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09.03.2010, 13:16


Hi Leute,

ich weiß zwar nicht ob es hierhin gehört aber ich habe folgendes Problem.Ich habe im November 2009 ein Getriebe über ebay verkauft, das zwar gebraucht war,aber funktioniert hat.

Ein Käufer in Deutschland (ich bin aus Ö) hat das Getriebe ersteigert.Da er meinte es sei recht dringend,habe habe ich es auch gleich versendet.Nach ca. 3 Wochen kam dann eine Mail, das die Werkstatt meinte das das Getriebe kaput ist und sie es nicht einbauen.Ich habe das natürlich nicht geglaubt und so folgte auch diverser MailVerkehr.
In meinem letzten Mail (aus dem Dezember)sagte ich dem Käufer, er soll mir das Getriebe mal zurücksenden,da ich das mit eigenen Augen sehen will.Er daraufhin,ja er versendet es mit Januar Gehaltseingang.

Dann kam aber nichts.

Letzte Woche Freitag kam dann das Getriebe(!!5.März)) Auf meine Frage warum das so lange gedauert hat,bekam ich als Antwort das sie kein Geld hatten ,blabla..interessiert mich nicht.

Nunja,das Getriebe ist definitv kaput,allerdings hat es auch einige mehr Schrammen..die Getriebe Glocke zb.hat tiefe Kratzer,wie wenn jemand mit nem Schraubenschlüssel herumgebort hätte.

Ich hab jetzt mal geantwortet, das ich ihr das Geld sicher nicht rückerstatten werde, da ich ein gebrauchtes,aber funktionierendes Getriebe verkauft habe.

Ich würd mal gerne eure Meinung dazu wissen. Bin ich im Recht oder Unrecht. Ebay hält sich da natürlich raus,is klar..was vielleicht noch wichtig ist, ich habe es als privater verkauft.

Danke für eure Hilfe
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09.03.2010, 13:21


so wie ich es kenne, gibts bei privatverkäufen keine garantie oder rücknahme....
allerdings gibts bei internetkäufen immer 2 wochen garantie...aber hastes ja als privater verkauft ;)
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09.03.2010, 13:32


Ja das weiß ich nicht 100%.ich mein wenn das wirklich so ist, dann stell ich alles rein auf ebay was kaput is und verkauf es weißt was ich mein..das kanns ja auch nicht sein..

und das Getriebe war nicht defekt..ganz sicher nicht..Meiner Meinung nach wollen die mir das jetzt unterschieben, das sie mir geschrieben haben, das ich jetzt schon der 3 Getriebe Verkäufer bin und alle waren kaput :dumb: ich mein alleine an der Aussage haperts ja schon..
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09.03.2010, 13:38


   tmaey schrieb:
so wie ich es kenne, gibts bei privatverkäufen keine garantie oder rücknahme....
allerdings gibts bei internetkäufen immer 2 wochen garantie...aber hastes ja als privater verkauft ;)


bitte nichts vermischen wenn man es nicht genau weiß ;)
bei privatverkäufen gibt es wenn dann eine gewährleistung und diese müsste man wenn dann explizit ausschließen.

und 2 wochen garantie bei internetkäufen? FALSCH, man hat ein Rücktrittsrecht, also wie bei Haustürgeschäften und nicht eine Garantie.

generell dürfen wir hier dir keine rechtsberatung anbieten.
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09.03.2010, 13:39


alles klar! wieder dazugelernt! danke ronny!
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09.03.2010, 13:41


Kannst die Sache abhacken, wird nichts auf dich zu kommen.
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09.03.2010, 13:44


Nunja darauf wurde auch ausdrücklich hingewiesen, das ich privater bin und keinerlei Garantie und/oder Gewährleistung gebe.

Von einem Rücktritt war auch keine Rede..zumindest in keinem Mail ihrerseits..

Nunja, das heißt ich muss das mit meinem Anwalt bereden oder wie ??hmm...gibts da im internet irgendwas wo man sich event. erkundigen kann..ich mein Anwalt habe ich Kiloweiße (sind Kunden von mir :-) )aber das wäre eigentlich mein letzter Weg gewesen.
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09.03.2010, 13:47


ähm, warum so umständlich machen? du erkennst den mangel den sie dir vorwerfen nicht an und sie sollen ihn dir nachweisen das der mangel bzw nichtfunktion von dir stammt. ende aus basta
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09.03.2010, 13:53


Nunja angeblich haben sie ein Schreiben der Werkstatt, die bestätigt was an dem Getriebe defekt ist..ich weiß nicht ob das was zählt..
ich mein ich kann meiner Werkstatt auch sagen, das sie mir was schreiben sollen..
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09.03.2010, 13:59


und was soll das schreiben bezwecken? ich würde mich nicht einschüchtern lassen.

und wieso haben die bereits das dritte? richtig? getriebe was angeblich defekt ist? außerdem wird der schaden wenn dann durch einen gutachter und nicht durch eine werkstatt bestätigt bzw widerlegt.

wieso kaufen die ein getriebe, wenn sie wissen das eine Gewährleistung ausgeschlossen und die nach besten Wissen verkauft hast und das hat es. wenn etwas gebraucht ist hat es in der Regel gebrauchsspuren und es ist halt kein Neu Objekt mehr.

Bleib sachlich und ruhig. Frag mal überhaupt was die genau wollen, also deren Forderung, sie müssten dir wenn sowieso ne Frist zur Nachbesserung geben, wie auch immer die aussehen soll und da du Privatperson bist ist dann die Frage der "angemessenen" Frist(Zeitlich gesehen) auch wieder Interpretationssache. ODER lass dir mal den Schaden einfach mal erklären
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10.03.2010, 21:45


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