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14.05.2010, 19:53


Ich habe ein Problem ich will am Wochende mein Mitsubishi Galant verkaufen. Nur sind an der hinteren Achse Bremsbeläge drauf die keine ABE haben und auch nicht eingetragen sind. Kann das für mich rechtliche Folgen haben wenn der Käufer einen Unfall baut?

Ich habe auch ein Schriftstück aufgesetzt welches so lautet


Der Käufer __________________________________ bestätigt hiermit seine Kenntnis
über die am Fahrzeug (Mitsubishi Galant, Fahrgestellnummer: ......................) verbauten hinteren Bremsbeläge, die weder eine ABE besitzen und auch
nicht im Fahrzeugschein per Sonderabnahme eingetragen sind.
Der Verkäufer _______________ wird von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
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14.05.2010, 20:00


hmm, sollte so passen.

alle gefahren, egal welcher hinsicht gehen auf den käufer mit dem kaufvertrag über. sowas irgendwo noch einbauen
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14.05.2010, 20:04


habs nochmal abgeändert.

Der Käufer __________________________________ bestätigt hiermit seine Kenntnis
über die am Fahrzeug (Mitsubishi Galant, Fahrgestellnummer:..................) verbauten hinteren Bremsbeläge, die weder eine ABE besitzen und auch
nicht im Fahrzeugschein per Sonderabnahme eingetragen sind.
Der Verkäufer ______________________ wird von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Alle Gefahren und rechtlichen Folgen gehen mit Unterzeichnung des Kaufvertrages und dieser Erklärung an den Käufer über.

Zuletzt bearbeitet von JP-Power am 14.05.2010, 20:07, insgesamt einmal bearbeitet
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14.05.2010, 20:05


ich als leihe wüsste nicht was man nun noch gegen dichin der hand hätte
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14.05.2010, 22:12


Abgesehen von der Kleinigkeit, dass Verkäufer und Käufer unterschreiben, ein Fahrzeug wissentlich und somit vorsetzlich im Straßenverkehr in Betrieb genommen zu haben bzw. zu nehmen für das keine ABE vorliegt, ist alles in Ordnung.
Ich weiß nicht, ob daraus was gedreht werden kann, aber etwas merkwürdig klingt es schon.
Einfach einen Satz legale Bremsbeläge investieren ist keine Option?
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14.05.2010, 22:17


Ich würde im Kaufvertrag einfach aufnehmen, dass die entsprechende Bremse defekt ist.
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15.05.2010, 07:25


und das reicht wenn ich nur Bremse hinten defekt in den Kaufvertrag reinschreibe? Oder sollte ich das Schriftstück trotzdem von ihm unterschreiben lassen?
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15.05.2010, 08:51


ja klar reicht das. mit einer defekten bremse kann man schlecht bremsen und wenn dann was passiert, ist das sein problem, da er die bremse eben nicht repariert hat.

Von einem unfall würde ich sowieso nicht ausgehen, schließlich sind das nur die beläge und dann auch nur die hinteren, wo eh kaum bremsleistung drauf liegt.

ansonsten ist doch eh aussage gegen aussage oder wie sollte der beweisen, dass du die eingebaut hast.
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15.05.2010, 09:36


Ich geh ja auch nicht von einem Unfall aus. Aber wenn einer passiert und die Polizei untersucht das Fahrzeug und stellt fest das die hinteren Bremsbeläge keine ECE bzw ABE haben. Dann wird der Käufer doch zuerst zu mir rennen. Ich hab einfach keine Lust aus welchen Gründen auch immer rechtlich belangt zu werden.
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15.05.2010, 09:44


Wenn der Käufer es weiß ist es sein Problem. Wie will er beweisen, dass die vorher schon verbaut waren? Die Polizei kontrolliert die Beläge sowieso nicht, außer der Wagen hat einen auffällig langen Bremsweg. Da lohnt der Aufwand gar nicht.

Alles was Du schriftlich fixierst ist nachweisbar. Daher würde ich da rein gar nichts fixieren.

Wenn Du Dir so ins Hemd kackst, dann bau die Beläge aus und sag dem Käufer, dass er die bei der Abholung selber einsetzen muss ^^
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Gast 

15.05.2010, 09:49


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