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Höhere Geldstrafe statt Fahrverbot?Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellenDas Thema einem Freund empfehlenDas Thema druckenNutenverstellbares fahrwerk, eintragen, oder nicht?
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10.07.2006, 15:36


Wer noch einen alten Führerschein sein eigen nennt und damit z.B. 7,5 Tonnen LKWs fahren kann, für den ist sicherlich diese Info interessant.

Es gibt ab sofort die sogenannte Fahrerkarte (für Unternehmen die Unternehmerkarte).

Die ist 5 Jahre gültig und nur mit der darf man LKWs fahren.

Hier ein Zitat von http://www.kba.de :
   Zitat:
Digitales EG-Kontrollgerät - Die Fahrerkarte (Fragen und Antworten)



Wozu dient die Fahrerkarte?
Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Identitätsdaten des Fahrers.

Ab wann kann ich eine Fahrerkarte erhalten?
ab sofort

Wie erhalte ich eine Fahrerkarte?
Als Anforderung sind vorgesehen:

Hauptwohnsitz in Deutschland
Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen
Besitz eines deutschen Kartenführerscheines bzw. Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU/EWR.
Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Lichtbild
Der Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.
Jede missbräuchliche Verwendung wird verfolgt und geahndet.

Wo bekomme ich eine Fahrerkarte?
Sie erhalten die Fahrerkarte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausgabestelle.

Ausgabestelle für Fahrerkarten (14.07.2005)
PDF-Datei (36 KB) - RTF-Datei (155 KB)
Verzeichnis der Ausgabestellen für Kontrollgerätkarten (Stand: April 2006)
PDF-Datei (245 KB)
Verzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden (Ausgabe: Januar 2006, Stand: Juni 2006)
PDF-Datei (214 KB)
Was kostet eine Fahrerkarte?
Zurzeit ca. 32 bis 42 Euro.
Der genannte Rahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das KBA und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.

Wie lange dauert die Produktion einer Fahrerkarte im KBA?
Der Versand personalisierter Kontrollgerätkarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA.

Sonderfälle sind die Expressbestellungen
In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.

Kann ich eine Fahrerkarte und einen neuen Führerschein gleichzeitig beantragen?
Die gleichezeitige Beantragung ist abhängig von der Organisationsstruktur des jeweiligen Bundeslandes

Welche Anforderungen werden an das Lichtbild gestellt?
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Voraussetzung für eine einwandfreie Verarbeitung des Bildes. Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild/Passfoto in Farbe (45 - 35 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist. Der Bildhintergrund muss einen klaren Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung bilden, damit das Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet und klar ist (ohne Kopfbedeckung).

Wie lang ist die Fahrerkarte gültig?
Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.

Was muss ich tun, wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft?
Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, müssen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag stellen.

Wirkt sich der Entzug der Fahrerlaubnis auf die Fahrerkarte aus?
Nein. Allerdings dürfen Sie während des Entzuges der Fahrerlaubnis die Fahrerkarte selbstverständlich nicht nutzen.

Weitere Informationen zur Fahrerkarte finden Sie beim Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).


Aktualisiert am: 01.06.2006 13:00:36

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10.07.2006, 19:31


Äh...versteh ich das richtig????


Jede Person die noch den alten FS hat darf völlig legal mit nem 40 Tonner die Strassen unsicher machen :o :o :o :o
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10.07.2006, 20:55


Jap, aber was soll daran nicht legal sein?? Ich hatte damals beim Bund den Berufskraftfahrer gemacht und darf alles fahren ausser Motorrad.
Heutzutage musste ja schon für nen Anhänger einen Extra Schein machen :dumb:
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10.07.2006, 20:57


Tja und zu der Abzocke mit den Führerscheinen kommt jetzt noch diese hinzu.. einen Schein für einen Schein :roll:
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10.07.2006, 21:00


   Rantanplan schrieb:
Jap, aber was soll daran nicht legal sein?? Ich hatte damals beim Bund den Berufskraftfahrer gemacht und darf alles fahren ausser Motorrad.

das is ja was anderes! wenn du beim bund den führerschein machst, dann lässt du ihn ja übertragen! :yes:
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   mgutt schrieb:
Tja und zu der Abzocke mit den Führerscheinen kommt jetzt noch diese hinzu.. einen Schein für einen Schein :roll:



Moment, moment


Der alte Führerschein, welcher bis 7,5t ging beinhaltet nicht große LKW's (über 7,5t) und für mich liest sich das jetzt so, als das ich für 42€ nen großen LKW-Schein ausgehändigt bekomm....


Das kann doch nicht hinhauen...

immerhin hab ich nen riesen FS in 6 Wochen gemacht...mit Theorie, Technik und praktischer Prüfung und ganz ehrlich..jemand der nen FS für KFZ bis 7,5t gemacht hat kann keineswegs mit nem LKW umgehn :!:
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   mgutt schrieb:
Tja und zu der Abzocke mit den Führerscheinen kommt jetzt noch diese hinzu.. einen Schein für einen Schein :roll:

aber wenn man jetzt schon CE hat, kann ja nix schief gehen, oder!?
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   eRX schrieb:

aber wenn man jetzt schon CE hat, kann ja nix schief gehen, oder!?


Beim CE gibt es die Auflage alle 5 Jahre ne MPU (medizinische Tauglichkeit) zu machen...
Beim CE oder 2er Schein der vor 99 gemacht wurde gilt ab 50 Jahren alle 5 Jahre zur MPU....vorher ohne Auflagen



Das Lustige dabei: diese MPU kostet ca. 170€...deswegen wundert mich diese Karte mit ihren 42€ und ich versteh das so nicht ganz

Zuletzt bearbeitet von KleenerKrasser am 10.07.2006, 21:10, insgesamt einmal bearbeitet
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   KleenerKrasser schrieb:
   mgutt schrieb:
Tja und zu der Abzocke mit den Führerscheinen kommt jetzt noch diese hinzu.. einen Schein für einen Schein :roll:



Moment, moment


Der alte Führerschein, welcher bis 7,5t ging beinhaltet nicht große LKW's (über 7,5t) und für mich liest sich das jetzt so, als das ich für 42€ nen großen LKW-Schein ausgehändigt bekomm....


Das kann doch nicht hinhauen...

immerhin hab ich nen riesen FS in 6 Wochen gemacht...mit Theorie, Technik und praktischer Prüfung und ganz ehrlich..jemand der nen FS für KFZ bis 7,5t gemacht hat kann keineswegs mit nem LKW umgehn :!:


Das steht doch nirgends :?:

Wie kommst Du darauf :suspekt:

Die Fahrerkarte ist nur eine zusätzliche Voraussetzung. Und sind 7,5t jetzt keine LKWs mehr?!
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   eRX schrieb:
   Rantanplan schrieb:
Jap, aber was soll daran nicht legal sein?? Ich hatte damals beim Bund den Berufskraftfahrer gemacht und darf alles fahren ausser Motorrad.

das is ja was anderes! wenn du beim bund den führerschein machst, dann lässt du ihn ja übertragen! :yes:


Ja das ist wohl wahr,aber zum meiner Zeit gab es diesen ganzen Klimbim mit den ganzen verschiedenen Führerscheinklassen beim LKW noch nicht.Da hieß es noch " Klasse 2 " oder beim Bund " BCE = alles von Klasse 3 und 2 mit Anhänger bis zulässiges Gesamtgewicht von 40to "

Heute ist es ja alles unterteilt in " B,BC,CE und was weiss ich noch alles " finde das alles sehr verwirrend und ist in meinen Augen nur ne Abzocke des Deutschen Staates!!!!!
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19.07.2006, 10:22


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