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| Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16709 Chats: 7270 Wohnort: Mandschouku | moin, welcher der genannten mängel fürt zu sofortigem Nichtbestehen der HU? durchrostungen im MSD, es pfeift durch kleine löcher raus. Kotflügelrost Hinten-> heckschürzenbacken halten nicht, fällt aber nich so auf spoon spiegel, wenn sie entdeckt werden als nachgerüstet nicht funktionierende fensterheber beidseitig nicht eingetragene felgen unterschrittene kennzeichenmindesthöhen | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39679 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | Alle Punkte führen zum Nichtbestehen. Kennzeichenhöhe fällt nicht so auf, genauso wenig wie die Spiegel (wenn Wagenfarbe oder schwarz) und der Fensterheber (sofern die Türpappen normal aussehen und der Schalter da ist). Die lockere Heckschürze fällt auch nicht jedem auf, aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Du kannst ja hinfahren und Mängelliste ausstellen lassen. Dann musst Du nur das beheben was aufgefallen ist. Ist zwar nicht gerade im Sinne des Erfinders, aber ich denke in Deinem Sinne | ||
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| Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16709 Chats: 7270 Wohnort: Mandschouku | echt? kleine löchlein beim msd sind schon ein KO-Mangel? heftig. muss ich vorher also auspuffpaste drüberkleistern ja spiegel sind schwarz und ich baue vorm tüv noch spiegeldreiecke der elektr. version ein. nicht funktionierende fensterheber sind doch kein tüv-relevanter mangel oder? verkleidungen sind bis dahin mit schwarzen neuen schaltern wieder dran hoffe ich->sollte nicht auffallen wenn nicht betätigt während prüfung. heck vll irgendwie festpfuschen. schrauben sind samt fassungen rausgerostet... wie schauts mit den felgen? sicherer k.o. mangel? auf den felgen ist trotz made in germany keine kba nr drauf. | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39679 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | msd mit löchern schaft keine au, daher auch keine hu. fensterheber sind pflicht und daher relevant. und felgen müssen immer eingetragen sein. wenn sie nicht sonderlich auffällig sind, dann kontrolliert er manchmal nur die reifengröße. aber die muss mindestens eingetragen sein. gruß | ||
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Elite ![]() Name: Jörg Geschlecht: Fahrzeug: EG 3 und eine 1100er Gsx-r (145ps) Anmeldedatum: 29.09.2005 Beiträge: 1024 Chats: 1214 Wohnort: saarland | beheb doch einfach diese mängel so schlimm sind die doch nicht! solange du nicht die komplette hinterachse ausbauen musst wegen 2 gummis zu wechseln wie bei meinem eg 3 . das schlimme ist da reissen sämtliche schrauben ab und dann fängt die kacke richtig an.also find ich die dinge da echt nicht schlimm vorallem lassen die sich beheben und dann gehst du kein risiko ein nochmals beim tüv vorzufahren | ||
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| Grand Master Anmeldedatum: 03.08.2005 Beiträge: 16709 Chats: 7270 Wohnort: Mandschouku | der rost ist nicht so mal eben behoben. fensterheber laufen erst nach kompletten innenraumkabelbaumtausch und das wollte ich erst machen, wenn es wieder warm draußen ist und das auto tüv hat, sodass ich zu meinem bastelreich fahren kann. felgen sind ein thema für sich... habe ein gutachten gefunden für die "radnummer" aber die kba-nr, die ebenfalls lt. gutachten auf den felgen stehen soll, steht nirgends. vielleicht reicht ja auch nur die übereinstimmende radnummer bei einem netten prüfer. andere felgen draufziehen ist nicht, will die ja eingetragen haben. seriengröße geht nicht mehr wegen größerer bremsanlage... | ||
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