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22.09.2004, 10:02
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Meine Rückfrage in 2004:
ZitatAlso ich hatte ein längeres Gespräch mit einem lichttechnischen Institut.

Es geht um den legalen Weg, eine Eintragung von z.B. USDM AngelEyes mit ein paar Hundert Euro hinzubekommen.

Hier meine Info's, die ich sammeln konnte:

Heckleuchten (weil's einfacher ist):

Heckleuchten können kaum überprüft werden. Der Herr Prof. hat in seinen Jahren der Tätigkeit gerade mal eine Heckleuchte überprüfen müssen, die ihm vom TÜV vorgelegt wurde.

Pauschal meinte er, dass eine Eintragung nach §21 grundsätzlich vom örtlichen TÜV-Prüfer vorgenommen werden kann. Voraussetzung sind nur die Anzahl der Leuchten und die Farben müssen stimmen. D.h. es muss kein seperates Gutachten erstellt werden.

Die Eintragung ist aber immernoch dem örtlichen TÜV-Prüfer überlassen. (Schließlich haftet er ja auch dafür)

Frontscheinwerfer:

Für Frontscheinwerfer ist das schon schwieriger.. Hier geht es um Lichtkegel, Blendungen und viele andere Dinge.

Aber ich halte mich kurz... Jeder Scheinwerfer muss einzeln begutachtet werden. D.h. es wird niemals ein Gutachten für allgemeine AngelEyes etc. geben, außer es werden welche direkt mit den Richtlinien der EU gefertigt (also mit E-Prüfzeichen). Jedes Institut ist angelehnt, die Fahrgestellnummer eines Fahrzeuges, etc. mit ins Gutachten zu schreiben. Alle anderen fahren illegal.

Ergänzend:

  • Wer ein Gutachten fälscht und das damit eintragen lässt begeht Urkundenfälschung und haftet für alle Folgeschäden
  • wenn ein TÜV-Prüfer für Einnahmen von Schwarzgeld solche Eintragungen mit "eigenen" Gutachten vornimmt, macht er sich strafbar und haftet ebenfalls für alle Folgeschäden

    Weiter zum legalen Weg:

    Bei Erwerb eines z.B. amerikanischen Scheinwerfers übergibt man diesen an das Institut. Dann knöpfen die einem schonmal 100,- EUR ab. Sie schauen sich den Scheinwerfern an (natürlich wird schon ein wenig mehr gearbeitet.. aber ich halte mich kurz ;) ). Als Antwort erhält man dann, ob sich eine weitere Überprüfung des Scheinwerfers lohnt. Hier fallen mehr als 60% durch.

    So weiter, wenn es sich lohnen sollte (keine Bestätigung, dass es geht, aber danach ist die Wahrscheinlichkeit viel höher).

    Wenn alles überprüft wurde, dann zahlt ihr 500,- EUR. (da sind die 100,- EUR mit drin).

    Damit habt Ihr ein Gutachten in der Hand, mit dem Ihr ganz offiziell beim TÜV die Leuchten eintragen könnt.

    Ich hoffe damit ein wenig mehr Klärung in den Bereich gebracht zu haben.

    P.S. Scheinwerfer ohne XENON brauchen keine Höhenweitenregulierung. Bei XENON muss eine Höhenweitenregulierung und eine Scheinwerferwischanlage verbaut sein.

Eine Info von der Dekra aus 2006 (auch hier die Rede von "einigen hundert Euro"):
ZitatSehr geehrter Herr XXXXX,vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.

Für die einzelnen LTE sind je nach Aufgabe und Verwendung bestimmte Farben definiert. Dieses ist für Fahrtrichtungsanzeiger generell die Farbe "gelb". Abweichungen von den Farben sind nicht zulässig, da dadurch bestimmte Signalbilder oder Signalwirkungen beeinträchtigt würden.

Eintragungen oder Abnahmen für nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungs- fähige Teile sind nicht möglich.

Diese können auch nicht im Einzelverfahren durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) geprüft werden.

Eine Modifikation von genehmigten Teilen (nachträgliches Einfärben usw.) ist nicht zulässig. Eine Prüfung lichttechnischer Einrichtungen ist nur durch eine akkreditierte Prüfstelle oder ein Prüflabor für Lichttechnik möglich.

Dieses sind in Deutschland hauptsächlich:

LTIK Lichttechnisches Institut der
Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen
Kaiserstraße 12
76128 Karlsruhe
Tel.: (07 21) 6 08 25 51
Fax: (07 21) 66 19 01

TÜV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
Unternehmensgruppe TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg Rhinstraße 46
12681 Berlin
Tel.: (0 30) 64 19 72 32
Fax: (0 30) 64 19 72 33
Internet: http://www.TUV.com

Die Kosten von einigen Hundert Euro für derartige Prüfungen, lohnen sich allerdings nur, wenn Sie vor haben diese Bauteile dann später zu vertreiben.

Bei Importfahrzeugen verhält sich dieses etwas anders, da hier unter Umständen Erleichterungen oder Ausnahmen in Anspruch genommen werden könnten.

Dabei kann während der Betriebserlaubnisbegutachtung eine "IN-ETWA- WIRKUNG" nach dem §22a StVZO bescheinigt werden. Dieses geht aber nur für serienmäßig im Ausland gefertigte Fahrzeuge die mit dieser Ausrüstung reihenweise gefertigt werden und im Einzelfall eingeführt werden. Dieses ist für EG-typgenehmigte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit nationaler ABE und Fahrzeuge, die über einen Generalimporteur eingeführt werden sowie für Zubehör- bzw. Austauschleuchten, nicht möglich.

Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden Link runterladen können: http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=434&_language=de

bzw. http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Für Rückfragen stehen wir Ihnen per Email unter pruefwesen [ ät ] dekra.com gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

Und hier ein Update wieder vom lichttechnischen Institut aus Karlsruhe (jetzt schon mehrere tausend Euro) aus 2007:
ZitatIch habe soeben auch mit dem Lichttechnischen Institut in Karlsruhe telefoniert. Die sagten mir das eine Eintragung von Rückleuchten mit DOT Nummer beim Tüv nicht möglich ist. Eine Prüfung von Rückleuchten kostet ca. 1800 bis 2200€. Bei den Frontscheinwerfern ist die Prüfung noch um einiges Umfangreicher und somit auch teurer.
Fazit: wenn ihr zu viel Geld habt probiert euer Glück


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20.07.2005, 07:38
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interessant... ohne xenon brauhc ich die also nicht ?

wenn ich das mienem tüver erzält macht der so :laughat: :dumb:


pn
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20.07.2005, 10:49
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Ein Professor eines lichtttechnischen Institutes der die Gutachten macht wird es wohl besser wissen ;)

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20.07.2005, 11:25
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das ist mal interessant ,

jetzt ist die frage wer hat jetzt die 500 € ( vorrausgestzt das die scheinwerfer überhaupt bis dahin kommen)

um die dinger legal fahren zu dürfen , ganz ehrlich ich leider nicht

Kann man da nicht so ne art massenbestellung machen :lol:


pn
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20.07.2005, 12:38
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würd sagen alle schmeissen zusammen..
10 leute jeder 50 euro :D

war heut grad beim tüver..
hab mir e prüfzeichen vom golf abgeschrieben .. ausplotten lassen und draufgeklebt..
wurde nicht eingetragen :(
der wert der den lichtkegel bestimmt oder so :D war nicht mit drauf.. habs vom golf 3 angel eye abgeschrieben :D

naja.. aber wenigstens kann ich jetzt sagen.. hier bulle.. e prüfzeihcen :P falls se mich ma anhalten :P lol


pn
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21.07.2005, 08:12
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aber wenn der ahnung hat davon dann biste doch trotzdem am Oarsch weil ob mit oder ohne du darfst die dinger doch net dring haben !!

pn
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28.07.2005, 00:44
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wäre es dann nicht möglich die originalrücklichter (keine probleme weil e-prüfdings) mit einem ausgewählten lack oder spray schwarz zu tönen, zum institut zu schicken und es prüfen zu lassen und dann nach (hoffentlich) erfolgreicher prüfung den hersteller des lackes oder sprays anzuschreiben und sich von ihm das gutachten des instituts abkaufen zu lassen? :D

naja was soll der hersteller mit nem gutachten von rückleuchten für nur einen fahrzeugtyp, aber WIR hätten zumindest einen lack oder ein spray mit dem wir alle unsere civiclichter schwarz machen könnten :)

ich glaube nicht dass es ein problem wäre ein paar civicfahrer zusammenzutrommeln die das gerne hätten und nen zehner oder zwanni lockermachen könnten um den professor zu bezahlen


pn
Newbie 

Name: hmmmm hehe
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01.08.2005, 22:27
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mguttAlso ich hatte ein längeres Gespräch mit einem lichttechnischen Institut.

Es geht um den legalen Weg, eine Eintragung von z.B. USDM AngelEyes mit ein paar Hundert Euro hinzubekommen.

Hier meine Info's, die ich sammeln konnte:

Heckleuchten (weil's einfacher ist):

Heckleuchten können kaum überprüft werden. Der Herr Prof. hat in seinen Jahren der Tätigkeit gerade mal eine Heckleuchte überprüfen müssen, die ihm vom TÜV vorgelegt wurde.

Pauschal meinte er, dass eine Eintragung nach §21 grundsätzlich vom örtlichen TÜV-Prüfer vorgenommen werden kann. Voraussetzung sind nur die Anzahl der Leuchten und die Farben müssen stimmen. D.h. es muss kein seperates Gutachten erstellt werden.

Die Eintragung ist aber immernoch dem örtlichen TÜV-Prüfer überlassen. (Schließlich haftet er ja auch dafür)

Frontscheinwerfer:

Für Frontscheinwerfer ist das schon schwieriger.. Hier geht es um Lichtkegel, Blendungen und viele andere Dinge.

Aber ich halte mich kurz... Jeder Scheinwerfer muss einzeln begutachtet werden. D.h. es wird niemals ein Gutachten für allgemeine AngelEyes etc. geben, außer es werden welche direkt mit den Richtlinien der EU gefertigt (also mit E-Prüfzeichen). Jedes Institut ist angelehnt, die Fahrgestellnummer eines Fahrzeuges, etc. mit ins Gutachten zu schreiben. Alle anderen fahren illegal.

Ergänzend:

  • Wer ein Gutachten fälscht und das damit eintragen lässt begeht Urkundenfälschung und haftet für alle Folgeschäden
  • wenn ein TÜV-Prüfer für Einnahmen von Schwarzgeld solche Eintragungen mit "eigenen" Gutachten vornimmt, macht er sich strafbar und haftet ebenfalls für alle Folgeschäden

    Weiter zum legalen Weg:

    Bei Erwerb eines z.B. amerikanischen Scheinwerfers übergibt man diesen an das Institut. Dann knöpfen die einem schonmal 100,- EUR ab. Sie schauen sich den Scheinwerfern an (natürlich wird schon ein wenig mehr gearbeitet.. aber ich halte mich kurz ;) ). Als Antwort erhält man dann, ob sich eine weitere Überprüfung des Scheinwerfers lohnt. Hier fallen mehr als 60% durch.

    So weiter, wenn es sich lohnen sollte (keine Bestätigung, dass es geht, aber danach ist die Wahrscheinlichkeit viel höher).

    Wenn alles überprüft wurde, dann zahlt ihr 500,- EUR. (da sind die 100,- EUR mit drin).

    Damit habt Ihr ein Gutachten in der Hand, mit dem Ihr ganz offiziell beim TÜV die Leuchten eintragen könnt.

    Ich hoffe damit ein wenig mehr Klärung in den Bereich gebracht zu haben.

    P.S. Scheinwerfer ohne XENON brauchen keine Höhenweitenregulierung. Bei XENON muss eine Höhenweitenregulierung und eine Scheinwerferwischanlage verbaut sein.
also angenommen ich hab jez mit meinem civic in der nacht einen unfall und der beteiligte sagt ich habe ihn mit meinen "nicht originalen" angel eyes geblendet od sonstiges könnte es sein das meine versicherung aussteigt weil diese ja auch nicht geprüft und eingetragen sind oder```??
mfg alex


 
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01.08.2005, 22:46
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absolut richtig. der häufigste fall ist aber, dass dir einer hinten drauf fährt.. während der verhandlung bekommt der gegnerische anwalt dann spitz, dass deine leuchte illegal sind und genau in diesem fall wird die gegnerische aussage "angepasst" von wegen, deine bremsleuchte, blinker oder was auch immer wäre nicht zu erkennen gewesen.

das wird dann richtig übel. so kannst du richtig hohe teilschuld angerechnet bekommen. die richter in deutschland geben dann noch einen "bonus" "erziehungsfaktor" dazu und am ende zahlst du noch für die schuld eines anderen.

ist traurig aber wahr.


pn email
Fortgeschrittener 

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15.08.2005, 13:28
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Hi,

Ich wollte noch was Hinzufügen, zur Leuchtweitenregulierung,

Sofern ein KFZ Serienmässig eine Leuchtweitenregulierung (ob nun Xenon oder net) Hatt, muss diese Auch bei Tausch eines Scheinwerfers gegen Andere Typen wieder Verbaut bzw. nutzbar sein, da muss ich hcheg3 recht geben, :yes:

Das hat auch mir mein TÜVprüfer als Mängel bei der Tüvprüfung vorgehalten das mein Ersatzscheinwerfer Diese Eben nicht hatte.
Und der TÜV ist leider die Letzte instanz die die Entscheidung fällt was am Auto sein soll und was nicht :)


Gruß Sam


pn
Gast 
26.05.2013, 08:52
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