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Name: Dirk
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31.03.2008, 14:20


Also da die liebe Polizei meint sie muss mich seit neuste 2mal in der Woche anhalten wegen angeblichen ´´illegalen Straßenrennen´´ habe ich wie es kommen musste eine Mängelkarte bekommen.
Meine erste frage dazu.
Ich habe Schroth Gurte in meinem Auto mit ABE jedoch meinte der Poliziest ich brauche ein Tüv Gutachten dafür wie ich sie befestigt habe??

Dann auch gleich zu 2ten Frage.
Mein rechtes Spiegelglas fehlt weil es mir geklaut wurde.
Muss ich da ein Glas drin haben?Normaler weise brauch man doch nur auf der Fahrerseite einen Spiegel??

Und die dritte Frage.
Fahr einen EG Civic und hab die Blinker an der Seite schwarz getönt jedoch sind sie ohne Funktion da keine Birnen drin sind.
Müssen diese gehen??Dürfen sie schwarz getönt sein wenn sie nicht gehen??Kann ja nur als Optik dienen.
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31.03.2008, 14:35


1. Habe noch nie gehört, dass jemand den anbau eines ABE-Teils bestätigen lassen musste. Dafür gibt's doch die Teilegutachten, die eine Abnahme vom KFZ-Verständigen benötigen.

2. Rechter Spiegel ist meines Wissens nach kein Muss.
Aber wenn man quasi schon die "Vorrichtung" hat, dann sollte es vlt. auch komplett sein..? Aber naja, eigentlich kein MUSS und es kann dir ja auch am selben Tag geklaut worden sein.. Sollte auch OK sein

3. Womit blinkst du denn dann? - Oder ist der Blinker im Scheinwerfer auch seitlich zu erkennen? - Weil wenn, dann sind Seitenblinker nicht zwingen notwendig!

_VIELLEICHT_ sind manche Punkte aber auch Ermessenssache und deshalb eine Mängelkarte wert.. hm, bei Rechtschutz = Einschalten!



Gruß,
- Dennis
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31.03.2008, 14:38


3. nein dürfen nicht getönt sein, was am fahrzeug ist muss auch funktionieren.

2. es müssen mindestens 2 spiegel ungehinderte sicht nach hinten ermöglichen, scheibenfolie zählt bereits als behinderung. allerdings auch hier wie 3. was dran ist, muss funktioren.

1. wenn du sie dort angebracht hast wie vorgeschrieben sind kannst es dir getröst mit dem wisch dir etwas abwischen :)
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31.03.2008, 14:54


   Der_Ronny schrieb:
3. nein dürfen nicht getönt sein, was am fahrzeug ist muss auch funktionieren.

2. es müssen mindestens 2 spiegel ungehinderte sicht nach hinten ermöglichen, scheibenfolie zählt bereits als behinderung. allerdings auch hier wie 3. was dran ist, muss funktioren.

1. wenn du sie dort angebracht hast wie vorgeschrieben sind kannst es dir getröst mit dem wisch dir etwas abwischen :)


Zu 2. Ich hab ja meinen normalen Rückspiegel also sind es ja 2 :) ?

Zu 3. Es sind ja nur die kleinen Blinkergläser an dem Kotflügel.Angenommen ich lackiere sie schwarz rein aus Optischen gründen.Es ist doch nirgends vorgeschrieben das ich nochmal am Kotflügel eine Blinkeinrichtung benötige??
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31.03.2008, 14:58


es ist folgendes im gesetzestext.

zu3: was am auto dran ist MUSS funktionieren. der blinker muss ab einem bestimmten datum der EZ zu einem gewissen prozentsatz auch zur seite sichtbar sein. wenn nicht, muss ein zusätzlicher an der seite ran.

desweiteren solltest du dir überlegen, wenn du mal z.b. eine unfallstelle mit deinem fahrzeug schräg oder gar seitlich absichern willst mit der warnblinkanlage und man dann keinen blinker sieht, was ist dann?



zu2: nur wenn du keine sichtbehinderung hast ! außerdem war dein außenspiegel kaputt und somit handelt die polizei dadrin rechtens.
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31.03.2008, 15:12


   Der_Ronny schrieb:
es ist folgendes im gesetzestext.

zu3: was am auto dran ist MUSS funktionieren. der blinker muss ab einem bestimmten datum der EZ zu einem gewissen prozentsatz auch zur seite sichtbar sein. wenn nicht, muss ein zusätzlicher an der seite ran.

desweiteren solltest du dir überlegen, wenn du mal z.b. eine unfallstelle mit deinem fahrzeug schräg oder gar seitlich absichern willst mit der warnblinkanlage und man dann keinen blinker sieht, was ist dann?



zu2: nur wenn du keine sichtbehinderung hast ! außerdem war dein außenspiegel kaputt und somit handelt die polizei dadrin rechtens.


Also ich will dir jetzt nicht auf en Sack gehen oder so :D aber wenn ich schonmal jemanden hier habe der sich aus kennt muss ich natürlich fragen ;)

Also rein theoretisch kann ich mein Spiegel ab bauen dann ist keiner dran und nichts was nicht funktioniert und dann ist es legal?

Ok das mit dem Blinker hab ich verstanden..Aber ich seh hier 20 Autos auf dem Parkplatz davon haben 2 Stück seitlliche Blinker :)
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31.03.2008, 15:19


es geht nach erstzulassung etc und wieviel von den anderen blinkern seitlich zu sehen ist.

und ja du kannst den beifahrerspiegel abbauen ABER, die anderen beiden spiegel müssen UNGEHINDERTE sicht nach hinten ermöglichen. scheibenfolie = tabu!
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31.03.2008, 15:36


ok danke für deine hilfe..
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Gast 

31.03.2008, 15:36


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