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»Parken nicht am rechten Fahrbahnrand

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31.03.2010, 20:50


Hey, meine Frau hat heute ein Knöllchen direkt vor unserer Haustür bekommen. Da parken wir schon seit 2 Jahren und es gab noch nie eins. Folgende Angaben habe ich dazu:

Tatbestandsnummer: 112062 Parken nicht am Fahrbahnrand
Konkretisierung: Unbefestigte Fläche, Am Zaun
Verwarnungsgeldhöhe: 15€

Nun zu meinem Einwand:

1. Sie stand auf dem Seitenstreifen (in Fahrtrichtung)
2. Der Seitenstreifen war dazu ausreichend befestigt (also Auto hat keine Abdrücke hinterlassen, ist nicht versunken, oder so)
3. Es ist das Stück Grün vor unserem Haus

Gehts noch? Dürfen die das? :dumb:

Hab mir den Tatbestand mal rausgesucht und zerpflückt. Gemäß §12 Abs. 4 StVO ist parken dort erstmal grundsätzlich erlaubt, sofern der Seitenstreifen ausreichend befestigt ist. Und es ist richtig, sie hat nicht am Fahrbanhnrand, sondern auf dem Seitenstreifen, geparkt. Hätte sie das getan, wäre aber auch kein anderes Auto mehr durch unsere Straße gekommen. :wall:

Eigentlich ein Grund nicht zu zahlen, oder?



Zur Info hier der §12 StVO Abs. 4:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen,
zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite
rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen
oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten
Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden.
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

Zuletzt bearbeitet von Master188 am 04.04.2010, 19:37, insgesamt einmal bearbeitet
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31.03.2010, 20:58


Aprilscherz?!? xD :D
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31.03.2010, 21:08


Ja dachte ich mir auch so, aber spätestens wenn Post kommt muss ich mir darüber gedanken machen :D
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ich beschäftige mich gleich mal damit
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31.03.2010, 21:18


Hast nen Bild oder scan?

Kannst ja persönliche Daten unkenntlich machen ;-)

Verfasst am: 31.03.2010, 21:23

Hab was gefunden ist mir nur zu viel zum lesen... xD

Guckst Du:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=67558
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31.03.2010, 21:56


   Master188 schrieb:
Hey, meine Frau hat heute ein Knöllchen direkt vor unserer Haustür bekopmmen. Da parken wir schon seit 2 Jahren und es gab noch nie eins. Folgende Angaben habe ich dazu:

Tatbestandsnummer: 112062 Parken nicht am Fahrbahnrand
Konkretisierung: Unbefestigte Fläche, Am Zaun
Verwarnungsgeldhöhe: 15€

Nun zu meinem Einwand:

1. Sie stand auf dem Seitenstreifen (in Fahrtrichtung)
2. Der Seitenstreifen war dazu ausreichend befestigt (also Auto hat keine Abdrücke hinterlassen, ist nicht versunken, oder so)
3. Es ist das Stück Grün vor unserem Haus

Gehts noch? Dürfen die das? :dumb:

Hab mir den Tatbestand mal rausgesucht und zerpflückt. Gemäß §12 Abs. 4 StVO ist parken dort erstmal grundsätzlich erlaubt, sofern der Seitenstreifen ausreichend befestigt ist. Und es ist richtig, sie hat nicht am Fahrbanhnrand, sondern auf dem Seitenstreifen, geparkt. Hätte sie das getan, wäre aber auch kein anderes Auto mehr durch unsere Straße gekommen. :wall:

Eigentlich ein Grund nicht zu zahlen, oder?



Zur Info hier der §12 StVO Abs. 4:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen,
zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite
rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen
oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten
Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden.
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.


darf ich dir das zerpfücken?

generell sind rechtsberatungen nur von Rechtsanwälten erlaubt, wir dürfen das nicht.

zu punkt 3. egal ob vor euren oder einen anderen sein haus. Solange das nicht Privatgrundstück ist ist es öffentlich und somit spielt das keine Rolle.

Parken auf dem Seitenstreifen, ist das Üblich? Wird das von euch allen so gehandhabt? hatten andere ebenso ein Knöllchen oder nur du? Evtl ist das dann noch Willkür aber das geht zu weit :)

Klar ist, dass du nicht dort Parken darfst, wenn ein zu geringer Abstand dann ensteht. Hier spielt dann auch eine vorhandene bzw nichtvorhandene Fahrbahnmarkierung eine Rolle.

Sollte dieser aber dann vorhanden sein, kein Verbotszeichen steht, es Innerorts steht und sonst keine Einschränkungen gegeben sind dort nicht zu parken (Ampel, Kreuzung, Feuerwehrzufahrten etc) kannst auch auf der Fahrbahn parken
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04.04.2010, 19:42


   Zitat:
generell sind rechtsberatungen nur von Rechtsanwälten erlaubt, wir dürfen das nicht.


ja ich weiß. ist ja nur interessehalber. werde mich darauf ja nicht berufen ;)

   Zitat:
zu punkt 3. egal ob vor euren oder einen anderen sein haus. Solange das nicht Privatgrundstück ist ist es öffentlich und somit spielt das keine Rolle.


na das ist es ja. das ist unser privater grund und boden :wall:

   Zitat:
Parken auf dem Seitenstreifen, ist das Üblich? Wird das von euch allen so gehandhabt? hatten andere ebenso ein Knöllchen oder nur du?


Alle in der Straße hatten ein Knöllchen dran. Aber gemäß vorgeworfenem Paragraphen ist der Seitenstreifen ja sogar zum parken da?!

   Zitat:
Klar ist, dass du nicht dort Parken darfst, wenn ein zu geringer Abstand dann ensteht. Hier spielt dann auch eine vorhandene bzw nichtvorhandene Fahrbahnmarkierung eine Rolle.


Keine Fahrbahnmarkierung. Straße ist durch grün begrenzt würde ich sagen.

   Zitat:
Sollte dieser aber dann vorhanden sein, kein Verbotszeichen steht, es Innerorts steht und sonst keine Einschränkungen gegeben sind dort nicht zu parken (Ampel, Kreuzung, Feuerwehrzufahrten etc) kannst auch auf der Fahrbahn parken


Hätte sie das getan wäre kein Rettungsfahrzeug mehr durchgekommen. Aber Einschränkungen gab es sonst keine.

Verfasst am: 04.04.2010, 19:45

@ mbboy51: ja den eintrag hab ich auch schon gelesen. trifft aber hier nicht zu weil kein Verkehrzeichen zur Befestigung (oder Nichtbefestigung) des Seitenstreifens gegeben ist. Aber Danke
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fertige mal ne zeichnung an
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06.01.2012, 12:23


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