das Tacho nicht mehr als 104 km/h, aber auch nicht weniger als 96 km/h anzeigen.

Hier der Gesetzesauszug:

   Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Wobei alle Hondatachos die Bank weg bestimmt 5-10% falsch gehen. D.h. sie zeigen zwar 100 km/h an, aber fahren tut man nur 90 - 95 km/h.

Das Tacho von meinem Roller war geil. Der hat 80 angezeigt fuhr aber nur 60 ;)


Die 4%tige Abweichung nach oben oder unten gilt für den Wegstreckenzähler, also nicht für die Geschwindigkeitsanzeige. Diese darf NIE weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen. Eine gestzliche Vorgabe für die maximale Abweichung nach oben ist mir hingegen nicht bekannt. Beim Tachoangleichen sprach man früher von max. 7% als Richtwert. Da mach ich mich aber nochmal schlau.
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17.05.2005, 09:29


du hast recht.

ja lesen muss man können :wall:

soll heißen, wenn das tacho 100 anzeigt, dann dürfte es real nicht über 100 km/h sein, die man fährt.

aber warum die stvzo nicht auf die abweichung eingeht ist schon komisch.
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01.11.2005, 18:40


Ich hab den Rechner auch mal getestet. :o

Der kann aber mit meiner zweiten Reifengröße nichts anfangen :( :(

Kann man das auch selbst ausrechnen? :?:
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08.12.2005, 09:52


Wie weist man denn sowas nach wenn das im Gutachten als Auflage enthalten ist?

Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung eingetragen werden.


Gruß
venni
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01.10.2006, 13:08


   mgutt schrieb:
1% nach oben wäre bei 50 km/h = 0,5 km/h und bei 200 km/h = 2km/h ;)

also 50,5 km/h und 202 km/h.

Die tatsächlichen Abweichungen laut Gesetz darf nur +/4% sein.

D.h. wenn Du 100km/h fährst, dann darf das Tacho nicht mehr als 104 km/h, aber auch nicht weniger als 96 km/h anzeigen.

Hier der Gesetzesauszug:

   Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie

mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.


Wobei alle Hondatachos die Bank weg bestimmt 5-10% falsch gehen. D.h. sie zeigen zwar 100 km/h an, aber fahren tut man nur 90 - 95 km/h.

Das Tacho von meinem Roller war geil. Der hat 80 angezeigt fuhr aber nur 60 ;)


wenn man zitiert sollte man dies richtig tun. nicht böse gemeint aber die umständlichen formulierungen verleiten schnell zu einer fehlinterpretation. die 4% beziehen sich auf den km-zähler und nicht auf die geschwindigkeit. wurde ja schon gesagt..

nach aktueller gesetzeslage (EU richtlinie) darf die tachoabweichung 0% zu wenig anzeigen, jedoch bis zu 10% + 4km/h zu viel.

für folgende tatsächlichen geschwindigkeiten ergeben sich zulässig angezeigte werte von:

30: 30-37
50: 50-59
100: 100-114
150: 150-169
200: 200-224
250: 250-279

ein fahrzeug das echte 100.000km gefahren hat, darf aber nur werte von 96.000km bis 104.000km auf der uhr stehen haben.

bei meinem alten auto mit analogem tacho war das ganz klassisch. der km-zähler lief ggü GPS etwa 3% vor. die geschwindigkeitsanzeige dagegen 7%.
100km/h nach tacho waren also nur echte 93,5km/h, und 100km auf dem tages-km-zähler waren echte 97km. und die 186.000km auf der "großen uhr" waren eigentlich nur 180.600km :D

LINK: Tachoabweichung (Besonders 5.3 beachten ;))
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bei mir funzt es nicht :(
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02.03.2007, 20:56


   Lightning schrieb:


Kann man das auch selbst ausrechnen? :?:


kannst du schon machen. ausgehend von dem Radius des Rades kannst du die Winkelgeschwindigkeit des Rades ausrechnen somit auch die Geschwindigkeit auf der äussersten Bahn. wenn du zB. die Lauttachogeschwindigkeit von 100 km/h(Bahngeschwindigkeit am Profil) hast kannst du die Winkelgeschwindigkeit der Rades ausrechnen. mit dem neuen Radius kriegst du die neue Bahngeschwindigkeit raus. :yes: :yes: :yes: :yes: :yes:

Ich hoffe das hilft dir



Gruß

Slava

Edit: hab grad gesehen, dass die Frage saualt ist.
vllt. braucht es ein Anderer
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02.03.2007, 20:59


   SlavaEG3 schrieb:
   Lightning schrieb:


Kann man das auch selbst ausrechnen? :?:


kannst du schon machen. ausgehend von dem Radius des Rades kannst du die Winkelgeschwindigkeit des Rades ausrechnen somit auch die Geschwindigkeit auf der äussersten Bahn. wenn du zB. die Lauttachogeschwindigkeit von 100 km/h(Bahngeschwindigkeit am Profil) hast kannst du die Winkelgeschwindigkeit der Rades ausrechnen. mit dem neuen Radius kriegst du die neue Bahngeschwindigkeit raus. :yes: :yes: :yes: :yes: :yes:

Ich hoffe das hilft dir



Gruß

Slava


Hat sich schon erledigt bei mir, hab mit GPS gemessen :P

Außerdem bin ich nicht so das Mathe Ass.
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Fortgeschrittener 

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02.03.2007, 21:08


   Lightning schrieb:
   SlavaEG3 schrieb:
   Lightning schrieb:


Kann man das auch selbst ausrechnen? :?:


kannst du schon machen. ausgehend von dem Radius des Rades kannst du die Winkelgeschwindigkeit des Rades ausrechnen somit auch die Geschwindigkeit auf der äussersten Bahn. wenn du zB. die Lauttachogeschwindigkeit von 100 km/h(Bahngeschwindigkeit am Profil) hast kannst du die Winkelgeschwindigkeit der Rades ausrechnen. mit dem neuen Radius kriegst du die neue Bahngeschwindigkeit raus. :yes: :yes: :yes: :yes: :yes:

Ich hoffe das hilft dir



Gruß

Slava


Hat sich schon erledigt bei mir, hab mit GPS gemessen :P

Außerdem bin ich nicht so das Mathe Ass.


ich auch nicht vielmehr Physik LK :)
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Beobachter 

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Beiträge: 2
Chats: 0
Wohnort: Heidelberg
11.03.2007, 02:51


Servus, ich hab folgendes Problem:

Vor 9 Monaten hab ich mir n Civic EJ9 Bj.96 geholt. Da waren
Winterreifen (175/70 R13 82S) und
Sommerreifen (185/60 R14 82H) dabei.

Jetzt bin ich durch nen Freund an fast neue Sommerreifen (195/55 R15 82V) gekommen, die ich gerne nächste Woche dran hauen würde.

Meine Fragen:
- Was passiert, wenn ich die einfach dran mach und NICHT zum TÜV geh. Mit welchen Strafen muss ich rechnen, wenn mich die Bullerei erwischt.
- Kann ich die Reifen/Felgen eintragen lassen, ohne Tachoabgleichung und so machen zu müssen? Wenn nein, was kostet so ne Tachoabgleichung und wo kann ich das machen lassen? Kommen sonst noch Kosten auf mich zu?
- Was kostet die Eintragung überhaupt?

Noch ein paar Fakten:
Weder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (also der kleine Fahrzeugschein), noch in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (das Din A4 Blatt) sind die alten Sommerreifen (185/60 R14) eingetragen.
Nur im Fahrzeugbrief sind die alten Sommerreifen eingetragen.
Ne ABE für die neuen Sommerreifen hab ich irgendwo (wenn ich sie find, kann ich mehr dazu sagen), aber die is glaub ich nur für Opel-Fahrzeuge ?!?!?! ich blick da nich so ganz durch
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Gast 

26.01.2012, 14:48


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