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Name: Felix
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27.01.2009, 20:21


Hallo, ich habe mal eine Frage.
Als ich letzens von Bayern nach Hamburg gefahren bin, bin ich auf der A7 geblitzt worden bei Göttingen. Nun mal eine Frage, es war wirklcih sehr verschneit (Autobahn allerdings nicht, nur teilweise Schilder).
Es schwankte immer zwischen 100 und 120Km/h Schildern. Ich habe nun wirklich ein Schild nicht erkennen können und bin in einem 100Km/h abschnitt mit 23km/h abzüglich der Tolleranz geblitzt worden. Aufgrund meiner Probezeit wirds etwas teurer (ASF ...)

Da ich nicht Ortskundig bin und es Schild wirklich nicht zuerkennen war wollte ich mal fragen, ob ich in soeinem Fall auf mindernde Umstände pledieren kann und nur die Strafe z.B. bezahlen muss, von dem Punkt aber abgesehen wird?

Bitte nur Antworten von Leuten mit Erfahrungen oder wissen von Freunden, Familie etc. - Keine Spekulationen. Ich wäre euch sehr verbunden, da ich nicht weiß wie ich fortfahren soll.

Mit freundlichen Grüßen
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27.01.2009, 20:24


Das Problem ist das du es im nachhinein nicht nachweisen kannst ob das Schild zuu sehen war ode rnicht wenn du da snicht kannst musst du leider zahlen!!
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27.01.2009, 20:28


würde ich nicht so einfach sagen markus.

ist denn schnee etc auf den bildern zu erkennen? dann KÖNNTE es funktionieren. aber frage dazu am besten einen rechtsanwalt.

allerdings bei schneeglätte so schnell zu fahren ist das andere übel :)

wiegesagt. rechtsbeistand!
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Name: Markus
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27.01.2009, 20:31


Ja sage ich ja, er muss irgendwie beweisen das da Schnee lag und das schild nicht richtig zu sehen war sonst denke ich hast du keine chance zu sagen das du es nicht gesehen bzw. es verdeckt war!
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Name: Felix
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27.01.2009, 22:14


@ Ronny, du hast recht, aber die AB war top :-) nur auf den Seitenstreifen und Mittelstreifen sowie Schildern war viel Schnee.
Ich hatte einen Beifahrer, der saß neben mir - könnte er als Zeuge gelten? (Wir sind nicht verwand).
Das Foto ist sowas von beschissen geworden, ich kann ja kaum erkennen, dass ich das bin :P
Aber ich könnte den Wetterbericht evtl. oder ähnliches zur Hilfe ziehen, weiß nicht ob das anerkennt ist, aber ich habe da nen Rechtsanwalt, der mir da hoffentlich weiter helfen kann.

Aber erstmal vielen Dank für die wirklich Mühevollen antworten!
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27.01.2009, 23:01


Der Schuß könnte aber auch nach hinten los gehen.

103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG;

Gibt dann 3 Punkte und 50€.

Also besser den Rechtsanwalt deines Vertrauens befragen.
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Veteran 


Name: Felix
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28.01.2009, 00:01


   Zitat:
103600 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG;


Das muss mir dann ja erstmal wiederrum die Gegenpartei beweisen ;-)


Aber du hast Recht, ich halte euch auf dem Laufenden!
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Master 


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28.01.2009, 08:04


N Guter Rachtsanwalt regelt das wohl.
Wenn die Schilder wirklich so abwechselnd waren. Und du vorher nicht auffällig gewesen bist.

Dann zahlste nen paar Euro mehr und nix Punkt, nix Probezeitverläängerung..

Wenn du in ner Spielstraße nen Kind angefahren hättest, wäre das wohl was anderes.

So eine Sache sollte kein großes ding sein. Zumal die Geschwindigkeitsüberschreitung auch nicht großartig ist.


Gruß,
- Dennis
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28.01.2009, 14:33


also soweit ich weiß kannst du dir doch vom wetterdienst die information holen, wie die wetterlage an diesen tag war ?!
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wenn du so argumentierst, dass du dich dort nich ausgekannt hast und das wetter schlecht war, dann wird man dir genau daraus das gegenargument machen.

wenn man sich nicht auskennt, muss man dementsprechend vorsichtig und aufmerksam fahren... selbes gilt logischerweise fürs wetter...
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Gast 

12.02.2009, 10:50


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