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»Mindest Fahrzeughöhe für TÜV

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26.05.2011, 17:35


Hallo,

Hallo komme aus Sachsen Anhalt und muss jetzt zum TÜV somal ich mein neues Gewindefahrwerk eintragen lassen will...
Allerdings hab ich bedenken wegen der mindesthöhe die ein Fahrzeug haben darf...
Weiß jemand was da der TÜV sagt wie tief maximal die Fahrzeughöhe forne sein darf???

gruß chris
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26.05.2011, 17:40


Scheinwerfer unterkante bis zum Boden 50cm
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26.05.2011, 17:41


Du meinst wohl die Mindestbodenfreiheit und nicht die Fahrzeughöhe ^^

Dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit

   Zitat:
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit.

...

Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
   Zitat:
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


Demnach ist man mit 11cm sicher, während man sich mit weniger auf den Prüfer verlassen muss. Manche gewähren einem bis zu 8cm, aber das dürfte mittlerweile selten geworden sein.

Andere Grenzen sind aber auch wichtig. z.B. die Höhe des Scheinwerfers usw.
   Zitat:
• Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO
• Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO
• Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO
• Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO
• Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO
• Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO
• Blinker vorne 350mm § 54 StVZO
• Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO
• Blinker hinten 350mm § 54 StVZO
• Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO

Zuletzt bearbeitet von mgutt am 26.05.2011, 17:42, insgesamt einmal bearbeitet
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27.05.2011, 12:30


Als Ergänzung : Es gilt nicht die Fahrzeughöhe von Scheinwerferunterkante zur Fahrbahn sondern vom Lichtaustrittskegel zur Fahrbahn.
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Gast 

27.05.2011, 12:30


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