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Grand Master ![]() Name: Frank Geschlecht: Fahrzeug: Lancer Evolution IV, DelSlow EH6 Anmeldedatum: 15.03.2010 Beiträge: 13922 Chats: 244 Wohnort: Kiel | wäre ja lustig wenn acab verboten wäre.. dann wäre kkk (kinder können kochen) ja auch verboten.. wenn du unter diesen sticker noch explizit drunterschreibst: "du der hinter mir fährst" könnt ichs mir schon eher vorstellen da du jemanden persönlich ansprichst aber ansonsten, wohl eher nicht.. hab den übrigens auch drann, genauso wie viele von uns (auch den acab gibts hier oft) und bis auf den einen user der angeblich n bußgeld deswegen bekommen hat (wahrscheinlich eher falsch geparkt, hat er ja nie aufgeklärt) is noch keinem was deswegen passiert.. (versuche mir grad vorzustellen was sie auf ihren vordruck-strafzetteln ankreuzen.. anzüglicher aufkleber: 15€ strafe.. zählt das jetz als meinungsfreiheit oder handlungsfreiheit? man schadet damit ja niemand anderen.. |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Kai Geschlecht: Fahrzeug: '97 Eg2 Winterauto: '93 Eg4 Anmeldedatum: 13.05.2010 Beiträge: 2332 Chats: 30 Wohnort: Bendorf | nene nix anzüglicher aufkleber xD das wird direkt als beamtenbeleidung in 2 fällen geahndet xD wei ey es ist ein aufkleber oO dann dürfte man auch keinen "NO FAT CHICKS... CAR WILL SCRAPE" aufkleber aufm auto haben.... oO man man ... |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 40760 Chats: 11134 Wohnort: Hennef | Wie gesagt. Es kann gut sein, dass ein Polizist ein Bußgeld verhängt, aber Exekutive ist nun mal nicht Judikative, also kann man da eh keinen drauf geben. Selber schuld, wenn man alles hinnimmt. |
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Elite ![]() Name: Alex Geschlecht: Fahrzeug: Honda Civic EJ9 Anmeldedatum: 23.05.2010 Beiträge: 1065 Chats: 0 Wohnort: Wetzlar | Slowrida schrieb:
wie wärs mit beidem in einem Mix? ![]() dsc00150gm8.jpg - [Bild vergrößern] |
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| Elite Anmeldedatum: 10.10.2009 Beiträge: 1690 Chats: 3856 Wohnort: hamsterberg | wrath`- schrieb: ACAB is verboten , das mal so nebenbei erwähnt. und dafür bekommst auch ne saftige Strafe wenn sie dich anhalten... Dann ist der hier aber Dauerkandidat: ![]() Quelle: http://nerdworld.de/fun/auto-mit-a-c-a-b-kennzeichen-in-bonn.html Wobei bei dem Wiki-Artikel die Gerichte die Urteile immer auf das Wort ACAB mit Punkten dazwischen nennen. |
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General ![]() Name: Sascha Geschlecht: Fahrzeug: N Nissan Anmeldedatum: 22.10.2005 Beiträge: 3569 Chats: 50 Wohnort: 68723 Oftersheim | Naja an nem Autokennzeichen wird sich wohl niemand aufhängen. Das obliegt dann immernoch der Zulassungsstelle das ganze zu blockieren , wies auch bei SA z.B. ist. bzgl. Acab und ich solle mich besser informieren : Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit rechtskräftiger Entscheidung vom 23. Juni 2008 (1 Ss 329/0 Man kann das gerne Nachschlagen. Und ich weiss wovon ich rede, da ein Richter mein direkter Nachbar ist, der momentan auch den Herrn Kachelmann beurteilt Vielleicht sollten sich manche Leute auch mal besser informieren und keine Stadionweisheiten oder Stammtischparolen breit treten. Fakt ist, dass ACAB eine bestimmte Personengruppe als Ziel hat - vom OLG Stuttgart festgelegt - und es mag früher nicht verboten gewesen sein, aber es gibt viele Dinge die mittlerweile verboten sind Edit : http://www.rechtsanwalt-news.de/strafrecht/beleidung-eines-polizisten-acab-ist-strafbar/ |
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Administrator ![]() ![]() Name: Marc Geschlecht: Anmeldedatum: 28.08.2004 Beiträge: 40760 Chats: 11134 Wohnort: Hennef | Das ist falsch. Les doch mal das Urteil. Der Junge hat einem Polizisten gezielt "ACAB" an den Kopf geworfen. Das ist ja das was ich sagte. Personengruppen mit Aufklebern beleidigen ist ok (Meinungsfreiheit / Ironie), aber bestimmte Personen nicht. Dazu auch ein Urteil zu den ACAB Klamotten: http://de.wikipedia.org/wiki/A.C.A.B.#Deutschland Zitat: Das Amtsgericht Tiergarten entschied 2000 in einem Beschluss, dass die im Tragen eines Bekleidungsstücks mit der Abkürzung A.C.A.B. implizierte Aussage Alle Polizisten seien Bastarde höchstens eine Beleidigung eines Kollektivs sein könne; dieses Kollektiv sei aufgrund der unüberschaubaren Masse an Polizisten jedoch nicht ausreichend definierbar. Übrigens gilt das nicht für den Staat. Wer den Staat beleidigt, begeht dagegen eine Straftat (Verunglimpfung des Staats). Dieser gilt vor dem Gesetz wie eine einzelne Person. Ufpasse! ^^ |
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Premium-Member ![]() Fahrzeug: sold:145,Mini,32B,86C,J2,EK3,EG4,MC2 aktuell:3U,S13 Anmeldedatum: 30.09.2008 Beiträge: 9698 Chats: 0 | mgutt schrieb: Das ist falsch. Les doch mal das Urteil. Der Junge hat einem Polizisten gezielt "ACAB" an den Kopf geworfen. Das ist ja das was ich sagte. Personengruppen mit Aufklebern beleidigen ist ok (Meinungsfreiheit / Ironie), aber bestimmte Personen nicht. ja,so hab ich das auch verstanden. der hat das dem polizisten direkt gesagt. |
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General ![]() Name: Sascha Geschlecht: Fahrzeug: N Nissan Anmeldedatum: 22.10.2005 Beiträge: 3569 Chats: 50 Wohnort: 68723 Oftersheim | Also gut ,dann geb ich mich halt geschlagen Wollt trotzdem nicht in ne Kontrolle kommen mit so nem Aufkleber. Dann ists doch schon vorprogrammiert dass sie einem das Auto auseinandernehmen ^^ |
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