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»Der Accord ist kein Luxuswagen und darf klappern

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10.01.2012, 11:28


So zumindest ein Autohändler aus Solingen. Na dann viel Glück in der 2. Instanz :D
http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solingen/Streit-um-Auto-Stereoanlage-erneut-vor-Gericht-0abdd71a-30b7-4607-8570-e7808e74174a-ds
   Zitat:
Zu den Einzelheiten: Das Solinger Amtsgericht verurteilte den Autohändler bereits Ende September 2011 dazu, dem Kläger Schadensersatz in Höhe von rund 600 Euro zu zahlen. Hintergrund: Der Kläger hatte bei dem Autohändler einen im März 2008 ausgelieferten Honda Accord Tourer mit einer hochwertigen Stereoanlage gekauft.

Nach der Beweisaufnahme sah es das Amtsgericht jedoch als erwiesen an, dass, wenn die Außentemperatur unter 16 Grad liegt und die Stereoanlage bassbetonte Musik auf Lautstärke 9 spielt, die Türverkleidung des Wagens zu vibrieren beginnt. Das wertete das Amtsgericht als einen Sachmangel am Fahrzeug. Der Kläger bekam Schadensersatz zugesprochen - in der Höhe der für eine Behebung des Mangels zu erwartenden Kosten.

Gegen dieses Urteil wendet sich der Autohändler nun mit der Berufung. Der Beklagte sei der Ansicht, so ein Gerichtssprecher, dass das Vibrieren der Türverkleidung unter den vom Amtsgericht festgestellten Umständen kein Mangel sei. Bei dem gekauften Wagen handele es sich nicht um ein Luxusfahrzeug. Der Kläger habe ein Auto mit Autoradio gekauft und nicht ein Autoradio mit einem Pkw als Klangkörper.
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10.01.2012, 17:25


;-) naja, so ein bisschen Recht geben muss ich dem HH schon, der Accord ist sowohl vom Image als auch vom Preis weit weg vom Luxuswagen. Aber es muss wohl schon ganz schön am Klappern sein (ob im Auto oder im Kopf des Kunden?), wenn ein Kunde dafür einen Prozess mit Gutachter anstrengt. Das wäre mir zB zu blöde.

Aber mit EZ 03/2008 ist das glaube ich in der falschen Sparte und gehört zu "Accord 02-08", der aktuelle Accord war im März 08 glaube ich noch nicht in der Auslieferung.
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10.01.2012, 17:53


Was für ein Unsinn.
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11.01.2012, 07:42


Ein hoch auf meinen Händler, der sich aller Probleme sofort unproblematisch annimt.
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11.01.2012, 10:18


   SaschaOF schrieb:
;-) naja, so ein bisschen Recht geben muss ich dem HH schon, der Accord ist sowohl vom Image als auch vom Preis weit weg vom Luxuswagen. Aber es muss wohl schon ganz schön am Klappern sein (ob im Auto oder im Kopf des Kunden?), wenn ein Kunde dafür einen Prozess mit Gutachter anstrengt. Das wäre mir zB zu blöde.

Wenn man ein Premium-Soundsystem verkauft, dann sollte das schon laufen ohne das es rappelt. Das ist so als kaufst Du eine Sitzheizung, die zu heiß wird.

Wobei Geräusche immer so eine Sache sind. Alles sehr subjektiv.

   Zitat:
Aber mit EZ 03/2008 ist das glaube ich in der falschen Sparte und gehört zu "Accord 02-08", der aktuelle Accord war im März 08 glaube ich noch nicht in der Auslieferung.

Hab es verschoben.
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11.01.2012, 12:01


das sollte im Rahmen der Garantie eigentlich beseitigt worden sein. Ich meine, der erstbesitzer hat da geschludert.
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11.01.2012, 12:28


Hi,

also ich finde, dass es völlig gegenstandlos ist, ob es sich dabei um eine Audio-Anlage handelt oder nicht. Na klar, das Scheppern und Vibrieren ist immer subjektiv, wurde in diesem Fall aber vom Amtsgericht bestätigt. Daher ist es aus meiner Sicht ein Sachmangel, da es ja scheinbar vergleichbare Accords gibt, die diesen Mangel nicht haben.

Worauf ich hinaus will:
Der subjektive Mangel ist nicht bauartbedingt. Die Klage hätte keine Chance, wenn er das Auto kauft und sich im Anschluss beschwert, dass die Dämmung zum Motorraum zu schwach ist und er so den Motor zu laut hört. Dieses Phänomen würde dann ja jeden Accord betreffen und wäre auch bei einer Probefahrt wahrnehmbar gewesenn.
Desweiteren ist der Fehler, so wie es kklingt, nicht selbstverschuldet. Er hat ja die Türpappen nicht abgebaut, selbst nachgedämmt und solche Späße. Da könnte man argumentieren, dass der Halter Mist gebaut hat.

Aber für mich klingt das nach Montagefehler seitens des Autohauses oder sogar dem Hersteller (Honda). Wenn der Accord sich in einem Serienzustand mit vom Hersteller freigegebener bzw. selbst angebotener und auch von der Fachwerkstatt installierter Zusatzausstattung befindet, kann dem Halter kein Nachteil daraus entstehen.
Schließlich geht es um die Frage:
Wenn ich etwas kaufe, darf ich dann davon ausgehen, dass es im Rahmen des Funktionsumfangs auch funktioniert? Wer sich im Elektrofachmarkt eine Stereoanlage kauft und feststellt, dass die Lautsprecher kratzen, der bringt die Anlage doch auch postwendend zurück und verweißt auf den Sachmangel?! Darf dann der Elektrofachmarkt auch sagen, dass es sich nicht um eine Luxus-Stereoanlage handelt und deswegen jeder Garantieanspruch entfällt weil "isso"?!

Für mich klingt es so, als habe der Händler bei der Installation nicht ordneltich gearbeitet. Daher muss er für den Schaden aufkommen. Ist es ein Montagefehler seitens Honda, muss der Hersteller eben dafür haften.

Gruß,
Robsen
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12.01.2012, 20:43


   Robsen schrieb:
Hi,

also ich finde, dass es völlig gegenstandlos ist, ob es sich dabei um eine Audio-Anlage handelt oder nicht. Na klar, das Scheppern und Vibrieren ist immer subjektiv, wurde in diesem Fall aber vom Amtsgericht bestätigt. Daher ist es aus meiner Sicht ein Sachmangel, da es ja scheinbar vergleichbare Accords gibt, die diesen Mangel nicht haben.

Worauf ich hinaus will:
Der subjektive Mangel ist nicht bauartbedingt. Die Klage hätte keine Chance, wenn er das Auto kauft und sich im Anschluss beschwert, dass die Dämmung zum Motorraum zu schwach ist und er so den Motor zu laut hört. Dieses Phänomen würde dann ja jeden Accord betreffen und wäre auch bei einer Probefahrt wahrnehmbar gewesenn.
Desweiteren ist der Fehler, so wie es kklingt, nicht selbstverschuldet. Er hat ja die Türpappen nicht abgebaut, selbst nachgedämmt und solche Späße. Da könnte man argumentieren, dass der Halter Mist gebaut hat.

Aber für mich klingt das nach Montagefehler seitens des Autohauses oder sogar dem Hersteller (Honda). Wenn der Accord sich in einem Serienzustand mit vom Hersteller freigegebener bzw. selbst angebotener und auch von der Fachwerkstatt installierter Zusatzausstattung befindet, kann dem Halter kein Nachteil daraus entstehen.
Schließlich geht es um die Frage:
Wenn ich etwas kaufe, darf ich dann davon ausgehen, dass es im Rahmen des Funktionsumfangs auch funktioniert? Wer sich im Elektrofachmarkt eine Stereoanlage kauft und feststellt, dass die Lautsprecher kratzen, der bringt die Anlage doch auch postwendend zurück und verweißt auf den Sachmangel?! Darf dann der Elektrofachmarkt auch sagen, dass es sich nicht um eine Luxus-Stereoanlage handelt und deswegen jeder Garantieanspruch entfällt weil "isso"?!

Für mich klingt es so, als habe der Händler bei der Installation nicht ordneltich gearbeitet. Daher muss er für den Schaden aufkommen. Ist es ein Montagefehler seitens Honda, muss der Hersteller eben dafür haften.

Gruß,
Robsen


:!: Jop, da hast du Recht !!!!! :!:
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13.01.2012, 10:26


Stimmt zwar sachlich so weit aber eines scheinst Du vergessen zu haben. Angenommen, den Vorbesitzer hat es nicht gestört oder es ist ihm nicht aufgefallen, dann kann es passieren, dass die Gewährleistung verstreicht, ohne dass der Mangen gerügt wurde. Ist das der fall, dann kann man nur noch auf kulanz hoffen. Bei meinem habe ich während der Garantie dieses problem beseitigen lassen. d.h. neue Schalter im linken Türgriff vorn, weil die alten geklappert haben was nur bei musik zu hören war. der Wagen war 3 x beim HH aber die haben letzlich den Fehler beseitigt.
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13.01.2012, 10:43


Das ist doch erstmal egal. Wenn Du den Wagen gebraucht kaufst hast Du ja wieder eine Gewährleistung (außer Du kaufst privat und da wurde diese ausgeschlossen). Und so einen Mangel nimmt man ja relativ schnell war (selten bei der Probefahrt / beim Kauf). Hat der Verkäufer allerdings festgehalten, dass dieser Mangel besteht, dann ist dieser fein raus.
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13.01.2012, 10:56


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