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Bridgstone / FalkenNeues Thema eröffnenNeue Antwort erstellenDas Thema einem Freund empfehlenDas Thema druckenWo sitzt der Kraftstofffilter beim CR-V II ?
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AutorNachricht
Junior 

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25.11.2007, 12:27


hallo,

wer das notrad nicht mag und einen satz winterräder hat, kann das sommerrad als erstazrad nutzen, bzw. im sommer umgekehrt.

es paßt in die notradkuhle, steht allerdings gut 15 mm nach oben über.
das kann man ausgleichen, indem man die abstandswürfel unter der kofferraumabdeckung entfernt und um die abdeckung von unten rundum eine latte mit 15 mm höhe und z.b. 30 mm breite schraubt. das geht recht gut mit ein paar spaxschrauben von oben. die nasen für das vordere fixieren des kofferraumbodsens werden einfach abgeschraubt und auf die leiste gesetzt, durchgebohrt und konnen dann mit längeren schrauben zusammen mit der leiste in die originalmuttern im kofferraumboden verschraubt werden.
hinten hab ich die leisten nur jeweils 25 cm vom rechten bzw. linken rand drunter geschraubt, weil der kofferraumboden hinten nicht ganz gerade ist.

der kofferraumboden liegt jetzt auf der leiste auf und mittig auf dem reifen, das dürfte genauso stabil sein wie der originalzustand.

an der halteschrabe für das notrad braucht man nur das plastikteil umzudrehen, dann kann man auch ein richtiges rad gut in der kuhle fixieren.

was wohl nicht mehr geht, ist die passgenaue ablage des kofferraum-zwischenbodens, aber das teil hab ich bereits nach dem ersten aldi-großeinkauf auf den dachboden verbannt. wers dennoch braucht, kanns ja im zweifelsfall einfach so auf den kofferraumboden legen.

hatte auch in diesem jahr zwei reifenpannen, einmal mit notrad, damit zu fahren war schon mit dem kleinen mx 5 eine katastrophe. im anderen fall war ich um mein richtiges erstzrad heilfroh.
kann sein, dass jetzt in den nächsten 50 jahren nix mehr passiert, aber das nehm ich in kauf und fühl mich mit einem richtigen e-rad einfach wohler.
viel spass beim basteln. hat mit ausprobieren etwa 2 stunden gedauert, jetzt gings mit routiene bereits in einer :)

gruß helmut

nachtrag: ich würde im extremfall sogar soweit gehen, mir je ein fünftes rad zuzulegen, nur um nicht auf dieses sch...notrad angewiesen zu sein.
vorhar würde ich es allerdings auch auf das bußgeldverfahren ankommen lassen.

Zuletzt bearbeitet von helmut am 02.12.2007, 20:21, insgesamt einmal bearbeitet
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30.11.2007, 14:15


interessante lösung. danke für info :yes:
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Junior 

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30.11.2007, 21:07


   Meister schrieb:
interessante lösung. danke für info :yes:


hallo meister,

danke für die blumen, obwohl anscheinend nicht allzuviel interesse an dieser lösung besteht.

war am mittwoch bei meinem händler zum einbau der AHK und die waren auch alle ganz begeistert von dieser einfachen´aber wirkunsvollen lösung.

vor allem der verkäufer hat ganz große augen gemacht und durchblicken lassen, dass ihm schon der eine oder andere interessent wegen diesem sch...notrad zum nachbarn gelaufen ist. da wohnen nämlich bei uns in einer relativ kurzen strasse bmw, honda, nissan, toyota, citroen, skoda suzuki auto und vw alle nebeneinander und dazwischen noch ein tüv, eine autovermietung und für die motorradfahrer noch bmw motorrad, polo und hg ums eck. leiglich aldi passt da nicht ins bild.

mir hat er übrigends auch im brustton der überzeugung erklärt: kein richtiges ersatzrad möglich! da ist bei mir aber schon diese idee geboren und ich wußte,dass es geht nur noch nicht genau wie :-)

gruß helmut
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01.12.2007, 11:42


jo, weil die lösung nix bringt!

mischbereifung ist verboten und somit hast du bei einem pannenfall garkein ersatzrad, jedenfalls keins womit du der stvo entsprechend fahren könntest!

Also von dieser lösung das sommer bzw. winterrad als ersatzrad zu nehmen rate ich dringend ab!
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01.12.2007, 19:27


   Xylon schrieb:
jo, weil die lösung nix bringt!

mischbereifung ist verboten und somit hast du bei einem pannenfall garkein ersatzrad, jedenfalls keins womit du der stvo entsprechend fahren könntest!

Also von dieser lösung das sommer bzw. winterrad als ersatzrad zu nehmen rate ich dringend ab!


hi!
das ist jawohl mal total daneben. meinst du das notrad passt da besser??
sicher wird dir keiner etwas aufbrummen, wenn du mit einem ersatzrad (winterrad) rumfährst, wenn zuvor gerade das sommerrad platt war ;)
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02.12.2007, 09:19


100% brummt dir da einer was auf. die staatskassen sind leer ;)

es ist nunmal verboten mit mischbereifung zu fahren und das auch wenn du zuvor nen platten hattest! wenn du so zum tüv fahren würdest würde man dir keine plakette erteilen und wenn du so angehalten wirst dann bekommst du im regelfall ein bußgeld.

dazu mal ein text ausm inet der das ganze sehr gut erklärt:

   Zitat:
Mischbereifung

Streng genommen ist nach dem Gesetzestext der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, § 36) nur die Montage von Reifen unterschiedlicher Bauart unzulässig, sprich: Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz kommen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Mischbereifung" aber auch verwendet, wenn man an die gleichzeitige Montage von Sommer- und Winterreifen denkt oder an die Verwendung unterschiedlicher Profile, Reifengrößen, Fabrikate etc. Gänzlich verboten ist hiervon die Montage unterschiedlicher Reifengrößen — Ausnahme: Montage des Notrades im Pannenfall zur Fahrt in die Werkstatt. Eine weitere Ausnahme gibt es bei einigen Sportwagenmodellen, hier ist aber ausdrücklich im Kfz-Schein vermerkt, dass vorne und hinten unterschiedlich große Reifen zu verwenden sind.

Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, empfehlen Reifenexperten und Fahrzeughersteller, ausschließlich Reifen gleichen Fabrikats und gleicher Profilausführung zu verwenden.

Besonders gravierende Änderungen im Fahrverhalten können auftreten, wenn gleichzeitig Sommer- und Winterreifen montiert werden. Die jeweiligen Stärken dieser Reifen sind für die besonderen Einsatzbedingungen ausgelegt. Je nach Fahrbahnzustand und Einsatzbedingungen kommt es bei gemischtem Einsatz dann vor, dass die eine Reifensorte noch sicher greift, während die andere ihr Limit an Haftfähigkeit erreicht oder gar schon überschritten hat. Auf winterlich glatter Fahrbahn bricht die mit Sommerreifen bestückte Achse zwangsläufig früher aus und blockiert beim Bremsen sofort.


also lasst es einfach!
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02.12.2007, 18:54


naja, wenn du mit dem notrad zum tüv fährst, dann fragen sie dich auch, ob du ein reh gesehen hast ;)

und um weg zu kommen, wird normalerweise keiner von der grünen rennleitung einen brummen, wenn man es nicht übertreibt.

übrigens eine quellenangabe von dem text da oben wäre nicht schlecht, da im inet ja viele vieles schreiben-ob es nun stimmt oder nicht, sei dahin gestellt :)
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Junior 

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02.12.2007, 20:15


hallo,

kann durchaus sein, dass xylon recht hat, obwohl ichs erst wirklich glaube, wenn ich ein urteil dazu sehe oder eine exakte quelle.
das ist das eine.

das andere ist, dass die fahreigenschaften mit einem notrad gemeingefährlich sind, selbst wenn du dich an die vorgeschriebene geschwindigkeit von 80 kmh hältst. bin heuer mal ca 20 km mit dem mx5 auf einem nortad gefahren, nein danke. dazu kommt noch, dass du mit dem teil nur eine begrenzt anzahl von km fahren kannst bis es dir um die ohren fliegt.

ich werde mich in diesem fall, vorausgesetzt die rechtslage ist wirklich so wie xylon sie beschreibt, darüber hinwegsetzen, weil ich garantiert mit der kombination winter/sommer besser und sicherer fahr als mit dem sch.. notrad. natürlich werde ich entsprechend langsam und vorsichtig fahren und nur so weit wie unbedingt notwendig.
erstens passieren platten in der tat sehr selten und zweitens die wahrscheinlichkeit erwischt zu werden tangiert m.e. gegen null und wenn doch, ist mir das bußgeld in diesem fall die sache wert.
es ist grundsätzlich nicht meine art so zu denken und zu handeln aber in diesem fall geb ich dem gesunden menschenverstand vorrang

gruß helmut

hallo,
hab meinen nachtrag versehentlich in den ersten beitrag geschrieben. bitte dort nachlesen

gruß helmut

Verfasst am: 02.12.2007, 20:50

hallo xylon,

ich habe zu diesem thema noch eine für mich wichtige frage:

hunderttausende pkw's fahren heute (zum glück) immer noch mit richtigen ersatzrädern rum, aber in den allermeisten fällen mit sommerbereifung.

sind die nun tasächlich im winter auf grund der von dir vertretenen rechtslage OHNE zulässiges ersatzrad unterwegs und was machen die bei einem platten im winter ??

die haben ja für diesen fall auch nichtmal das notrad, das ja nach deiner rechtsauffasung alleine erlaubt wäre.

gruß helmut
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03.12.2007, 10:35


hehe, gute frage helmut :D

ich denke mal das da eine art gesetzeslücke ist, solls ja häufiger geben im deutschen rechtssystem ^^

zu der sache mit der höheren sicherheit von mischbereifung gegenüber dem notrad, also gerade im winter wirst du bei jeder bremsung mächtig in die huddern kommen da genau ein rad viel weniger grip hat als die andern drei was noch gefährlicher ist als komplett mit sommerrädern zu fahren. im sommer wirds wohl nicht so argh sein.

das risiko liegt auch nicht unbedingt beim zu erwartenden bußgeld sondern eher bei den Punkten die man dafür bekommen kann und dem wohl verloren gegangenem versicherungsschutz wenn denn in der zeit was passieren sollte.

achja quelle meines auszugs aus dem beitrag weiter oben ist:

Bundesverband-Reifenhandel

und dann gibts noch ein erfahrungsbericht aus einem anderen forum

   Zitat:
... Das resultat war ein Fahrzeug Kontrolle auf meinem Auto wobei festgestellt würde das dass Auto Unterschiedliche Reifengröße und Felgenbauart montiert hatte.
Ich habe es Probiert dem Polizist (unser Freund und Helfer) zu erklären wieso das Auto Mischbereifung hat, aber Er wollte es nicht Hören.
Gestern bekam ich den Bußgeldbescheid für o.G. Da Steht Folgendes; Sie setzten das Zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, Obwohl die Betriebserlaubnis Erloschen war... § 18 ABS. 1, § 19 ABS.2, § 69A STVZO; § 24 STVG; BKAT
Unterschiedliche Reifengröße und Felgenbauart Montiert.
Eine Geldbuße in Höhe von 75.60Eur und 3 Punkte sind auch Fallig.
...


allerdings räume ich mal aufgrund der berechtigten frage von helmut ein, dass es beim reserverad, welches ja nur im pannenfall für eine kurze fahrt drauf ist, eventuell eine ausnahmeregelung gibt.
allerdings ist das fahrzeug ja nicht original mit diesem reserverad ausgerüstet und bei scharfer auslegung der gesetzeslage bist du in jedem fall deine betriebserlaubnis fürs fahrzeug los was ja wiederum oben erwähnte folgen nach sich zieht.

also ich bleibe dabei!

1. Es ist verboten und du verlierst die Betriebserlaubnis wenn du mit Mischbereifung fährst (ob nun 100m oder 100km)!
2. Es ist nicht sicherer als ein Notrad!
3. Es ist meines erachtens, für den äußerst seltenen Fall in deutschland eine reifenpanne zu haben, den aufwand nicht wert.
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Gast 

03.12.2007, 19:14


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