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Premium-Member ![]() ![]() Name: Marko Geschlecht: Fahrzeug: Civic EP 2 Anmeldedatum: 25.05.2008 Beiträge: 34683 Chats: 1575 Wohnort: Göppingen | Ich hoffe mir kann jemand bei diesem Problem helfen: Ich habe mal vor einiger Zeit in einem p2p Netzwerk etwas heruntergeladen. Um genauer zu sein ein Spiel. Habe es installiert und nach ca. 5 Min wieder gelöscht (samt Iso) da es nicht meinen Erwartungen entsprach. So nun zum eigentlichen Sachverhalt: Mein Dad (da dass Internet auf ihn angemeldet ist) hat gestern Post von den .rka Rechtsanwälten bekommen (dass komische an der Sache ist dass es ein normaler Brief war ohne Einschreiben). In diesem Brief ist eine Unterlassungserklärung und eine Zahlungsaufforderung von 382 Euro dokumentiert. Zahlbar (Brief am 19.06. erhalten) bis spätestens eingehend den 30.06.! (Wenn diese 382 Euro nicht bezahlt werden erhöht sich die Strafe auf 1099 Euro). Jetzt habe ich durch sehr viel googeln herausbekommen dass ein Brief der nicht nachweislich, also nicht als Einschreiben verschickt wird, auch nicht rechtswirksam ist. Die haben nur meine IP Adresse, den Tatzeitpunkt, den Dateinamen und einen Hash Wert! Dass reicht doch nicht aus oder? Hat schon jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht. Oder kennt sich jemand im rechtlichen Sinne ein wenig damit aus? Ich wäre euch für schnelle und kompetente Antworten sehr dankbar. | ||
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Elite ![]() Fahrzeug: EM2 & EJ9 & ED9 Anmeldedatum: 25.04.2006 Beiträge: 1179 Chats: 0 Wohnort: Donaueschingen | jaaap die rka kennen wir ich sag mal, das ist eine "legale Abzocke" Zitat: Die haben nur meine IP Adresse, den Tatzeitpunkt, den Dateinamen und einen Hash Wert! Dass reicht doch nicht aus oder? das ist mehr wie ausreichend ^^ Zitat: n diesem Brief ist eine Unterlassungserklärung in der "ja ich habe es gemacht" versteckt ist... es ist mehr ein geständnis als eine unterlassungserklärung, auf keinem fall unterschreiben! Zitat: Jetzt habe ich durch sehr viel googeln herausbekommen dass ein Brief der nicht nachweislich, also nicht als Einschreiben verschickt wird, auch nicht rechtswirksam ist. der auch noch aussieht als wäre er kopiert und nirgends eine unterschrift zu finden ist? genau das soll dich glauben lassen das er nicht rechtswirksam ist, das ist er aber 100% Zitat: Ich habe mal vor einiger Zeit in einem p2p Netzwerk etwas heruntergeladen. Um genauer zu sein ein Spiel. Habe es installiert und nach ca. 5 Min wieder gelöscht (samt Iso) da es nicht meinen Erwartungen entsprach. macht kein unterscheid ob du es nur 5sec oder 10 jahre hattest. Die antwort: auf keinem fall die unterlassungserklärung unterschreiben, jedoch musst du eine unterlassungserklärung einreichen, aber bestimmt nicht diese vorrausgesetzt du willst nicht zahlen ^^ http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/ das ist die richtige adresse zu dem thema, alle genau durchlesen und genauso vorgehen wie es da steht. viel erfolg | ||
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Marko Geschlecht: Fahrzeug: Civic EP 2 Anmeldedatum: 25.05.2008 Beiträge: 34683 Chats: 1575 Wohnort: Göppingen | Danke für die Auskunft. Passt alles was du sagst. Habe heute mit einer Anwältin für Online Rechtsschutz gesprochen. Sie meinte dass ich die Unterlassungserklärung einfach abändern sollte. Habe von 5 Punkten 3 Durchgestrichen und ein schreiben mit beigelegt in dem drinnen steht dass ich (in diesem Fall mein Dad) sich keiner Schuld bewusst ist (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jedoch in der Sache unverbindlich). Und jetzt muss ich abwarten und Tee trinken. | ||
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Elite ![]() Fahrzeug: EM2 & EJ9 & ED9 Anmeldedatum: 25.04.2006 Beiträge: 1179 Chats: 0 Wohnort: Donaueschingen | les dir genau durch was auf der seite steht. besser vorgehen kannst du gar nicht wie da steht | ||
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Marko Geschlecht: Fahrzeug: Civic EP 2 Anmeldedatum: 25.05.2008 Beiträge: 34683 Chats: 1575 Wohnort: Göppingen | Thx, ich guck gleich mal rein. So meine lieben. Am We war es wieder so weit. Ich habe einen erneuten Brief von den oben genannten Anwälten bekommen. In dem steht drinnen dass sie meine abgeänderte Unterlassungserklärung erhalten haben, sich aber ihre Mandantin nicht damit zufrieden gibt. Jetzt soll ich innerhalb von 10 Tagen (von Samstag an) 382 € überweisen. Weiß jemand was zu tun ist? | ||
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| Gesperrt Anmeldedatum: 17.04.2009 Beiträge: 6074 Chats: 0 | So weit ich weiß, sollte man auf solche Schreiben gar nicht antworten. Wenn bei dir keine HD war, gibt es keine Beweise. | ||
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Marko Geschlecht: Fahrzeug: Civic EP 2 Anmeldedatum: 25.05.2008 Beiträge: 34683 Chats: 1575 Wohnort: Göppingen | Was für HD bitteschön? | ||
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Milf Geschlecht: Fahrzeug: Nissan Silvia S14 Anmeldedatum: 17.01.2006 Beiträge: 13997 Chats: 232 Wohnort: Österreich | unull schrieb: So weit ich weiß, sollte man auf solche Schreiben gar nicht antworten. genau das ist der FALSCHE weg immer auf alle schreiben reagieren | ||
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Marko Geschlecht: Fahrzeug: Civic EP 2 Anmeldedatum: 25.05.2008 Beiträge: 34683 Chats: 1575 Wohnort: Göppingen | Auf das erste habe ich ja reagiert (im Namen meines Dad´s), mit einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dann war fast ein halbes Jahr Ruhe. | ||
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