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»ACTA: Warum die Proteste?

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12.02.2012, 08:11


Hi,

aktuell protestieren ja viele gegen ACTA. Es soll dazu führen, dass Provider die Nutzer kontrollieren. Dies weil sie ja selbst haftbar sein sollen.

Dazu anbei das ACTA auf Deutsch "Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie".

Ich zitiere aus Artikel 27, der zur "DURCHSETZUNG DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IM DIGITALEN UMFELD" gedacht ist:
   Zitat:
Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindert werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.


Dazu wird dann auf die folgende Fußnote verwiesen:
   Zitat:
Dies umfasst beispielsweise – unbeschadet der Rechtsvorschriften einer Vertragspartei – die Annahme oder Aufrechterhaltung einer Regelung zur Beschränkung der Haftung von Internet-Diensteanbietern oder der Rechtsbehelfe gegen Internet-Diensteanbieter bei gleichzeitiger Wahrung der rechtmäßigen Interessen der Rechteinhaber.


Und weiter:
   Zitat:
Jede Vertragspartei ist bestrebt, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig den rechtmäßigen Wettbewerb und – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre zu beachten.


Wenn ich das richtig verstehe sollen die Provider nach wie vor in der Haftung beschränkt werden. Das werden sie aktuell nämlich auch. Denn nach §10 TMG und nach EU-Richtlinie 2000/31/EG Artikel 14 und 15 ist der Provider nur für die Inhalte veranwortlich, die von ihm selbst stammen und nicht für die, die von Dritten bereitgestellt wurden. Allerdings kann er verantwortlich gemacht werden, wenn er nichts gegen die weitere Verbreitung unternimmt. D.h. wenn ein Provider einen Server vermietet und darauf befinden sich Kinderpornos, dann kann der Provider dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er den Server nach einer Inkenntnissetzung nicht vom Netz nimmt.

Die Demonstranten beziehen sich dagegen auf den Austausch von MP3 & Co. Wer nachweislich illegale Inhalte ins Netz lädt, z.B. ein Musikvideo bei Youtube, ohne die Rechte dafür gehabt zu haben, der macht sich strafbar.

Dem Provider dieses Straftäters droht nun wieder die Haftung, wenn er nichts dagegen unternimmt. Auch das entspricht der aktuellen Rechtsprechung. Entsprechend bleibt ihm nur die Sperrung des Anschlusses.

Nun könnte man sich fragen warum bisher keiner gesperrt wurde. Nun ja. Erstmal haben wir keine Voratsdatenspeicherung. D.h. die Provider dürfen aktuell keine IPs über einen längeren Zeitraum speichern. Um bei dem Beispiel zu bleiben: Youtube befindet sich nicht in Deutschland und rückt sowieso schon mal keine IP raus. Sie löschen das Video und das wars.

Nehmen wir dagegen an, dass das Video bei MyVideo hochgeladen wurde, dann wäre ein deutsches Unternehmen greifbar. Nur jetzt braucht der Urheber, dessen Rechte verletzt wurden sagen wir mal eine Woche bis er das Video findet. Weitere 2-3 Wochen dauert es bis die Staatsanwaltschaft bei MyVideo anklopft und die IP einfordert. Die antworten wieder erst nach einer Woche usw. Die IP ist in der Zwischenzeit beim Provider gelöscht worden. Denn nach diversen Gerichtsurteilen dürfen die Provider die IP nur 7 Tage speichern:
http://www.teltarif.de/ip-adresse-speicherung-bgh-urteil-internet/news/41989.html
   Zitat:
Immer wieder gab es in den vergangenen Monaten und Jahren Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung, bei der es darum geht, dass die Verbindungsdaten im Internet und bei Telefongesprächen sechs Monate lang aufgezeichnet werden dürfen. Aktuell ist die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Doch nun gibt es in Bezug auf eine kurzfristige Speicherung von IP-Adressen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser hat in einem Urteil vom Januar entschieden, dass IP-Adressen bei Providern dennoch sieben Tage gespeichert werden dürfen, auch wenn der Kunde eine Flatrate gebucht hat. (III ZR 146/10). Mit dem Urteil hob das BGH ein Urteil des OLG Frankfurt auf, das anderes entschieden hatte und hat die Sache an das Berufungsgericht zur neuen Verhandlung zurückgegeben.


Nun könnte man - und das wird der Knackpunkt sein - dem Provider ja auferlegen, dass er im Wiederholungsfall Maßnahmen einleiten muss, die weitere Rechtsverstöße vermeidet. Viele Befürchten genau das. D.h. der Provider installiert auf seinen Zugangsservern Textfilter und durchsucht den Traffic z.B. nach "kinderporno.mpg". Das Problem hierbei ist allerdings, dass jeder seine Dateien so benennen kann wie er will. Es könnte sich also genauso gut um ein ganz anderes Video handeln. Genauso gut könnte es sich um eine seriöse Berichterstattung zu dem Thema handeln oder oder oder. Und was würde wohl passieren, wenn es solche Filter gäbe. Die entsprechenden Täter würden ihre Videos einfach "video.mpg" nennen (mal davon abgesehen, sind diese sicher nicht so dumm unverschlüsselte Leitungen zu nutzen). Das gleiche gilt natürlich auch bei "michael-jackson.mp3". Hier kommt noch dazu, dass es ja nicht verboten ist seinem näheren Bekanntenkreis eine solche MP3 per Email zu schicken (Privatkopie). Der Provider kann also gar nicht erkennen, ob die Datei widerrechtlich versendet wurde. Beim Download ist das sowieso der Fall. Woher soll der Provider alle legalen Downloadquellen können. Also woher soll der wissen, dass ich die MP3 bei Amazon lade, weil ich sie gekauft habe oder bei einem illegalen Host. Diese Maßnahmen belasten außerdem den technischen Betrieb und verursachen hohe Kosten. Die Wirkung ist aber gleich Null.

Also wenn jetzt nun ein Urheber den Provider verklagt und vor Gericht Filtermaßnahmen auferlegen will, so wird er damit keine Chance haben, denn der Provider kann genau diese Argumente vorbringen (mal unabhängig von der Gefährdung der Meinungsfreiheit, Zensur, usw.).

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Vorratsdatenspeicherung kommen sollte. Dann lägen die IPs x Monate beim Provider. Nun wäre der Anschlussinhaber (der ja nicht gleich der Täter sein muss) greifbar. Kontrollen durch den Provider wären denkbar, aber ohne Erfolg wie zuvor schon genannt. Allerdings wäre es möglich, dass der Provider die Internetleitung kappt. Nur hier entsteht ein Widerspruch zu dem bestehenden Vertrag. Der Kunde hat ja für die Leitung bezahlt. Ich denke mal, dass es hier Probleme gäbe, wenn es kein Gesetz gibt, dass dem Provider ein solches Handeln erlaubt. Kann aber gut sein, dass es bereits mit den aktuellen Gesetzen möglich ist. Ich kann es mir jedenfalls gut vorstellen.

In ACTA wird das alles auch noch mal aufgeführt:
   Zitat:
Eine Vertragspartei kann in Übereinstimmung mit ihren Rechts- und Verwaltungsvorschriften ihre zuständigen Behörden dazu ermächtigen, einem Online-Diensteanbieter gegenüber anzuordnen, einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Abonnenten offenzulegen, dessen Konto zur mutmaßlichen Rechtsverletzung genutzt wurde, falls dieser Rechteinhaber die Verletzung eines Marken-, Urheber- oder verwandten Schutzrechts rechtsgenügend geltend gemacht hat und die Informationen zu dem Zweck eingeholt werden, diese Rechte zu schützen oder durchzusetzen. Diese Verfahren sind so anzuwenden, dass rechtmäßige Tätigkeiten, einschließlich des elektronischen Handels, nicht behindern werden und dass – in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der jeweiligen Vertragspartei – Grundsätze wie freie Meinungsäußerung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden.


Hier ist die Kernaussage, dass die Vertragspartei (also Deutschland) ihren Behörden die Ermächtigung erteilen kann beim Provider anzuklopfen, um nach der IP des Täters zu fragen. Hier wird auch der Rechteinhaber als Empfänger dieser Daten genannt. Das aber gleichzeitig beschränkt mit der Aussage, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften beachtet werden müssen. Bei uns sind die Gesetze wie oben genannt. Es ändert sich also durch die ACTA Vorschrift rein gar nichts.

Probleme gibt es nur, wenn Deutschland seine Gesetze so ändert, dass es zu einer Vorratsdatenspeicherung kommt oder Rechteinhaber sofort ohne Staatsanwalt an diese Daten kommen könnten.

ACTA sagt aus:
- Meinungsfreiheit muss gewahrt bleiben
- Privatsphäre muss gewahrt bleiben
- Haftung muss beschränkt werden

Also was genau wird hier kritisiert?

Anbei auch noch ein Informationsblatt der EU. Daraus ein Zitat:
   Zitat:
Worum es im ACTA nicht geht

• Im ACTA geht es nicht um die Kontrolle oder Überwachung
privater Internetkommunikation. Es geht nicht um die Zensur von
Websites. Es geht nicht darum, wie einzelne Bürger das Internet
nutzen.

• Das ACTA führt nicht zur Beschneidung von Grundrechten (z. B.
Kontrolle der Laptops von Fluggästen an der Grenze,
Überwachung des Internetverkehrs). Die Einhaltung von
Grundrechten wie dem Recht auf Privatsphäre und
Meinungsfreiheit sowie dem Datenschutz wird ausdrücklich als
eines der Grundprinzipien des Abkommens angeführt.

• Das ACTA bringt keine Änderung des bestehenden EU-Rechts
mit sich. Durch das ACTA werden keine neuen Rechte des
geistigen Eigentums geschaffen; es geht um Verfahren und
Maßnahmen zur Durchsetzung bestehender Rechte und zur
Bekämpfung von Rechtsverletzungen im großen Stil, wie sie oft
von kriminellen Organisationen begangen werden.

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wer sich nich alles durchlesen möchte, was mit sicherheit einige sind :P

hier mal ein youtube clip darüber, in dem es schön erklärt wird

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Wenn Du meinen Text gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich genau im Widerspruch zu diesem Video stehe. Die dort genannten Behauptungen sind schlichtweg falsch bzw. ACTA enthält gar nichts was da genannt wird. Auch wird dort Filesharing damit verharmlost, dass es ja kein Raub sei 1:1 Kopien zu machen.
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aber wenn ACTA doch so "harmlos" ist, warum gehen dann Tausende Leute auf die Straße und demonstrieren dagegen? Die können doch nicht alle falsch liegen oder?

Glaube nicht das es nur darum geht?

   mgutt schrieb:


Die Demonstranten beziehen sich dagegen auf den Austausch von MP3 & Co. Wer nachweislich illegale Inhalte ins Netz lädt, z.B. ein Musikvideo bei Youtube, ohne die Rechte dafür gehabt zu haben, der macht sich strafbar.




hmm, ich weiß auch nicht...

werde aber das auf jedenfall auch mal weiter verfolgen
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Weil auch ohne Politiker viel Schwachsinn verbreitet wird. Die Kritik ist, dass durch ACTA etwas kommen könnte, was dann problematisch wäre. Daraus haben dann verschiedene Netzaktivisten verschiedene Extremszenarien gebastelt. Allerdings muss sich ACTA an geltendes Recht halten. Du kannst nicht einfach das Telemediengesetz oder bestehende EU Richtlinien kippen, geschweige denn unsere Grundrechte. Dagegen würde automatisch Protest entstehen.

ACTA kann man nur vorwerfen, dass es nicht demokratisch hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde.

Les doch einfach mal Artikel 27 aus ACTA. Da steht nichts von Kontrollen oder Filtern. Trotzdem wird es so publiziert. Und das illegales Filesharing keine Piraterie sei, obwohl es sogar im Volksmund als Raubkopie bezeichnet wird, ist doch der Witz schlechthin.

Die hinter diesen Aktionen stehen wollen etwas, was unrealistisch ist. Sie wollen das Urheberrecht beschneiden oder gar abschaffen. Will hier irgendeiner chinesische Verhältnisse was Schutz von geistigem Eigentum anbelangt. Wohl kaum.
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   mgutt schrieb:
Weil auch ohne Politiker viel Schwachsinn verbreitet wird.


:hrhr: :laugh: :hrhr:
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Man darf Acta nicht allein betrachten, sondern im Kontext mit Pipa und Sopa und das ganze zusammen macht ein schönes Paket, welches deutliche Zensur und Überwachung beinhaltet.
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12.02.2012, 22:48


http://www.sueddeutsche.de/digital/protest-gegen-us-anti-piraterie-gesetze-wikipedia-ist-offline-1.1260662
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   Electric schrieb:
Man darf Acta nicht allein betrachten, sondern im Kontext mit Pipa und Sopa und das ganze zusammen macht ein schönes Paket, welches deutliche Zensur und Überwachung beinhaltet.


Mit PIPA und SOPA haben wir rein gar nichts am Hut. Was in Amerika passiert kann uns völlig egal sein. Da müssen die Amerikaner für auf die Straße gehen und das scheinen sie ja mit Erfolg zu machen. Hat einer von Euch schon mal was von DDL gehört? Deswegen geht auch keiner in Deutschland auf die Straße. Gehört nämlich zu Italien.

Zuletzt bearbeitet von mgutt am 13.02.2012, 09:12, insgesamt 2-mal bearbeitet

Verfasst am: 13.02.2012, 10:44

Glaubt ihr mir jetzt?

http://www.sueddeutsche.de/digital/umstrittenes-anti-piraterie-abkommen-warum-acta-allenfalls-eine-potentielle-bedrohung-ist-1.1282504
   Zitat:
Die zum Teil hysterische Kritik basiert zum einen auf Falschinformationen, die im Netz ständig wiederholt und multipliziert werden; zum anderen aber auch auf einem Unverständnis dafür, dass das geistige Eigentum ein richtiges Eigentum ist, seinen Wert hat und Schutz braucht.

...

Das böse Wort "Netzsperre" kursiert und bringt Internet-Aktivisten in Rage. Sie befürchten, dass Acta ein Überwachungsregime im Internet etabliert, um die Interessen der Kreativindustrie über Gebühr und auf aggressive Weise zu schützen. Dafür gibt es aber in diesem Vertrag keinen Anhaltspunkt. Es gibt dort keine Forderung nach Internet-Zensur, es werden dort den Providern keine Überwachungs-Verpflichtungen auferlegt; es wird auch keine Strafbarkeit der Privatkopie begründet, es werden keinerlei neuen Straftatbestände eingeführt.

All dies wird aber von Kritikern behauptet. Kein Wort davon steht im Vertrag. Offenbar wird Acta vielfach mit dem höchst fragwürdigen US-Gesetz Sopa ("Stop Online Privacy Act") gleichgesetzt, das tatsächlich Internet-Blockaden vorsieht. Es ist andererseits aber auch nicht so, dass in Acta solche Kontrollen und Sanktionen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

...

Alle Maßnahmen, die jetzt in Acta zum Schutz der Urheberrechte gefordert werden, sind in Deutschland längst Gesetz: Wer das Urheberrecht verletzt, muss Schadenersatz zahlen; wer unerlaubt Werke vervielfältigt oder verbreitet, macht sich strafbar; es ist verboten, einen Kopierschutz zu umgehen; und wenn "in gewerblichem Ausmaß" geistiges Eigentum verletzt wird, hat der Verletzte einen Auskunftsanspruch gegen den Provider.


Die einzige Kritik ist die undemokratische Art, wie ACTA beschlossen wurde, aber ob man deswegen auf die Straße rennen muss... Haken wir es mal ab als Flashmob.
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13.02.2012, 16:24


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