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Senior ![]() Geschlecht: Fahrzeug: CRX AS, CRX EH6, Accord CU2 + CM1 Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 201 Chats: 0 | Es geht doch bei einer illegalen Eintragung oder einem zweifelhaften Teil nicht um die kontrollierenden Herren von der Rennleitung. Selbst wenn die berechtigterweise in der Fahrzeugkontrolle etwas feststellen, hält sich der Ärger in engen Grenzen. Aber mir ist das passiert, was natürlich nie jemandem passiert (immer nur den anderen): ich hatte einen Unfall mit einem Radfahrer der mir die Vorfahrt genommen hat, dieser verstarb an der Unfallstelle. Folge ist: Staatsanwalt kommt zur Unfallstelle, Unfallfahrzeuge werden beschlagnahmt, Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässiger Tötung eingeleitet. Warum das, wenn der Radfahrer mir die Vorfahrt genommen hat? Weil die Rechtslage auf einmal ganz anders aussieht, wenn an dem PKW etwas nicht iO gewesen wäre. Ich muss gestehen - ich fuhr zu meinem Glück das Fahrzeug meines pedantischen Vaters, mit meinem Auto hätte ich alt ausgesehen. Es wird nämlich ALLES geprüft. Nicht nur ob alle Anbauteile legal sind, sondern auch ob das Fahrzeug vom sonstigen Zustand her verkehrstüchtig war - und die gucken da nicht nur auf die TÜV-Plakette ... Aus dieser Erfahrung kann ich nur empfehlen: Fahrt nur mit regulär eingetragenen/erlaubten Teilen! Sorgt immer für eine lückenlose Wartung! Der Richter hat damals (nach dem Freispruch wegen erwiesener Unschuld) eindeutig gesagt: hätte der Wagen nur ein einziges zweifelhaftes Teil gehabt (das noch nicht mal für den Unfallhergang entscheidend sein muss - zB Auspuff ohne Zulassung), wäre ich verknackt worden = 1 Jahr gesiebte Sonne auf Bewährung + Übernahme aller Kosten = ich wäre bis zu meiner Rente pleite. So wars jetzt umgedreht (was wir auch nicht gut fanden): wir hatten den Totalschaden am Wagen über die VK abgerechnet - wurden aber nicht hochgestuft. Eine Nachfrage hat ergeben, dass nun die Hinbterbliebenen des Radfahrers zur Zahlung herangezogen werden ... Nur ein Denkanstoss vielleicht .. | ||
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| Fortgeschrittener Anmeldedatum: 11.02.2010 Beiträge: 140 Chats: 0 Wohnort: Köln | Danke für deinen (unschönen) Erfahrungsbericht. Also das was der Richter zu dir sagte ist ja immer mein Bedenken gewesen.... Aber ich habe vor zwei Monaten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht gesprochen und der sagte folgendes zu mir; Nur für den Unfall bzw. Fahrverhalten verantwortliche Bauteile sind von Bedeutung! Theoretisch könnte ein mit 100ps eingetragenes Auto auf 250ps getunt sein, solange man deshalb nicht mit 160km/h in ner 30er Zone einen Unfall baut; belanglos! An Fahrwerk, Bremsen, Reifen etc. darf nichts unzulässig sein, sonst Kopf ab. Wenn man z.B. 195/55R-15 eingetragen hat und mit 195/50R15 fährt kann schon die Versicherung abspringen. Beim Todesfall wie bereits Sascha sagte gehts da weit in die Millionen...!! | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39717 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | Sorry, aber das was der Richter gesagt hat, war effektiv ne Abschreckung, also heiße Luft. Rein rechtlich kann er so gar nicht urteilen. Wenn Du z.B. ein Auto kaufst und überhaupt nichts von dem illegalen Teil weißt, kann man Dich dafür nicht verknacken. Genauso ist es nicht Dein Problem, wenn Du eine Eintragung vornehmen lässt, die sich dann als illegal herausstellt. Und dann noch der Zusammenhang. Nur weil Felgen nicht eingetragen wurden, verursacht das noch lange keine Haftung. Wo kämen wir denn dahin?! Der Gutachter wird dann nachweisen, dass die Felgen nicht im direkten Zusammenhang zum Unfall standen. Vielleicht wird sich sogar herausstellen, dass die breiteren Reifen den Bremsweg sogar positiv beeinflusst haben. Schlimmer wäre es beim Fußgängerschutz. D.h. wenn es ein Fahrzeug neueren Baujahrs wäre und Anbauteile diesen Schutz gewährleisten müssen. Aber selbst dann könnte man (natürlich kostenintensiv) über Gutachten belegen, dass diese diesen Standard hatten, auch wenn sie bis dahin nicht abgenommen waren. Allerdings besteht dann natürlich immer noch das Risiko, dass sie dies nicht erfüllen. Dann heißt es A-Karte gezogen. Das soll keine Empfehlung sein, illegale Teile zu verbauen, aber jedem ist denke ich klar, dass man mit Heckleuchten ohne E-Prüfzeichen keine Verbindung zu einem Frontunfall herstellen kann. Wo kämen wir denn dahin. Zitat: Beim Todesfall wie bereits Sascha sagte gehts da weit in die Millionen...!! Unsinn. Nichts ist "billiger" als ein Tod. Millionen zahlst Du, wenn Du jemanden in den Rollstuhl bringst. Ein Beispiel: Der Testfahrer von Mercedes, der die Frau und deren Tochter von der Autobahn abdrängte und die beiden dabei starben, musste 12.000,- EUR Strafe zahlen und bekam zusätzlich Bewährung. Sein Leben ist trotzdem futsch (vorbestraft, Job verloren, Frau verlassen, etc.). | ||
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| Fortgeschrittener Anmeldedatum: 11.02.2010 Beiträge: 140 Chats: 0 Wohnort: Köln | mgutt schrieb: Sorry, aber das was der Richter gesagt hat, war effektiv ne Abschreckung, also heiße Luft. Genau. mgutt schrieb:
Doch; Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! mgutt schrieb:
Das stimmt. Denn als "Otto-Normalo" musst du nicht allwissend sein, dafür gibt es den TÜV. Wenn du von dem eine korrekte Eintragung hast, ist dein Part erfüllt. Stellt sich die Eintragung als fehlerhaft heraus hat der TÜV ein Problem, nicht du. Allerdings musst du korrekte Papiere etc. zu der Eintragung haben. mgutt schrieb:
Das sehe ich anders! Die Felgen sind nicht eingetragen und ein wesentlicher Bestandteil des Fahrverhaltens. Damit ist man als Fahrzeughalter in der Beweislast, das die Felgen keine Ursache sind. Wenn es aber für die Versicherung um Millionen geht, wirds bei sowas schnell "schmutzig" mgutt schrieb:
Richtig. Sind eben nicht kausal/ursächlich.... mgutt schrieb: Zitat:Beim Todesfall wie bereits Sascha sagte gehts da weit in die Millionen...!! Da haste allerdings Recht.... Schöne Grüße, Olaf | ||
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Senior ![]() Geschlecht: Fahrzeug: CRX AS, CRX EH6, Accord CU2 + CM1 Anmeldedatum: 19.02.2007 Beiträge: 201 Chats: 0 | Begründung des Richters war: nicht eingetragene/unzulässige Teile = Betriebserlaubnis erloschen = Fahrzeug hätte nicht im Verkehr sein dürfen. Dh, der Unfall wäre vermeidbar gewesen, wenn das nicht zugelassene Fahrzeug korrekterweise nicht in den Verkehr gekommen wäre. Allerdings bin ich schon ein etwas älterer Knochen, der Unfall 14 Jahre her. Da kann sich natürlich etwas geändert haben. Mag auch sein, dass der Richter mir jungem Kerl doch noch einen Denkanstoss geben wollte. Trotzdem ist diese Anklage allein (ob nun mit Verurteilung oder nicht) und die Auseinandersetzung in einer Gerichtsverhandlung mit diesem Vorwurf nicht unbedingt ein Spass. Und was ich gar nicht einschätzen kann: wie sieht es aus, wenn ich mit einem in D zugelassenen Auto, das aber aufgrund unerlaubter Veränderungen keine dt. Betriebserlaubnis hat, im Ausland einen solchen Unfall habe ... Jedenfalls hat mich das zum Nachdenken angeregt. Die originalen Rückleuchten an meinem Sol gefallen mir auch nicht - aber legal gibts nix anderes und deshalb bleibt das so. | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39717 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | Dr.db schrieb: mgutt schrieb: Dieser Spruch gilt für den Fall, dass Du eine Tat wissentlich begehst, aber nicht weißt, dass es sich um eine Straftat handelt. Mit dem Beispiel meinte ich aber, dass der Käufer nichts von dem illegalen Teil wusste. Hier kommt es dann natürlich darauf an, ob er es hätten wissen müssen, weil er eine Prüfungspflicht hat. z.B. hätte er ja die Reifenbreite prüfen können. Allerdings geht das jetzt über mein Wissen hinaus, was genau geprüft werden muss und ob überhaupt. Vor dem Fahrantritt muss man ja eigentlich um sein Auto rumtanzen und alles checken, auch wenn das keiner macht. Aber so ne Haftungsgeschichte gibts ja schon. Zitat: mgutt schrieb: Das ist durch meinen Folgesatz etwas daneben gegangen. Hier meinte ich bei gleicher Reifenbreite. Felgen alleine haben keinen Einfluss auf den Bremsweg, sondern nur die Reifen. Für Felgen gilt ja eher "brechen sie" oder "schleifen sie" oder "stehen sie raus" etc. Deswegen wird aber noch lange nicht das Fahrverhalten geändert (außer der Zentrierungsdurchmesser passt nicht, Lochkreis selbstgebohrt oder irgendwelche anderen Abenteuer). | ||
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| Fortgeschrittener Anmeldedatum: 11.02.2010 Beiträge: 140 Chats: 0 Wohnort: Köln | mgutt schrieb: Dr.db schrieb:mgutt schrieb: 100% sicher bin ich mir dabei allerdings auch nicht. Hierbei könnte es z.B. so sein: du kaufst das Auto unwissentlich mit illegalen Änderungen, gehst aber aufgrund er TÜV/AU-Plakette von einem legalen Fahrzeug aus. Allerdings müssten über die illegalen Änderungen TÜV-Abnahmen(ob legal/illegal....) vorliegen, damit die Schuldlast von einem abweist.... Daher könnte man annehmen das man fein raus ist.... Aber zum Schluss haftet gesetzlich immer der Fahrzeughalter und Führer. Das ist Fakt. Es ist eine sehr komplexe Geschichte. Ich bin kein Jurist und im Rechtswesen beruht (leider) auch nicht alles auf Logik. Ich weiss nur das der Begriff "kausal", also ursächlich, hierbei eine große Bedeutung trägt. Bremslichter können somit auch kausal sein, z.B. bei einem Auffahrunfall!! Da wäre man als Fahrzeugführer/halter z.B. in der Beweispflicht das die illegalen Rückleuchten/Bremslichter nicht kausal waren. Und das wird sauteuer, da hierfür komplexe Gutachten erstellt werden müssen, welche vor Gericht (und Versicherung des Gegenüber) standhalten müssen.... Ein völlig anderer Aspekt ist: Sobald irgendetwas an dem Auto verändert wurde, z.B. nen Sportauspuff durch den das Auto 3ps gewinnt, weicht das Auto vom dem ab was man versichert hat.... Schließlich macht es dort einen Unterschied ob ich ein Civic mit 75ps oder 90ps versichere... somit ist die Leistung von belangen. Klar, 3ps ist nicht viel, aber dort wirds ums Prinzip gehen. Die Frage ist nun; fahre ich einen auf 140ps getunten (original) 75ps Civic, ist dieses dann noch versichert ? Weil ich habe ja den 75ps Civic versichert, genau betrachtet also ein anderes Auto.... Zweitens; würde dieser auf 140ps getunte Civic zum TÜV müssen, würde er durchfallen. Also keine Betriebserlaubniss. Und ohne Betriebserlaubniss auch kein Versicherungsschutz....!?? Ich weiss es jetzt nicht...!! Schöne Grüße, Olaf Ps. ICH persönlich würde beim Fahrwerk, Bremsen, Reifen und Lichtern ganz vorsichtig sein! | ||
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Lars Geschlecht: Fahrzeug: EH3 Anmeldedatum: 06.07.2006 Beiträge: 3688 Chats: 2340 Wohnort: Hannover | Dr.db schrieb:
Bei veränderter Motorleistung zählt inzwischen nur noch die Karosserieform für die Versicherung. Dh. ein EJ9 bleibt nach Leistungsänderung immer noch ein EJ9. Man muss die Leistungsänderung zwar angeben, aber am Rahmen der Versicherung ändert das nichts. Allerdings gilt das nur für getunte Motoren und nicht für Motorumbauten(zb D14 auf B16). | ||
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 39717 Chats: 11125 Wohnort: Hennef | So viel ich weiß gibt es da bei jeder Versicherung andere Regelungen. Manche haben prozentuale Tolleranzen, andere "schlucken" es einfach. Aber man sollte zur eigenen Absicherung, das in jedem Fall schriftlich fixieren. Ansonsten sind Versicherungen aus organisatorischen Gründen meist aufs Modell fixiert. Denen ist das viel zu kompliziert da noch Untergruppen oder Sondergruppen zu fahren, die nach Leistung gehen. | ||
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