» Haftstrafen in Deutschland - eine Schande und ein Witz!

Polizist aus Mannschaftswagen gestoßen und gestorben?Neuen Thread eröffnenNeue Antwort erstellen14 Jährige von 36 jährigem fast vergewaltigt - Erstochen
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AutorNachricht
Newbie 
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Beiträge: 18
16.06.2007, 17:55
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mguttJetzt mal ganz ernst gefragt. Kann man gegen so ein Urteil Beschwerde einlegen und die Haftstrafe verlängern lassen?

Startet man einfach eine Initiative. Der oder die Täter haben dann zwar die A-Karte gezogen, aber allein der Aufklärungsfaktor würde doch sicher dafür sorgen, dass zukünftige Urteile anders behandelt würden oder nicht?

Weiß jemand wo das entschieden wurde? Ich meine 2-3 Jahre. Was wurde da verurteilt? Kinderschändung? Vergewaltigung? Freier? Schwarzgeld?

Gerade der Punkt Schwarzgeld wird oft gar nicht angesprochen wie ich finde, denn eines ist klar. Wenn die dafür Geld bekommen haben, dann werde die das sicher nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben haben = Steuerhinterziehung :hrhr:

Ich kann mir bei der kurzen Zeit irgendwie nicht vorstellen, dass alle Punkte "abgearbeitet" wurden.



Verfasst am: 16.06.2007, 17:55
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Vtec-Power
mguttJetzt mal ganz ernst gefragt. Kann man gegen so ein Urteil Beschwerde einlegen und die Haftstrafe verlängern lassen?

Startet man einfach eine Initiative. Der oder die Täter haben dann zwar die A-Karte gezogen, aber allein der Aufklärungsfaktor würde doch sicher dafür sorgen, dass zukünftige Urteile anders behandelt würden oder nicht?

Weiß jemand wo das entschieden wurde? Ich meine 2-3 Jahre. Was wurde da verurteilt? Kinderschändung? Vergewaltigung? Freier? Schwarzgeld?


Revision kannst du einlegen, liegt aber am Richter. Chance auf Haftverlängerung gering. Wieso? Weil gefangene auch Geld kosten.
Alles geht nur ums Geld, hier wird nicht nach Menschenrecht gehandelt.

Natürlich würde sich was ändern wenn es eine initiative gäbe, genug leute sich dafür bereit erklären usw.

Verurteilt wird da wegen "Verletzung des Menschenrechts" o.ä. In wiefern und schlimm es für das Opfer war zählt nicht, auch die Folgen werden nicht beachtet die für das opfer kommen, suizid usw. :wall:

Verfasst am: 16.06.2007, 17:55
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gonzo
NightflightManchmal wünscht man sich, daß alle Artikel in der Bild-Zeitung frei erfunden sind... dieser hier ist es nämlich leider nicht.

"Vier junge Männer (20-23) aus Hildesheim (Niedersachsen) hielten sich eine Schülerin (13) monatelang als Sexsklavin. Sie missbrauchten das Kind mindestens 54-mal, boten es für 20 Euro auch anderen Männern an. Jetzt wurden drei Sexgangster zu Haftstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt. Der vierte Angeklagte, in dessen Wohnung der Missbrauch stattfand, erhielt eine Bewährungsstrafe."

Dieser Artikel befindet sich auf Seite 3 unten links, zwischen einer Werbeanzeige und einer Auflistung verschiedener Kirschsorten.

Was zum Henker ist hier los? Ist dieses Land noch zu retten? Dieses Mädchen, dieses KIND ist für den Rest ihres Lebens fertig mit der Welt, ihr Leben ist quasi jetzt schon gelaufen. Und diese abartigen Mistkerle, übrigens nicht ganz integrierte Mitbürger aus Südosteuropa, kommen nach zwei (!!!) Jahren wegen guter Führung raus! Ganz bestimmt als neugeborene, vorbildliche Staatsbürger. Ihr nächstes Opfer wird wahrscheinlich gerade eingeschult.

Begeht man dagegen Steuerhinterziehung, liegen die Strafen im Vergleich zu diesem Fall jenseits von Gut und Böse. Ein Beispiel: Ein Handwerker (kein Manager oder Vorstand) hat in den Jahren 1973-1984 seine Abrechnungen gefälscht. Dafür musste er mehrere hunderttausend Mark Strafe zahlen und ging, Achtung: 25 Jahre in den Bau!

Wenn ich dagegen Totschlag begehe, kann ich u. U. nach 5 Jahren wieder draussen sein.

Es läuft etwas ganz gewaltig schief in diesem Land, und mir kommt der Brechreiz, wenn ich darüber nachdenke. In Sizilien würden diese vier Vergewaltiger bereits am Baum hängen.


ich würde die jeden tag arbeiten lassen bis sie umfallen vor erschöpfung! je nach straftat halt die härte und zeit was sie arbeiten müssen.. ! und dann nur arbeiten wie straßenbau z.b.

Verfasst am: 16.06.2007, 17:56
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mgutt@ VTEC-Power

Ich habe mal recherchiert.

Also laut StGB § 176:

Zitat§ 176a Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
...

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1.eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2.die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
...

D.h. Punkt 1 und Punkt 2 sind erfüllt.

Weiter wird Bezug auf die Punkte genommen wegen der Strafhöhe:
Zitat(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Durch Punkt 2 ist also die Strafzeit zu verurteilen von 1-10 Jahren Haftstrafe.

Dann haben die meiner Meinung nach Steuerhinterziehung begangen, weil sie die erzielten Einnahmen nicht versteuert haben (hört sich jetzt geschmacklos an, aber ich bleibe bei den Fakten):

Zitat§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

D.h. laut AO bekommen die deswegen bis zu 5 Jahre Haftstrafe.

Dann weiter wegen dem nicht angemeldeten Gewerbe (Zuhälter müssen ein Gewerbe anmelden):
Zitat§ 180a Ausbeutung von Prostituierten
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder
2. eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.

Hier kann bis zu 3 Jahre Haftstrafe ausgesprochen werden.

Als letztes kann die Unterlassung der Anzeige eines Gewerbes (welche die Täter ja damit aufgenommen haben) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 € nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Dann wegen der Entführung:
Zitat§ 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,


den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.

Das sind wieder bis zu 5 Jahre.

Weiterhin steht dort:
Zitat(4) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt oder

Die seelische Entwicklung wird eindeutig geschädigt und damit wäre wieder weitere 10 Jahre Haftstrafe möglich.

Mehr fällt mir jetzt gerade nicht ein, aber im Grund finde ich 2-3 Jahre war trotz der laschen Strafen in Deutschland zu wenig.

Meint ihr man kann etwas über dieses Verfahren herausfinden? Ich würde gerne wissen, weswegen die Täter angeklagt wurden.

5-10 Jahre wären durchaus realistisch gewesen, bei der Latte der Straftaten (meine Meinung).

Gruß

Verfasst am: 16.06.2007, 17:57
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mguttIch habe noch was gefunden:
Zitat§ 181a Zuhälterei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder
2.seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,
und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

Es gibt ja das Prostitutionsgesetz welches Zuhälter heutzutage schützt, aber nicht, wenn die Prostituierte gegen ihren Willen dazu gebracht wird.

D.h. weitere 5 Jahre Haftstrafe wären hier möglich.

Verfasst am: 16.06.2007, 17:58
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ich/wir freuen uns das wir so viele menschen auf unserer seite haben.

wenn uns die staatsanwaltschaft hildesheim -frau pannek- folgende wörter im pladoyer um die ohren haut
....zum LEID der angeklagten war das opfer ERST 13 ..... welcher mann hätte da nein gesagt ....
und immer wieder das grinsen der täter während der verhandlung !

wir sind empört über unser gericht !!!

eure meinungen geben uns hoffnung.
vielen lieben dank !!!!!!!!!!!!!!!!

der vater des opfers
pn
Trainee 

Name: Frank
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Wohnort: Friedrichshafen
16.06.2007, 18:36
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:o

Was isn hier los?

Ist der Autor, der letzen dutzend Beiträge tatsächlich der "Vater"?

Sollte das so sein, mein aufrichtiges Mitgefühl! :yes:

Ist das nicht der "Vater", sollte sich der Autor wohl überlegen,
wie respektlos es wäre, sich als Elternteil des Opfers aus zu geben. :suspekt:

Regards


pn
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Beiträge: 366
16.06.2007, 18:50
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Jetzt bin ich auch verwirrt

Ich bitte um Aufklärung


pn email
Newbie 
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Beiträge: 18
16.06.2007, 18:54
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hallo ,

ich verbürge mich dafür das ich der VATER des opfers bin.
habe diese seite vorhin entdeckt und war erstaunt/berührt das es doch so viele menschen gibt die an uns in dieser schweren zeit denken.

hier ist eine verlinkung , wo ich seinerzeit total verzweifelt eine internet seite angelegt hatte.
http://freenet-homepage.de/A-Hesse/xxx.htm

noch einmal ein grosses dankeschön für euer interesse-mitgefühl !!!

andreas


pn
Trainee 

Name: Frank
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Beiträge: 25
Wohnort: Friedrichshafen
16.06.2007, 19:01
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Ok, das erklärt einiges :(

und es zeigt vollends, die unhaltbaren Zustände, des deutschen Rechssystemes auf! :wall:

Bleib tapfer "Dad" , die Wahrheit wird Dir Recht geben :yes:


pn
Gast 
18.06.2007, 09:19
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