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12.09.2007, 13:00


Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich Garantie eines Handys.Ich habe mein Handy durch eine Vertragsverlängerung bei einem Unternehmen erworben,welches mir imma die billigsten Verträge zeigt. Von diesen haben ich einen Lieferschein bez.des Handys erhalten.
Nun will ich das Handy bei Ebay verkaufen und frage mich wie das ist mit dem garantieanspruch?Hat der User ihn?wenn ja wohin kann er sich wenden?direkt an Hersteller des Handys?oder an mein Unternehmen?
Weiterhin ist an dem Handy in der Software oder an der internen Handyerkennungsnummer zuerkennen wie alt das Handy genau ist wegen den 2jahren garantie??

Fragen über Fragen.... :-)

Danke!!
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13.09.2007, 16:42


Man hat immer 2 Jahre Garantie ab KAUFDATUM,also das bedeutet das man den Kassenbeleg braucht um Garantie anspruch zu haben und daher weiss man auch wie "alt"das Handy ist.

Der Käufer des Handys muss sich dann soweit ich weiss an den Hersteller wenden,denn wenn du z.B. ein Handy bei Media Markt kaufst dann gibt dir nicht Media Markt Garantie sondern der Hersteller.

Gruß Civic2k
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13.09.2007, 18:16


Danke für die Antwort!!!

Ich habe aber keinen Kassenbeleg..nur einen Lieferschein?Reicht das`?

Gruß
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Master 


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13.09.2007, 18:18


wenn du glueck hast, dann ja...
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13.09.2007, 18:24


Das kann ich mir eig net vorstellen,denn sowas kann man doch voll leicht fälschen?
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Master 


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13.09.2007, 18:28


wie denn?
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13.09.2007, 18:32


Ja,dass das halt nur mit Kaufbeleg geht....aber zaubern kann ich den ja net herbei...leider!!!
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13.09.2007, 21:17


Meinst du nicht das man auch einen Kaufbeleg sehr leicht fälschen kann?

Geb dem Käufer oder der Käuferin einfach das mit was du hast also den Lieferschein und gut ist.Das ist meine Meinung.

Gruß Civic2k
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Gast 

13.09.2007, 21:17


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