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Elite ![]() Name: Jiss Geschlecht: Fahrzeug: Civic EJ9 Facelift Bj. 2000 Anmeldedatum: 28.03.2007 Beiträge: 1547 Chats: 35 Wohnort: Dresden & Senftenberg | Hallo, ihr habt ja sicher gehört, dass Vater Staat plant ab 2011 die tagfahrlicht-Pflicht einzuführen. Ich finde es aber auch jetzt schon praktisch, wenn man am Tag mit Licht rumfährt. Bei uns fahren viele mit Licht rum und ich muss sagen, dass man diese wirklich schneller sieht. Besonders bei dem trüben Wetter derzeit. Da ich ja an meinem EJ9 die originalen Nebelscheinwerfer habe, hab ich überlegt, ob man die nicht gleich als Tagfahrlicht nutzen könnte. Das würde ich wie folgt regeln: Wenn das Standlicht bzw. normale Licht eingeschaltet wird, kann ich die vollen 110W (55W je Nebelscheinwerfer) draufgeben. Wenn das Standlicht bzw. normale Licht ausgeschaltet ist, kann ich lediglich sagen wir mal 42W (21W je Lampe) draufgeben. Die H3 Birnen wäre somit also gedimmt und laufen nicht auf voller Leistung, sondern mit etwa 40% ihrer vollen Leistung. Ist sowas beim TÜV durchzubekommen und somit eintragbar, wenn man nachweisen kann, dass ich dann am Tage niemanden mit den "Tagfahrleuchten" (also den gedimmten Nebelscheinwerfern) blenden kann? Die originalen Nebler sehen einfach am Besten aus und extra Tagfahrleuchten in die Scheinwerfer einzubauen oder welche in den Lüftungseinlass unten würde blöd aussehen. Was meint ihr dazu? Jiss |
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Veteran ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 814 Chats: 0 Wohnort: Deutschland | Wäre ansich eine super Idee, was ich mir auch schon überlegt hatte.Wollte sie ebenfalls gedimmt in meine Nebel -oder Fernscheinwerfer bauen. Aber der Tüv meinte zu mir, das das nicht zulässig sei. Begründung: Die Nebelscheinwerfer haben eine Funktion zu erfüllen, auf die sie geprüft wurden. Und das ist nur bei Nebel, Schneefall oder Regen die die Sicht erheblich behindern der Fall. Und die Fernscheinwerfer sind nur für Fernlicht zugelassen. (Blendung) Somit darfst du diese nicht als Tagfahrleuchten benutzen, egal ob sie voll oder gedimmt leuchten. Das wäre genauso als würdest du dein Standlicht in die Blinker bauen. Technisch machbar aber ebenfalls verboten. Also bleibt wohl nur abzuwarten ob es da bald mal ne Änderung gibt, oder man baut sich einfach solche erlaubten Tagfahrlichter zusätzlich ein. Sehen ja gar nicht mal so schlecht aus und selbst ich habe noch Platz in meiner Frontstoßstange gefunden. Mfg Sunny |
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Elite ![]() Name: Jiss Geschlecht: Fahrzeug: Civic EJ9 Facelift Bj. 2000 Anmeldedatum: 28.03.2007 Beiträge: 1547 Chats: 35 Wohnort: Dresden & Senftenberg | sunnytn schrieb:
Das würde dann doch aber auch heißen, dass ich mit eingeschaltetem Abblendlicht auch jemanden am tage blenden könnte? Ich frag mich sowieso, warum da so ein Heel um die Blendung gemacht wird. Am Tage überstrahlt das umgebende Licht doch die Scheinwerfer, sodass man davon nicht geblendet wird, da das Tageslicht einfach heller ist als jede elektrische Lichtquelle im Auto. Wenn ich jetzt aber zusätzlich die Birnen noch gedimmt betreibe, kann ich damit doch auch niemanden blenden. Die Nebler strahlen schließlich nciht nach oben, sondern leuchten nach unten. |
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Master ![]() Geschlecht: Fahrzeug: CRX Targa EG2, Alltagsbitch Corsa C Anmeldedatum: 23.11.2007 Beiträge: 5975 Chats: 0 Wohnort: Thüringen | Du lebst hier in "Kompliziertland"(Deutschland). Und ein Fernlicht strahlt auch nach unten und nicht nach oben. Es wurde aber nur als Fernlicht getestet.Ein Nebelscheinwerfer wurde auch nur als Nebelscheinwerfer und nicht als Tagfahrlicht oder Begrenzungsleuchte getestet,also darf er auch nur als Nebelscheinwerfer eingesetzt werden. Das beste Beispiel ist doch wenn Du bei schönem Wetter mit eingeschaltetem Nebellicht rumgefahren bist.Da wurdest Du zur Kasse gebeten. |
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Veteran ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 814 Chats: 0 Wohnort: Deutschland | Ja verstehe das ganze zwar auch nicht, aber ist halt so. Bleiben halt nur 3 Möglichkeiten: 1. mit Abblendlicht fahren, da kann dir keiner was 2. alles auslassen oder 3. geprüfte Tagfahrleuchten einbauen und freuen Ich habe zum Beispiel welche von Hella drin. Habe sie ziemlich weit unten (zu tief) angebaut, da ich niemanden blenden möchte. Hier bei uns fährt auch noch ein Jeep rum, der genau die selben drin hat wie ich. Allerdings sind die bei ihm in Scheinwerferhöhe am Frontbügel angebaut. Es sind zwar nur 6Watt pro Seite, aber würde niemanden empfehlen, da direkt reinzuschauen. Mfg Sunny |
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ED-Freak ![]() ![]() Name: Mathias Geschlecht: Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 19282 Chats: 20252 Wohnort: Köln | Nebelscheinwerfer sind gay und blenden (vor allem Brillenträger) bei regennasser Fahrbahn. Und es ist schwierig das den nicht-brillenträgern zu vermitteln Warum drückt einfach niemand diesen Knopf um die Dinger auszumachen? Ist das denn so schwer? Die Dinger blenden ganz einfach! Warum rafft das keiner? Laut StvO: Nebelscheinwerfer nur bis zu einer Geschwindigkeit von 50 km/h Nebelscheinwerfer nur bei Sichtweiten unter 50 Metern. Nebelscheinwerfer nicht bei Niederschlag (darunter zählt auch deutlich Regen und Schnee) Ich denke, daß das klar verständlich ist. Verstöße werden mit 10 € geahndet. Viel zu niedrig meines Erachtens. |
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Veteran ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 814 Chats: 0 Wohnort: Deutschland | Ich glaube du bringst da etwas durcheinander. §17 (3) Beleuchtung: Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt. Das was du mit deinen 50m Sichtweite meinst, zählt nur für die Nebelschlußleuchte (nicht Nebelscheinwerfer). Mfg Sunny |
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ED-Freak ![]() ![]() Name: Mathias Geschlecht: Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 19282 Chats: 20252 Wohnort: Köln | okay, dann habe ich veilleicht etwas vertauscht. Blenden tun sie trotzdem. Sie heißen nicht umsonst NEBELscheinwerfer und nicht Schlechtwetterleuchten |
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Veteran ![]() Name: Sunny Fahrzeug: Honda Civic Coupe EJ2 Anmeldedatum: 25.05.2007 Beiträge: 814 Chats: 0 Wohnort: Deutschland | Da stimme ich dir vollkommen zu. Leider gibt es genug Leute die der Meinung sind, einfach dran die Dinger und gut. Wenn sie aber ebenfalls wie die Scheinwerfer alle richtig eingestellt sind, sollten sie eigentlich nicht blenden. Das was ich nicht ab kann, sind Leute, die im dunkeln der Meinung sind, Standlicht und Nebelscheinwerfer anzumachen (sieht ja so cool aus Ansonsten finde ich diese Zusatzeinrichtung sehr hilfreich. Egal ob Nebel -oder Fernscheinwerfer. Mfg Sunny |
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ED-Freak ![]() ![]() Name: Mathias Geschlecht: Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 19282 Chats: 20252 Wohnort: Köln | Ich hatte am Accord auch Nebelscheinwerfer nachgerüstet! Es war ne scheiß arbeit und ich war stolz auf die digner als ich sie dran hatte. Aber außer bei nebel hatte ich sie nie an. außer zu vorführzwecken. Nebelscheinwerfer sind wie Fernlicht. Nur etwas weiter unten. Blenden tun beide gleich viel. |
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Ich habe 2 verschiedene OBD-2-Interfaces zur... [Accord 02-08]von felline | 4 | 238 | 02.04.2009, 14:18 felline |
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Problem:
Ich brauch die Rücksitzbank um paar leute ab und an mal mitzunehmen.
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