Honda Forum & Tuning - MaXReV
     [ erweiterte Suche ]

»geprüfte Heckleuchte (E-Zeichen) mit NSL nachrüsten

lenkradschloss defekt, Tüv adé?Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellenDas Thema einem Freund empfehlenDas Thema druckenGemeinschaftliche Erstellung von Gutachten / EWG / ABE
Seite 1 von 3 [30 Beiträge]
Seite: 1, 2, 3 Weiter
AutorNachricht
Administrator 


Name: Marc
Geschlecht:
Anmeldedatum: 28.08.2004
Beiträge: 40890
Chats: 11134
Wohnort: Hennef


Meine eBay-Auktionen:
25.11.2010, 21:02


Ich habe meine Original Leuchten gegen e-geprüfte Heckleuchten aus Japan getauscht. Die E-Kennzeichnung ist "E11", also zugelassen für Großbritannien. Diese haben aber leider keine Nebelschlussleuchte.


Auf Grund von Mela's Erfahrung wusste ich, dass es theoretisch möglich ist die Heckleuchten abnehmen zu lassen:
   Mela_Fit schrieb:
Wir ersetzen eine der Rueckfahrleuchten (weiss) durch eine LED-Lampe, die weiss aussieht, aber rot leuchtet. Die wird verkabelt und in die Radioblende kommt so ein kleiner silberner Schalter rein nebst gelber Kontrollleuchte (Vorschrift).
Der TUEV hat sein OK schon gegeben :yes:


Doch ich wollte statt nur einem Rückfahrlicht beide erhalten. Also dachte ich an eine zweifarbige LED, die weiß und rot leuchtet.

Dazu habe ich mir dann dieses Leuchtmittel bestellt:
   mgutt schrieb:
Heute sind aus den USA die 2-Faden LEDs rot/weiß angekommen, die ich hier bestellt habe:
http://autolumination.com/switchback.html (White Switches to Red (RW) 20,99 Dollar 7443 18 Led)

Die werde ich die Tage mal testen.



Und damit erreichte ich das gewünschte Ergebnis:


 Nur Rückfahrlicht (beide weiß)
25112010033 (Large).jpg
25112010033 (Large).jpg - [Bild vergrößern]


 Rückfahrlicht Detailaufnahme
25112010035 (Large).jpg
25112010035 (Large).jpg - [Bild vergrößern]


 Nur Nebelschlusslicht
25112010038 (Large).jpg
25112010038 (Large).jpg - [Bild vergrößern]


 Nebelschlusslicht Detailaufnahme
25112010039 (Large).jpg
25112010039 (Large).jpg - [Bild vergrößern]

Zuletzt bearbeitet von mgutt am 03.01.2011, 15:22, insgesamt 4-mal bearbeitet

Verfasst am: 17.12.2010, 10:01

Heutiger Sachstand in Sachen Bauartgenehmigung:

Durch das Ändern des Leuchtmittels erlischt die Bauartgenehmigung (das E-Prüfzeichen) der Leuchten. Das war mir natürlich vorher klar und ich war auch bereit eine entsprechende Prüfung zu bezahlen bzw. ein Gutachten anfertigen zu lassen, da auch andere Interesse an diesen Leuchten haben.

TÜV Rheinland:
Laut telefonischer Auskunft ist die Abnahme nur mit einem lichttechnischen Gutachten möglich.

TÜV Siegburg:
Laut persönlichem Gespräch ist die Abnahme nur mit einem lichttechnischen Gutachten möglich.

Lichttechnisches Institut Karlsruhe:
Laut telefonischer Auskunft soll ich erst gar kein Gutachten in Auftrag geben. Auf Grund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben in Sachen Ausleuchtung und Helligkeit der jeweiligen Leuchten sei es unmöglich diese in einem Reflektor gleichzeitig zu betreiben. Ein Rückscheinwerfer sei darauf ausgelegt möglichst breit und weit zu leuchten, während eine Nebelschlussleuchte eine hohe punktuelle Leuchtkraft aufweisen muss.

Ich wäre schon gut, wenn ich eine reine externe LED Nebelschlussleuchte entwickeln würde, denn selbst das hätte bisher keiner geschafft.

Die Nebelschlussleuchte muss übrigens zu Anfang und nach einem längeren Zeitraum (ca. 30 Minuten) zwischen 150 und 300 cd (Candela) hell sein. Das Gehäuse und der Reflektor dürfen sich nach diesem Langzeitbetrieb auch nicht verformen. Genaueres steht wohl in der ECE Richtlinie. Dieses Pamphlet sei übrigens in gedruckter Form sehr teuer und nicht öffentlich einsehbar. Sie selbst müssen dafür recht viel hinblechen, um auf dem aktuellen Stand der Dinge zu bleiben.

Für Privatperson ist also im Grunde ausgeschlossen, dass man Leuchten modifiziert und legalisiert. Selbst wenn man Kohle auf den Tisch legt, hat man keine Chance, da man wenn schon eine komplett neue Leuchte bauen müsste.

Traurig finde ich das aus zwei Gründen:
1.) Wird bei Importfahrzeugen, wie es bei Mela der Fall war, eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
2.) Habe ich keinen billigen Chinaschrott verbaut, sondern hochwertige und bauartgenehmigte Leuchten modifiziert.

Bei sowas macht Tuning wirklich keinen Spaß mehr. Mal davon abgesehen, dass man dann wieder nur den Einheitsbrei nehmen müsste, gibt es für das Fahrzeug diese Option erst gar nicht, weil es sich für Hersteller überhaupt nicht lohnt in solchen Stückzahlen legale Leuchten zu fertigen.

Ich werde daher den wohl letztmöglichen Weg gehen und eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Nach obenprofil pn email
General 


Name: Sascha
Geschlecht:
Fahrzeug: N Nissan
Anmeldedatum: 22.10.2005
Beiträge: 3589
Chats: 50
Wohnort: 68723 Oftersheim
17.12.2010, 10:12


Wenn ich das jetz richtig verstanden hab willst du ne Ausnahmegenehmigung für die Rückleuchten oder ? Also dass du sie trotzdem betreiben kannst, auch mit erloschenem E-Zeichen ?
Nach obenprofil pn
Administrator 


Name: Marc
Geschlecht:
Anmeldedatum: 28.08.2004
Beiträge: 40890
Chats: 11134
Wohnort: Hennef


Meine eBay-Auktionen:
17.12.2010, 10:17


Ja ich werde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die es dann dem Sachverständigen erlauben würde die Leuchten nach §70 mit der "in etwa"-Regelung einzutragen. Ich habe natürlich wenig Hoffnung, dass mir diese erteilt wird.
Nach obenprofil pn email
General 


Name: Sascha
Geschlecht:
Fahrzeug: N Nissan
Anmeldedatum: 22.10.2005
Beiträge: 3589
Chats: 50
Wohnort: 68723 Oftersheim
17.12.2010, 10:19


Das macht normalerweise der Sachverständige für dich.

90% unserer Autos werden mit der "in etwa" Regelung abgenommen. Die Ausnahmegenehmigung bekomm ich dann am Ende der TÜV-Prüfung direkt ausgehändigt.

Wundert mich jetzt etwas dass du die selbst beantragen sollst.
Nach obenprofil pn
Administrator 


Name: Marc
Geschlecht:
Anmeldedatum: 28.08.2004
Beiträge: 40890
Chats: 11134
Wohnort: Hennef


Meine eBay-Auktionen:
17.12.2010, 10:48


Was Du machst gilt nur bei Importfahrzeugen. Da wird die Ausnahmegenehmigung damit begründet, dass die Umbaukosten unzumutbar seien. In meinem Fall handelt es sich aber einfach nur um Luxus / Tuning. Da erteilen die denke ich keine.
Nach obenprofil pn email
General 


Name: Sascha
Geschlecht:
Fahrzeug: N Nissan
Anmeldedatum: 22.10.2005
Beiträge: 3589
Chats: 50
Wohnort: 68723 Oftersheim
17.12.2010, 11:02


Achso ja klar, das stimmt natürlich. Ich seh das mittlerweile alltäglich, da hab ich das garnicht bedacht ^^
Nach obenprofil pn
Administrator 


Name: Marc
Geschlecht:
Anmeldedatum: 28.08.2004
Beiträge: 40890
Chats: 11134
Wohnort: Hennef


Meine eBay-Auktionen:
17.12.2010, 13:29


Falls es jemanden interessiert. Anbei die ECE Richtlinien, die laut Institut nur gegen teuer Geld und nur auf Englisch zu haben sein sollen :roll:

Für Nebelschlusslicht und Rückfahrscheinwerfer jeweils 50 Seiten :!:

Ich habe mir natürlich nicht nehmen lassen, die einfach selber mal zu lesen. Interessant ist schon mal, dass ich bei der NSL rein gar nichts zum Leuchtwinkel finden kann. Es wird einzig auf die Hitzeentwicklung, die Leuchtfarbe und die Leuchthelligkeit eingegangen.

Ich zitiere:

   Zitat:
5 Allgemeine Vorschriften
...
5.2 Nebelschlussleuchten müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie
bei üblicher Verwendung trotz der dabei auftretenden Erschütterungen
die in dieser Regelung vorgeschriebenen Merkmale behalten und ihre
richtige Wirkung sichergestellt bleibt.


   Zitat:
6.2 Die Lichtstärke entlang der Achsen H und V zwischen 10° nach links
und 10° nach rechts und zwischen 5° nach oben und 5° nach unten
muss mindestens 150 cd betragen.
6.3 Die Lichtstärke in allen Richtungen, in denen die Leuchte gesehen wer-
den kann, darf 300 cd pro Leuchte nicht überschreiten.


   Zitat:
6.5 Die sichtbare leuchtende Fläche in Richtung der Bezugsachse darf
nicht mehr als 140 cm² betragen.


   Zitat:
8 Prüfung auf Wärmebeständigkeit
8.1 Die Leuchte ist nach einer Anwärmzeit von 20 Minuten eine Stunde
lang bei einer Umgebungstemperatur von 23 °C ± 5 °C ununterbrochen
einzuschalten. Die verwendete Lichtquelle muss der für die Leuchte
vorgesehenen Kategorie entsprechen und ist mit einer Spannung zu
betreiben, bei der die für die entsprechende Prüfspannung vorgeschrie-
bene mittlere Leistung erzeugt wird.


   Zitat:
9 Farbe des ausgestrahlten Lichtes
Die Farbe des innerhalb des Bereiches des Lichtverteilungsrasters
nach Absatz 3 des Anhangs 3 ausgestrahlten Lichtes, gemessen unter
Verwendung einer Lichtquelle mit der Farbtemperatur 2856 K*
, muss innerhalb der folgenden Farbgrenzen liegen:
Grenze gegen Gelb: y ≤ 0,335
Grenze gegen Purpur: y ≥ 0,980 – x .


Und dann wird noch recht häufig auf die Herstellungsprozesse eingegangen. Also das es keine Serienstreuung geben darf (zumindest keine große), die Leuchtflächen sollten möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet sein usw. Außerdem wird das Messverfahren erklärt (keine weitere Lichtquelle, max. x Grad von der Seite gemessen usw.).

Das die NSL aber in einem bestimmten Winkel leuchten muss steht da nicht. Es reicht, wenn die rot leuchtet und dazu zwischen 150 und 300cd hell ist.

Bei dem Rückfahrlicht ist es etwas komplizierter was die Helligkeit anbelangt in Winkel X anbelangt, aber warum dadurch gleich eine Begutachtung unmöglich sein soll, kann ich nicht verstehen. Wenn das LED Leuchtmittel nicht passt, modifiziert man es eben bzw. holt ein anderes. Der Kram kostet doch nichts in China.

r-23-rueckfahrscheinwerfer-pdf.pdf
ECE R23 Rückfahrscheinwerfer

pdf

 Download

Dateigröße: 443.97KB
Heruntergeladen: 12 mal

r-38-nebelschlussleuchten-pdf.pdf
ECE R38 Nebelschlussleuchte

pdf

 Download

Dateigröße: 360.16KB
Heruntergeladen: 15 mal

Verfasst am: 17.12.2010, 13:54

Also da kommt einem ja glatt in den Sinn sich einfach so ein Messgerät zu kaufen und die Messung selber zu machen ^^
http://www.pce-instruments.com/deutsch/product_info.php/info/p9865_Beleuchtungsmesser-Mavo-Monitor-USB.html

Müsste man mal herausfinden ob solche Messungen nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden dürfen :hmm:

Verfasst am: 28.12.2010, 16:48

Das Straßenverkehrsamt hat angerufen. Ein netter Herr ist mit mir die möglichen Optionen durchgegangen.

Vorab:
Ausnahmegenehmigungen werden nur erteilt, wenn ein Sachverständigen-Gutachten vorliegt, dass z.B. die Leuchten als nicht gesetzeskonform definiert.

Also schlug er erstmal vor, dass der Prüfer nach §19 eine "in etwa"-Regelung anwendet und die Leuchten einfach so einträgt. Ich sagte, dass die sich dagegen in jedem Fall sträuben, weil sie interne Anweisungen hätten, die das verbieten.

Dann schlug er vor, dass der Sachverständige nach §21 per "in etwa"-Regelung einträgt. Da nannte ich ihm, dass dieser aber ein lichttechnisches Gutachten verlangt. Das Institut wiederrum aber kein wirkliches Interesse hat bei Privatkunden Abnahmen durchzuführen bzw. es pauschal für nicht möglich erachtet. Außerdem ständen da immense Kosten im Raum, die keine Garantie für einen Erfolg seien und dazu eine Privatperson keine Leuchten "umbauen" könnte, wie es ein Hersteller kann, während aber Importfahrzeuge mit genau diesen Leuchten bereits zugelassen wurden.

Darauf sagte er, dass der Sachverständige nach §21 feststellen müsse, dass die Leuchten nicht den deutschen Bestimmungen entsprechen und dies in einem entsprechenden Gutachten notiert. Dieses Gutachten müsste dann zum Straßenverkehrsamt und daraufhin erteilt dieses die Ausnahmegenehmigung. So wäre es in jedem Fall bei Importfahrzeugen. Allerdings sagte er, dass in diesem Gutachten ebenfalls steht, dass die Leuchten per "in etwa"-Regelung eintragbar sind.

Mein Fazit bis hier hin:
Das Straßenverkehrsamt will keine Verantwortung dafür übernehmen und die Sachverständigen wollen es aus Angst vor Jobverlust auch nicht, weil intern entsprechend angewiesen wurde, dass sowas unzulässig ist. Die Frage ist nun wer darf was und wer muss was machen.

Das Gespräch ging aber noch weiter:
In jedem Fall sollte ich mich noch mal mit dem Sachverständigen kurzschließen um die §21 Abnahme bei lokalen und Importfahrzeugen im Detail zu klären.

Sollte das keine Früchte tragen, würde mich am 03.01. ein Vorgesetzter vom Straßenverkehrsamt anrufen. Parallel gäbe es noch die Möglichkeit die Sache von der Bezirksregierung Köln klären zu lassen. Nummern und Namen habe ich jetzt zu Genüge. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Vom Gefühl her glaube ich, dass der TÜV unzulässig handelt, in dem er auf das lichttechnische Gutachten besteht. Hier muss meiner Ansicht nach eine Ausnahme greifen, insbesondere wenn die Leuchten nachweisbar der "in etwa"-Regelung entsprechen.
Nach obenprofil pn email
Gast 

21.01.2011, 12:29


Mach mit!

Wenn Dir die Beiträge gefallen haben oder Du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, solltest Du Dich gleich bei uns anmelden:

    » Anmelden

Registrierte Mitglieder genießen die folgenden Vorteile:
✔ kostenlose Mitgliedschaft
keine Werbung
✔ direkter Austausch mit Gleichgesinnten
✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
✔ schnelle Hilfe bei Problemen
✔ Bilder und Videos hochladen
✔ und vieles mehr...
Nach oben
Seite 1 von 3 [30 Beiträge]
Seite: 1, 2, 3 Weiter
Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellen
Ähnliche BeiträgeRe:HitsLetzter Beitrag
AE`s mit E - Zeichen????????
Guckt mal unten auf den Link kann das sein: AE`s mit E Zeichen????das heißt keine Probleme mit dem...
Seite 2 [Civic 96-00]von James
1179128.01.2008, 19:58
Tolga_30cm
String Zeichen für Zeichen vergleichen
Hallo, ich benötige Hilfe bei einer kleinen Aufgabe: Ich importiere eine Fließtextdatei und übergebe Zeile für Zeile den Inhalt an eine ArrayList<String>: String zeile = null; String dateiname =...
von StrobeOriginal
116117.11.2011, 08:40
CppCoder
Angeleyes mit E-Zeichen
Hallo, bin neu hier und wollte mal wissen ob jemand von euch erfahrung mit diesen AE's hab und ob es sich um ein echtes E-Zeichen handelt!? Ist der Preis Okay?? Hat vielleicht jemand Bilder im eingebauten...
[Civic 92-95]von WalDeLeFant
764601.05.2007, 09:21
ChrisEP
scheinwerfer mit e-zeichen!!
moin.war grad auf der seite von autostyle.nl und hab da für den sol nach leuchten geschaut.da bieten die frontscheinwerfer mit e-prüfzeichen an.kosten zwar en haufen,aber egal.dachte es gibt keine mit tüv.oder meint ihr die sind doch net...
Seite 2, 3, 4 [CRX]von lappeduddel
39196027.02.2008, 21:10
sevrec
Rückleuchten mit E-Zeichen?
Hallo hab da mal ne fragen gibt es LED Rückleuchten mit E-Zeichen für ein Civic Coupe EJ1 und wo ich die bekomme. :wall: :wall: :wall: :cry:...
Seite 2 [Civic 92-95]von birdy_69
1297531.08.2007, 14:48
mgutt
Scheinwerfer mit E-Zeichen ?
* Tag zusammen, gibt es eigentlich Scheinwerfer MIT E Zeichen oder gibts sowas fürn sol ned ? Was würd passieren wenn ich mir sowas hier...
[CRX]von fre3mind
824306.07.2008, 16:40
Jensen
Angeleyes EJ/EK JETZT MIT E-ZEICHEN ?
ich habe ebend diese auktion entdeckt. http://cgi.ebay.de/CHROME-ANGELEYES-R8-LED-HEADLIGHTS-FOR-CIVIC-EK-98-2000_W0QQitemZ150179400024QQihZ005QQcategoryZ102337QQrdZ1QQssPageNameZWD2VQQcmdZViewItem#ebayphotohosting es scheint, als wäre eine neue...
Seite 2, 3 [Civic 96-00]von Care
27114913.11.2007, 14:50
Mick Maddin
EJ/EK AngelEyes JETZT MIT E-ZEICHEN^^
http://cgi.ebay.com.au/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120215198453&ssPageName=ADME:X:RTQ:AU:1123 ich hatte die angeleyes schonmal reingestellt, da war die frage ob das e-zeichen auf für Europa gilt. habe nun dem verkäufer mal eine Mail...
Seite 2 [Civic 96-00]von Care
17191527.01.2008, 20:59
Tolga_30cm
Klarglas BB1 - Mit E-Zeichen
Hallöchen zusammen :D Ich habe bei eBay eben gerade eine Auktion für ein Bodykit entdeckt... Das Kit interessierte mich nicht sonderlich, sondern die Rückleuchten: Dann fragte ich, wo er die her hat... Dann kam die Hammerantwort, da wär ich...
Seite 2 [Prelude]von Morpheuz
1153013.09.2008, 13:34
twonky
 Led-Standlicht mit E-Zeichen
Habe ich entdeckt... Jetzt die Frage legal oder nicht? Sieht irgendwie gefälscht aus oder? normalerweise ist das E in einem Kreis oder nicht? ...
Seite 2, 3 [StVZO & TÜV]von El Splatty
211315411.03.2009, 03:32
Quicky_EP2
Sponsor: Car Import Center Hauck
Car Import Center Hauck

© 2004 - 2012 www.maxrev.de (srv02) | Communities | Impressum