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»Auto kaufen ohne Brief? Steckt in Leasingvertrag fest

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11.11.2010, 12:50


Hi,

ich habe Interesse an einem Fahrzeug. Der Verkäufer möchte dafür 14.500,- EUR. Das ist so ziemlich genau seine Abschlussrate und die noch offenen Leasingraten.

Der Vertrag läuft im Januar aus. Danach kann der Wagen angeblich ausgelöst werden. Der Brief liegt entsprechend bei der Leasinggesellschaft.

Nur fraglich, ob er den Wagen überhaupt verkaufen darf. Im Grunde gehört es ihm ja (noch) nicht. Auch kann ich nicht prüfen, ob die gemachten Aussagen der Wahrheit entsprechen. Was ist, wenn der Wagen gar nicht ausgelöst wird. z.B. weil er lügt oder simpel das Geld verloren geht, bevor es bei der Leasinggesellschaft ankommt. Die Gesellschaft wird ja wohl über den Kaufvertrag lachen, solange sie nicht ihre Kohle haben.

Ich habe ihn nun gebeten die Leasinggesellschaft zu fragen, was man in einem solchen Fall machen kann. Meine Idee wäre es, wenn ich den Kaufvertrag direkt mit der Leasinggesellschaft mache. Was meint Ihr? Habt Ihr noch Ideen?

Gruß
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11.11.2010, 12:55


Kannst das Auto direkt ablösen,wenn du/ihr vorher den Leasingvertrag auf dich umschreibt.
Hab mein altes Auto damals auch so gekauft,ist kein Problem,nurn bissl Papierkram.
Die Risiken sind wie du schon schreibst zu gross das der Privatmann sich nicht dran hält,und dann stehste ziemlich doof da.
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11.11.2010, 13:01


Erst umschreiben und dann auslösen? Klingt ziemlich bürokratisch. Warum nicht gleich beides auf einmal ^^

Und schafft man das an einem Tag? Das Problem ist, dass zwischen uns 6 Stunden Autofahrt liegen.

Ich müsste als hinfahren und im Grunde nur eine Leasingübernahme mit ihm machen und kann den Wagen dann sofort mitnehmen ohne auch nur einen Cent bezahlen zu müssen.
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11.11.2010, 13:08


Bei mir hat die Übernahme des Vertrages knapp 3-4 Wochen gedauert,Bank muss erstmal den üblichen Liquiditätscheck machen,dann muss der alten leasingnehmer sein Abtretungsformular einrechen und du dein Übernahmeformular usw usw.
Das geht aber halt alles per Post, von daher kannste dich dann einmal zum Autoholen mit ihm treffen,sobald der ganze Papierschiss erledigt ist ;)
Denke mal schon das du dann auch direkt ablösen kannst,ich hab halt damals erstmal noch ein bisschen weiterfinanziert und dann nach nem halben Jahr erst abgelöst ;)
Und ja BÜROKRATIE ist da definitiv das richtige Schlagwort,nervig!! :D
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11.11.2010, 13:50


Also er schlägt nach Rücksprache mit seinem Händler eine andere vorgehensweise vor:

Kurz vor der Besichtigung fordert der Hondahändler bei der Bank den Brief an. Dies passiert mit dem Vorwand, dass eine Eintragung vorgenommen werden muss. Anschließend und wenn ich den Wagen haben will, fahre ich und der Verkäufer zum Händler. Ich übergebe dem Verkäufer das Geld und dieser in meinem Beisein den Auslösebetrag an den Händler und mir wird dann der Brief "weitergereicht" ^^

Ich habe dazu auch Rücksprache mit meinem Händler gehalten. Es sei nicht der Sinn der Sache mit dem Brief, aber machen tun das wohl viele Händler so.

Mein Händler hat mir weiterhin gesagt, dass selbst im Fall eines Leasings der Verkäufer im Brief steht (ich hatte die Befürchtung, dass da die Leasinggesellschaft drin steht).

Bei dieser Konstellation kann ich bezahlen und anschließend den Brief und das Auto mitnehmen und habe mit dem Leasingvertrag nichts zu tun.

Ein Risiko gibts dann aber immer noch. Es kann sein, dass der Händler ein Vorkaufsrecht hat. Das sei laut meinem Händler bei Leasingverträgen mit Kilometerbegrenzung üblich.

Welcher genaue Vertrag vorliegt weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass er mit der Honda Bank geschlossen wurde. Mir wäre ja am liebsten, wenn ich das Schreiben mal sehen könnte, wo die Bank bestätigt, dass der Wagen (direkt an den Verkäufer) ausgelöst werden kann.
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11.11.2010, 14:14


Seltsam iwie...
meines Wissens nach gehört der Bank das Auto doch oder?
daher wundert mich die Aussage das der Verkäufer im Brief stehen soll?
Ich hab damals nämlich auch allen Schriftverkehr mit der Hausbank des Herstellers gehabt und das Autohaus hatte da echt garnix mehr mit am Hut.
Und ich brauchte auch mal den Brief zum ummelden und den bekam ich auch von der Bank,und da stand auch die Bank drin.
Naja ist in dem Fall vielleicht anders,kann ja sein.

Hmhm,also mir wärs auf die Variante zu schwammig iwie...wäre aber auf jedenfall die nervenschonendere und schnellere Variante ;)

Das schreiben von der Bank würd ich mir schon mal schicken lassen und evtl. von denen nochmal bestätigen lassen....dann haste zumindest ein klein wenig sicherheit.

Was isses denn überhaupt fürn Auto? :)
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11.11.2010, 14:27


   silverear schrieb:
Seltsam iwie...
meines Wissens nach gehört der Bank das Auto doch oder?
daher wundert mich die Aussage das der Verkäufer im Brief stehen soll?
Ich hab damals nämlich auch allen Schriftverkehr mit der Hausbank des Herstellers gehabt und das Autohaus hatte da echt garnix mehr mit am Hut.
Und ich brauchte auch mal den Brief zum ummelden und den bekam ich auch von der Bank,und da stand auch die Bank drin.
Naja ist in dem Fall vielleicht anders,kann ja sein.

Hmhm,also mir wärs auf die Variante zu schwammig iwie...wäre aber auf jedenfall die nervenschonendere und schnellere Variante ;)

Das schreiben von der Bank würd ich mir schon mal schicken lassen und evtl. von denen nochmal bestätigen lassen....dann haste zumindest ein klein wenig sicherheit.


Ja mir kommts auch alles komisch vor, aber mein Händler meinte, dass es einfach nur darauf ankommt, dass sein Händler die Übergabe der Kohle quittiert. Danach ist der Wagen offiziell ausgelöst und falls das Geld danach untergeht ist das das Problem des Händlers. Er meinte, dass es nur wichtig sei, dass wirklich alles bezahlt ist. Wenn z.B. noch 1.000,- EUR offen sind, kann es sonst sein, dass die Bank einen Eigentumsvorbehalt hat und ich dafür dann haftbar gemacht werde. Allerdings könnte ich diese Differenz dann noch beim Verkäufer im Härtefall einklagen. Wäre natürlich nervig, aber sollte in meinem Fall eh nicht passieren.

   Zitat:
Was isses denn überhaupt fürn Auto? :)

Ein Honda FRV. Ich muss den Jazz jetzt langsam in die Garage stellen für die Umbauarbeiten und da brauchen wir ein anderes Auto für die Family ;)
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11.11.2010, 15:13


Also wenn das alles so geht dann toi toi toi :)
Ich wär da zu misstrauisch für grad wenns um so hohe beträge geht ;)
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12.11.2010, 11:50


Also für mich das Wichtigste wäre auch: ist das ein Privatleasing oder ein Geschäftsleasing? Beim Geschäftsleasing muss der Verkauf des Wagens nämlich ausdrücklich ausgeschlossen sein und die Bank bzw. der Händler muss den nicht verkaufen - auch nicht an den Leasingnehmer. Und wer haftet bei diesem Geschäft gegenüber der Leasinggesellschaft für den tatsächlichen Wert? Wenn nun 14500 der vertragliche Restwert sind, heisst das ja noch nicht, dass der für den Verkauf angenommen wird. Wenn der Leasinggeber nun feststellt, dass das Auto was zurück kommt einen Verkaufswert von 16000 hat? Ich würde mir den Vertrag in Kopie schicken lassen und im Januar die Rückgabe des Wagens abwarten. Wenn der Leasingnehmer den nicht haben will kommt der ja sowiso zum Händler zurück, der kann Dich als ersten Kunden für das Auto vormerken. Dann sind aber alle Probleme in Sachen Leasing für Dich erledigt. Und das Problem, ob der Wagen in der Zwischenzeit einen Unfall hat, der Leasingnehmer oder der Händler insolvent wird auch. Übrigens, lest mal den neuen Fahrzeugbrief durch: da steht drauf, dass es kein Besitzdokument ist: "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen". Und im europ. Ausland braucht man den zB auch teilweise nicht um ein Fahrzeug zuzulassen ...


Alles in allem: wenn der Leasingnehmer es wegen 2 Monaten so eilig hat, das Ding zu verkaufen, würde ich aufmerksam werden. Warten, bis die Rückgabe an den Händler abgewickelt ist, und dann kaufen. Außerdem gibts dann auch noch die Händlergewährleistung, die hast Du ja nicht wenn Du direkt vom Leasingnehmer kaufst.
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12.11.2010, 13:03


Nun der Grund für den Verkauf ist ja, dass er die Abschlussgebühr nicht hat. Wenn der nicht an mich geht, dann ganz sicher an einen Händler oder anderen Käufer. Aber Dein Einwand ist natürlich berechtigt und wäre abzuklären.
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12.11.2010, 14:57


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