» Rechnung (vom Vorbesitzer) von Reparatur von der Werkstatt anfordern (viel Text)

Verschwiegene Mängel beim Fahrzeugkauf / TäuschungNeuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellenLackkratzer
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Trainee 
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06.12.2015, 11:57
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Ich habe vor einiger Zeit ein gebrauchtes KFZ von einer Privatperson gekauft (ich nenne sie beispielhaft Heinz).

Das Auto ist scheckheftgepflegt und hat auch neuen TÜV bekommen, soweit alles gut.

Mich irritiert jedoch der vorletzte Eintrag im Serviceheft, da dort ein Wechsel des Zahnriemens (bzw. Steuerkette um genau zu sein) eingetragen ist.

Der besagte Eintrag wurde vom Vor-Vorbesitzer (nennen wir ihn Fritz) machen lassen.

Was mir auffällt: Der Eintragungsort ist ca. 100km vom damaligen Wohnort von Fritz entfernt (ich habe die Fahrzeugscheine aller Vorbesitzer hier) und der Werkstattname klingt nicht wirklich nach Werkstatt (nennen wir es als Beispiel Blumenhandel Meier).

Der Eintrag im Serviceheft ist unterschrieben und gestempelt, allerdings ohne Angabe einer Telefonnummer der Werkstatt. Eine Adresse ist vermerkt, jedoch ist bei dieser Adresse ein reines Wohngebiet, der Name des „Mechanikers“ steht jedoch auf der Türklingel.

Aktuell gebe ich davon aus das die Inspektion samt Reparaturen nie gemacht wurde, vor allem weil vorher stets Fachwerkstätten aufgesucht wurden.

Habe ich nun als aktueller Fahrzeugbesitzer Anspruch auf eine Rechnungskopie der „Werkstatt“? Die Fahrzeugbriefe (alt und neu) und das Serviceheft kann ich als Beleg vorweisen.

Es geht rein darum, dass der Wagen aktuell diverse Probleme hat und ich vermute das bei dem besagten Eintrag gemauschelt wurde.

Ich vermute an dieser Stelle das entweder die Werkstatt den Herrn Fritz betrogen hat und eventuell eine Rechnung gefälscht ist (dann müsste es eine geben) oder Herr Fritz hat seinen Bekannten (Blumenhandel Meier) der ihm aus Freundlichkeit den Stempel verpasst hat, somit wüssten ja beide Bescheid und beide haben betrogen.

Mir geht’s nur darum das ich keinen kompletten Motorschaden will, weil die Steuerkette irgendwann überspringt. Laut Anwalt habe ich keine direkte Handhabe gegen den Vor-Vor-Besitzer (Herrn Fritz) und auch nicht gegen die „Werkstatt“. Herrn Heinz habe ich darauf angesprochen, er sagte nur er hätte mir alle Unterlagen mitgegeben und hat keine Kontaktdaten von Herrn Fritz. Ich finde es in soweit eigenartig, da ich mir alle Kaufverträge für eine gewisse Zeit aufhebe und dort auch die Adressen und Telefonnummern draufstehen.



Nun endlich die Frage: Habe ich einen Anspruch auf eine Rechnungskopie? Sofern mir der „Blumenhandel Meier“ eine Rechnung zu dem Vorgang aushändigen kann, wäre ja generell der Betrugsverdacht erst mal ausgeräumt. Sofern es die Werkstatt gibt, denn Google und Co spucken nichts aus und im Carport vor dem eigenen Haus macht man ja nicht mal eben so eine Inspektion mit Austausch vom Zahnriemen oder Steuerkette und allem drum und dran für einen Kunden.


pn
Fortgeschrittener 
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07.12.2015, 22:22
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1. Zu deiner eigentlichen Frage: Nein hast du nicht!! Auch sowas fällt unter den Datenschutz. Du könntest höstens den Vor- Vorbesitzer fragen ob er so freundlich wäre und dir ein Kopie besorgt.
Das Einzige was Sinn machen würde ist es das Fahrzeug einer kompletten Prüfung unterziehen zu lassen (Tüv/Dekra/ADAC). Sollte sich da raus stellen das etwas nicht passt und dir falsche Angaben
SCHRIFTLICH gegeben worden sein, dann kannst du den Vorbesitzer zu Haftung ziehen.

2. Es kann dann auch gleichzeitig abgefragt werden wann und mit wie vielen Kilometern das Fahrzeug in den letzten Jahren zum Tüv gebracht wurde. Aus sowas kann man dann wunderbar einsehen
ob der Kilometerstand manipuliert wurde.

3. Du wirst lachen, aber es ist tatsächlich möglich das ein Firmenhauptsitz in einem Wohngebiet liegt bzw. eine Wohnung ist. Kann ja sein das er dahinter eine Scheune mit Bühne und allem drum und
dran hat. Der oder die Jenige muss lediglich einen Meisterbrief haben (oder einen Meister mit beschäftigen) und ein Gewerbe angemeldet haben. Zu Zeiten wo man die so genannte "Ich-AG" gründen
konnte (ca. 2002 war das glaub ich) haben sowas in der Art viele gemacht. Hast ja auch schon zusätzlich in den ersten 12 Monaten 660€ vom Amt bekommen pro Monat. Ob es die Firma gibt die aif
den Stempel steht kannst du ja mal googlen. So müsste sich ja auch die Umsatz-Steuernr. heraus finden lassen können. Andernfalls einfach mal bei der KFZ-Innung fragen ob es eine Anmeldung gab
oder gibt.


pn
Trainee 
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Beiträge: 46
08.12.2015, 08:48
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Zu 1.:
Ja, auf den Sachverständigen wird's wohl hinaus laufen. Der Verkäufer weigert sich mir Infos zu geben und weigert sich ebenfalls den Vorbesitzer zu fragen, ob überhaupt eine Rechnung existiert.

Ich habe auch mit dem Anwalt gesprochen, Einträge im Serviceheft sind wohl verbindlich und sichern bestimmte Eigenschaften (wie eine gemachte Inspektion usw usw) zu.



Zu 2.:
Die Kilometer stimmen schon, mir liegen alle TÜV-Berichte seit Anfang an vor und die Kilometer haben sich stets erhöht, das kommt schon alles hin. Wobei der letzte Fahrzeugbesitzer den TÜV gern mal überzogen hat (teils 8 Monate).


Zu 3.:
Das ist mir schon klar das der Firmenhauptsitz in einem Wohngebiet sein kann, allerdings ist das eher eine "feinere Gegend" ohne Scheune/Bühne.

Es ist allerdings so, dass die Firma nie existiert hat (Infos von der IHK, Handwerkskammer und vom Gewerbeamt).

Für den genannten "Inhaber" gibt es 2 andere Einträge im gleichen Ort, in 2 verschiedenen Straßen. Allerdings völlig andere Bereiche (als Beispiel Finanzberatung).



Ich werde mir jetzt alle weiteren Arbeiten sparen. Strafanzeige gegen den Vorbesitzer (den Verkäufer habe ich als Mitgeschädigten genannt) und gegen die angebliche Werkstatt ist gestellt, denn zumindest der Vorbesitzer wird ja wissen, wer ihm den Stempel ins Heft gemacht hat und vor allem wo er den Wagen hingebracht hatte.

Um den Sachverständigen soll sich der Anwalt kümmern, dadurch das die Klappergeräusche genau aus dem Motor kommen ist es laut drei verschiedenen Werkstätten schon sehr eindeutig die Steuerkette, genau sagen kann man es natürlich erst nach einer entsprechenden Prüfung. Auf gut Glück tauschen will auch keine Werkstatt, da wohl schon von Ventilschäden oder sonst was ausgegangen werden kann, durch die verlängerte Steuerkette.



Es ist wie es ist. Ich finde ich hatte mich genug um eine friedliche Lösung bemüht und nun hoffe ich das der Sachverständige meinen Verdacht bestätigt und das die Polizei ebenfalls rausfindet, das es die Firma definitiv nie gab. Mir wurde noch mitgeteilt das die Steuerkette durchaus in Schwarzarbeit getauscht sein könnte, allerdings wird es schwer für den Vorbesitzer das nachzuweisen. Vor allem wenn der Sachverständige dann was anderes sagt. ;)


pn
Fortgeschrittener 
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08.12.2015, 22:12
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Darf ich mal fragen um was für ein Auto es sich überhaupt handelt!?
Autokauf ist wie Lotto spielen - Glückssache ;)
Stelle mir nur grad die Frage wie weit du kommen wirst mit der Anzeige. Das wird sich bestimmt alles hinziehen, vielleicht ein oder mehr.... Wünsche dir natürlich viel Glück
das es gut für dich ausgehen wird. Wie sieht denn dein Anwalt deine Chancen? Hoffe du bist gut rechtsschutzversichert, weil das könnte ein teurer Spaß werden und mit
viel Pech wirst du noch zur Kasse gebeten werden. Halt uns mal bitte auf dem Laufenden, das interessiert mich doch mal wie schnell und wie gut das geht.


pn
Trainee 
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09.12.2015, 07:37
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VW Bora von 2001, V5 mit 150PS.

Die Chancen sind... gemischt. Er sagt generell hat mir der Verkäufer mit dem Serviceheft zugesichert, dass die Steuerkette gemacht wurde. Natürlich kann ich versuchen das einzuklagen. Und er müsste seinen Schaden dann an den Vorbesitzer weitergeben.

Nur ist das Problem jetzt: Da sind locker 12 Arbeitsstunden fällig um den Motor überhaupt aufzumachen und da ran zu kommen. Kein Wunder das der Vorbesitzer da nach 12 Jahren wohl keine Lust zu hatte.

Die Rechtsschutz übernimmt die Kosten für den Sachverständigen, die Werkstattkosten muss ich tragen und dann einklagen. Mal schauen was mir der Anwalt da jetzt rät. Auf mir sitzen lassen will ich das nicht, notfalls denke ich werde ich es riskieren und alle Kosten einklagen. Und das wird teuer, mit dem Sachverständigen.



Das gebrauchte Wagen Mängel haben sehe ich ein, da bin ich auch bereit Sachen reparieren zu lassen. Nur solche Betrügereien, das geht gar nicht.


pn
Elite 
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09.12.2015, 09:16
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Da dürfte ja allein der Gutachter fast den Wert des Fahrzeuges übersteigen ... ich bin gespannt, wie das ausgeht. Es würde mich aber nicht wundern, wenn das gar nicht zur Verhandlung kommt. Es handelt sich ja nicht um ein hochwertiges Sammler-Fahrzeug, sondern um einen alten 08/15 Gebrauchten. Wie da die Verhältnismäßigkeit gesehen wird - Ich bin echt gespannt ...

pn
Trainee 
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09.12.2015, 10:02
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Das ist auch mein Problem. Nur kann ich den Schaden so ja nicht nachweisen. Ich werde nächste Woche einen Kostenvoranschlag einholen (ohne Gutachter) und das dann so weitergeben.

Der Verkäufer kann ja nix dafür, der wird den Schaden auch weiterreichen. Und wenn jemand mutwillig betrügt... da sollte die Höhe des Schadensersatzes egal sein.


pn
Fortgeschrittener 
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Beiträge: 196
09.12.2015, 22:16
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Sorry,
aber das ist ein Auto was zwischen 1500 und maximal 2500€ gehandelt wird mit 150.000km auf der Uhr.
Der Anwalt wird wie 80% der Anwälte sagen: "Jung wir machen dat!" Erstmal irgendwen anschreiben und
schon hat der Anwalt 250€ sicher. Das Problem ist ja das deiner Schilderung nach der Vor-Vorbesitzer
sch***e gebaut hat. Also muss erstmal der Vorbesitzer angeschrieben werden, dann der Vor-Vorbesitzer
und so weiter und so fort. Wenn du jetzt noch Geld vorschießen musst um es wieder einzuklagen wird
sich das laaaaaaange hinziehen. Mit Pech heißt es dann das du/ihr verloren habt oder der Angeklagte
insolvent/privatinsolvent ist und du bleibst auf den Kosten sitzen.
So hart das jetzt auch klingt, aber entweder ballerst den Karren dem Jenigen hin von dem du ihn
gekauft hast oder siehst die Sache als eine Lehre an und verkaufst den Schrotthaufen dem schwarzen
Mann um den Schaden zu begrenzen.
Zur Not wird der Vor-Vorbesitzer dann noch sagen das er nix gewusst hat und dann wird noch die
Werkstatt im Scheckheft verklagt, dann sieht es richtig finster aus. Da du ja sagst das es eine feine
Wohngegend ist, wird die Firma eine Pseudo-Briefkastenfirma gewesen sein da sie ja nie irgendwo
aufgetaucht ist. Wer auch immer in der angegebenen Adresse wohnt wird auch sicherlich sagen das
so eine Firma nie existiert hat und er/sie damit nichts zu tun hat. Dann wird das Verfahren eingestellt
weil sich das Ganze im Sand verlaufen hat.
Ist natürlich nur meine Meinung, aber lies dir das gut durch was ich geschrieben habe und denk
nochmal darüber nach. Betrüger gibt es überall, aber meist passiert sowas maximal nur einmal im Leben.
Denke mal das mindestens 51% der deutschen Bevölkerung schon einmal im Leben betrogen wurde.


 1x  bearbeitet
pn
Trainee 
Anmeldedatum: 02.04.2012
Beiträge: 46
10.12.2015, 08:00
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Wir werden sehen. :)

Der Verkäufer bekommt die Chance den Wagen zurückzunehmen oder alternativ, sofern er das will/kann, den Mangel fachgerecht zu beheben.

Sofern es ein Gutachten geben wird ist in meinen Augen auch der Vor-Vorbesitzer dran, denn dann wurde nachweislich betrogen. Mir ist klar das er sich nicht selbst belasten muss, allerdings liegt dann ja ein Beweis vor und wenn es die Werkstatt nie gab und er nicht erklären kann/will wie der Eintrag ins Serviceheft kam, dann kann man sicherlich ihm dort Betrug unterstellen.

Die Versicherung wird sich mit Glück kulant zeigen, dann habe ich nicht das Problem mit der Vorkasse und kann das Verfahren auch aussitzen.



Verfasst am: 16.12.2015, 07:35
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Update 1:
Ich habe die Sache nun dem Anwalt übergeben, dieser wird den Verdacht erheben das die Steuerkette noch nicht gewechselt wurde, da wohl das Serviceheft gefälscht ist.

Sofern dies abgelehnt wird werde ich einen Sachverständigen hinzuziehen. Wenn es vor Gericht auf einen Vergleich hinausläuft, dann ist es eben so. Ich habe zum Glück eine Rechtsschutz-Versicherung, die eventuell auch auf Kulanz einen Teil der Werkstattkosten beim Sachverständigen übernimmt. Zumindest könnte ich dann mit Glück einen Teil beim Steuerketten-Tausch sparen, von daher habe ich ja eh nichts zu verlieren.

Sobald ich was neues weiß gebe ich euch Bescheid.



Nachtrag:
Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn er den Mangel nachbessern will (also die Steuerkette tauscht)?

Ja, ich bin bereit ihn das machen zu lassen und möchte den Wagen auch gern weiter fahren.

Nur was ist wenn er mit dem Fahrzeug dann durch die Gegend fährt und einen Unfall verursacht, sicherheitshalber sollte ich mir die Übergabe des Fahrzeugs an ihn schriftlich bestätigen lassen und jegliche Fahrten untersagen. Oder wie sichert man sich bei sowas ab?

 1x  bearbeitet
pn
Gast 
11.03.2016, 10:55
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