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»BGH: Illegale Rennen werden härter bestraft!

Knöllchen aus 2007Neues Thema eröffnenNeue Antwort erstellenDas Thema einem Freund empfehlenDas Thema druckenmit 70 inner 30 zone geblitzt !
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08.07.2009, 20:52


   verkehrsanwaelte.de schrieb:
BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: StR 328/08 – Urteil vom 20.11.2008
Nach einer halsbrecherischen Wettfahrt mit tödlichem Ausgang müssen Autofahrer, die sich mit so genannten getunten Autos ein illegales Rennen liefern, mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, auf das die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) aufmerksam machen, haben sich zwei Männer, die mit einem getunten Golf und einem Porsche Carrera ein Rennen lieferten, auch wegen fahrlässiger Tötung strafbar gemacht. Bei einem Unfall auf der Fahrt war einer der Beifahrer ums Leben gekommen. Der BGH verschärfte mit seiner Entscheidung den Schuldspruch des Landgerichts (LG) Konstanz, das nur auf vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr erkannt hatte. Das Landgericht, das gegen die Fahrer anderthalb Jahre auf Bewährung verhängt hatte, muss nun erneut über die Höhe der Strafe entscheiden. Ob die Täter ein weiteres Mal mit Bewährung rechnen dürfen, ist nach dem BGH-Urteil äußerst fraglich. Damit solche Strafen auf mögliche Nachahmer abschreckend wirken, sollte die Haft hier nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, mahnte die BGH bei der Urteilsverkündung. "Der Senat sieht mit Besorgnis, dass diese Mutproben zunehmen." Deshalb dürften solche Aktionen nicht hingenommen werden - schon gar nicht, wenn auch Unbeteiligte gefährdet würden. In dem Revisionsprozess ging es um die Frage, ob eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung deshalb ausscheidet, weil sich der Beifahrer freiwillig dem Risiko eines Unfalls ausgesetzt hatte. Der Beifahrer des einen verunfallten Fahrzeugs hatte sich nicht angeschnallt. Laut BGH hat der Beifahrer zwar das Risiko in Kauf genommen, das ein solches Rennen mit sich bringt. Allerdings ist laut BGH eine Einwilligung in eine "konkrete Todesgefahr" rechtlich nicht möglich. Allein der Fahrer habe die Möglichkeit, die Aktion abzubrechen. Damit sei er auch strafrechtlich verantwortlich.
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09.07.2009, 14:25


Oh ja, da gabs doch mal n Video zu.
Rennen im öffentlichen Verkehr sollten hart bestraft werden.
Sollen die sich und andere doch da kaputt fahren wo´s keinen interessiert und wo keine Unschuldigen mit reingezogen werden ...
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09.07.2009, 14:34


geiles ava bild dazu.
-.-
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mein tages-highlight bisher! :D
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09.07.2009, 14:41


   Jonas | back in white schrieb:
geiles ava bild dazu.
-.-


lol ja da haste recht solche schilder hängen bei uns nur in der 30ger zone ^^
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09.07.2009, 17:01


Stell Dir vor ich stell die Dinger auf, hr hr hr
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10.07.2009, 08:58


HAHA wie geil ^^ :laugh: ^.



Aber ist schon richtig so, wenn man aufn leeren Parkplatz fährt und sowas macht finde ich ok aber nicht auf öffentlichen Straßen wo man andere noch mit rein zieht. Ich rede aber nicht von nem kurzem Ampelstart wo mal beschleunigt wird bis Tempo 60 oda so ;)
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   holliwood schrieb:
Stell Dir vor ich stell die Dinger auf, hr hr hr


:o cool messen die auch genau oder dient das nur zur Abschreckung...
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10.07.2009, 10:42


Bei meinem Auto zeigen die Dinger immer ca. 5 km/h mehr an als aufm Tacho steht.
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10.07.2009, 10:48


Also wenn Ampelrennen genauso hart bestraft werden sollen, dann hätte ich nen heißen Tipp für die Polizei. Wir haben eine Ampel, die geht über in eine Autobahn. Da liefert sich jeder ein Anzugsrennen. Egal ob Opa, Mutti oder Fahranfänger.

Eigentlich haben wir sogar noch eine Stelle, aber da gehts auf eine Schnellstraße. Aber die ist auch 2-spurig und meine ich sogar unbegrenzt.
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Gast 

22.07.2009, 20:56


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