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12.02.2009, 09:37


Machs doch anders: Du hast gesagt auf dem Bild warst du nicht zu erkennen.

Bitte doch einfach einen Verwandten/Bekannten den Punkt auf sich zu nehmen, dann gibst du ihm dass Geld und gut ist.
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12.02.2009, 10:36


wieso sollte es überhaupt nen punkt geben?

er sagt, er sei in ner 100er-zone mit 23 zuviel geblitzt worden.

ausserorts muss man doch 31 zu schnell sein, um überhaupt in flensburg punkte zu scoren^^

in der probezeit gibts gleich punkte oder wie?

ist der wagen auf dich zugelassen?
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12.02.2009, 10:41


In der Probezeit wirds ab 21 km/h kritisch, weil des die Grenze ist zum Führerscheinentzug.

So weit ich mich erinner ist des in der Probezeit egal ob außerhalb oder net. Bin mir da aber nicht ganz sicher und will nix behaupten.


Aus dem Bußgeldkatalog:


Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 23 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis.
Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist
(also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis)
bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische
Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
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12.02.2009, 10:44


ich glaub, du hast recht... in der probezeit reicht jede kleinigkeit für nen punkt...

aber falls der wagen auf einen elternteil läuft, was ja bei leuten in der probezeit, wegen der versicherung, oft so ist, dann geht der brief an den halter und es interessiert keinen, wer am steuer war...

so wars bei mir damals... wurde auch mit nem "fremden" fahrzeug geblitzt als ich noch probezeit hatte.
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12.02.2009, 10:50


   VincentVega schrieb:
so wars bei mir damals... wurde auch mit nem "fremden" fahrzeug geblitzt als ich noch probezeit hatte.


So machen es glaube ich die meisten die ihr erstes Auto haben.

Für Leute die nicht mehr in der Probezeit sind:



Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 23 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 70 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
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Gast 

12.02.2009, 10:50


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