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29.04.2005, 16:05


Ich will endlich mal genaues darüber wissen.

Es kam mir schon öfters zu Ohren, dass Parken auf dem Gehweg erlaubt ist, wenn man keinen Fußgänger, Kinderwagen, Fahrradfahrer etc. behindert.

Jetzt sagt ihr sicher, nein, da musst du die Strafe bestimmt bezahlen, aber ich bin mir da gar nicht so sicher.

Wie sieht es z.B. aus bei Gehwegen, wie wir sie haben.. ein langer Fahrrad-/ Fußgängerweg ca. 2 m breit. Daneben ca. 2m Rasen und dann die Straße.

Jetzt kommt eine Stelle mit ABGESENKTEM Bürgersteig auf ca. 15m Länge, dann geht der Bürgersteig wieder hoch und ist 4m Breit.

Dort hatte ich bereits mal einen Strafzettel kassiert. Ich habe ihn bezahlt, bin mir nur bis heute gar nicht so sicher, dass ich das überhaupt musste.


Dann ein mir anderer bekannter Fall. Ein Freund parkt auf einem Bürgersteig der Sage und schreibe 7m breit ist.. dort parken ständig autos schräg zur Fahrbahn, da sonst nicht genug autos hinpassen würden.

Er hat einen Strafzettel bekommen wegen der verkehrten Parkweise und wegen dem Bürgersteig.

Aber irgendwo geht mir da der Sinn nicht ganz in den Kopf. Also es wird sicherlich kein Fußgänger sich beschwert haben.. Da wohnt er schließlich und alle Nachbarn parken so ;)

Auch habe ich für meinen Teil kaum jemand behindern können.. ich glaube jedenfalls nicht, dass dort an dem Tag mit einem 2m breiten Kinderwagen gefahren wäre :hrhr:

Also was sagt ihr?

Ich habe sogar noch ein drittes Beispiel.. Dort habe ich in der Stadt auf einer Fußgängerfläche von ca. 7m x 7m geparkt.. hier habe ich nicht bezahlt und man hat die Sache auch nicht weiter verfolgt, da ich mich darauf bezogen habe, dass ich direkt vor einem Geschäft auf "Privatgelände" geparkt hätte.

Es muss doch sicherlich irgendwelche rechtliche Grenzen geben oder hat man als "Parkender" auf Gehwegen immer verloren :?:
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Bling-Bling Admin 


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29.04.2005, 16:17


Solange kein Parkverbot und keine Behinderung für Fussgänger besteht, ist das Parken auf Gehwegen erlaubt. Ausnahme ist wenn Parkflächen gekennzeichnet sind und man parkt ausserhalb. Ist alles ein bißchen verwirrend, bin mir da auch nicht ganz sicher...
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29.04.2005, 16:21


naja ein Parkverbot für Gehwege gibt es eigentlich nicht.. außer dieses mit durchgestrichenen Auto:

 
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01.05.2005, 12:22


also ich meine auch, solange kein Parkverbot gilt und man auf dem Bürgersteig 1 m Platz lässt für Kinderwagen und Rollstühle etc., müsste das erlaubt sein
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03.05.2005, 17:58


ich meine auch das mir mein fahrlehrer was von nem meter erzählt hat
Verfasst am: 03.05.2005, 18:02

schau mal auf Verkehrsportal.de unter stvo paragraph12
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ED-Freak 


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03.05.2005, 19:33


Also das mit dem Gehweg is so ne Sache.

Meine Eltern wohnen in einer Straße, die ist ohnehin "Durchfahrt verboten" und (mit dem Zusatz versehen) nur für "Anlieger frei".
Allerdings haben wir einen behinderten in der Straße, aber der ist gar nicht auf den Mund gefallen (der Ar***...)
Naja, auf jeden Fall, diese Anliegerstraße, die zudem noch eine Einbahnstraße ist mit einem kleinen Gehweg:

Wenn ich da auf der Straße parken würde, würde kein Fahrzeug mehr durchkommen. Geschweige denn Rettungsfahrzeug!
Diesen Fall hatte ich schon während meiner Fahrschule: Ich soll anhaltne, aber darf nicht auf den Bürgersteig. Ich sag meinen Fahrlehrer: Dann kommt kein Auto mehr druch. zwei Sekunden später steht ein Auto hinter uns und will durch. Dadurch hat der Fahrlehrer eine Ausnahme gemacht.

Und nun wieder zum Behinderten in der Straße meiner Eltern: Der hat nämlich mal das Ordnungsamt informiert, daß sonst nie in unsere Straße schaut. Dadurch hatte meine Mutter eine Knolle am Scheibenwischer.
Und der zuständige Ordnungsbeamte erklärt uns dann, daß man immer so-und-soviel Meter abstand halten muss. Grob gesagt eine Kinderwagenbreite.
Von daher: Wenn du soviel Platz gelassen hast würd ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen 8)
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Administrator 


Name: Marc
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04.05.2005, 16:45


Nach meiner weiteren Recherche bin ich zum Entschluss gekommen, dass man auf dem Gehweg nicht parken darf.

Und zwar begründet sich das aus der Tatsache, dass es keine feste Definition eines Gehweges gibt und wenn er sogar noch als Gehweg gekennzeichnet ist, dann hat man eh verloren.

Das Parken, Halten oder Befahren von Gehwegen ist verboten, außer du fährst auf eine Einfahrt oder sowas.

Übrigens gilt es auch, dass man grundlegend eine "Behinderung" darstellt und je nachdem können einem nicht nur 15 - sondern gleich 25,- EUR aufgebrummt werden.

Ich habe aber trotzdem mal aufgemalt, wieso ich das unfair finde ;)

Der hohe Bürgersteig ist dick und der abgesenkte wo ich parke ist dünn. Aber trotzdem schein ich da wohl keine Chance zu haben :cry:


 
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ED-Freak 


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04.05.2005, 23:44


Das is halt das Problem: Die Politessen kommen dann immer mit ihrer ziemlich egoistischen Ausrede: Ich mache nur meine Arbeit.

Aber man kann auch mal die Relation sehen. Du stellst laut deinem Bild keine Behinderung dar und ich als Politesse würde das Auto an dieser Stelle nicht mal beachten..

aber so isses nun mal in unserm schönen Land...
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GTI Killer 


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05.05.2005, 14:25


:dumb: :wall:
Büro hengste immer mehr Sch***,
warum ist es denn erlaubt sein auto tiefer zulegen wenn mann dann nicht da parken kann wo mann noch hoch kommt??
die sind dochj total bescheuert!

@ ed2 limo
kann mir dich gut im politessen outfitt vorstellen! :hrhr: :laugh: :hrhr:
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Gast 

05.05.2005, 14:25


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