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Senior ![]() Name: Marcel Fahrzeug: CiViC Ej2 Anmeldedatum: 24.10.2006 Beiträge: 326 Chats: 31 Wohnort: Offenbach am Main | Hat einer von euch eine Arnung wann in Deutschland Winterreifen PLICHT ist. Jetzt schon oder gibt es da irgend ein Datum !!?? |
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ED-Freak ![]() ![]() Name: Mathias Geschlecht: Anmeldedatum: 27.02.2005 Beiträge: 19620 Chats: 20281 Wohnort: Köln | Soweit ich weiß ab 1.1.07 Aber eigentlich ists mir egal. Ich fahre grundsätzlich im Winter mit Winterpneus rum |
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Senior ![]() Name: Marcel Fahrzeug: CiViC Ej2 Anmeldedatum: 24.10.2006 Beiträge: 326 Chats: 31 Wohnort: Offenbach am Main | dank dir aber 100%-tig weist es auch net oder ? ich will mir ja auch welche holen aber ich muß noch en bissi sparn, ich wollt es halt nur wissen fals die grünen ***** mich anhalten und mich verarschen wollen wenn es einer weiss dann bitte schreiben danke |
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| Elite Name: Stefan Geschlecht: Fahrzeug: EJ9 (facelift) Anmeldedatum: 16.08.2006 Beiträge: 1197 Chats: 414 Wohnort: BS & WR(HZ) | Eine Winterreifenpflicht gibt es nicht. Du musst nur geeignete Bereifung haben. Das heißt, wenn du auf Schnee fährst muss auf dem Reifen "M+S" stehen, auch wenn das keine Garantie für einen Winterreifen ist, da das Zeichen nicht geschützt ist. Wenn die Straße nur nass ist reicht auch ein Sommerreifen. Hat der Tiefensee selber gesagt. |
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Senior ![]() Name: Marcel Fahrzeug: CiViC Ej2 Anmeldedatum: 24.10.2006 Beiträge: 326 Chats: 31 Wohnort: Offenbach am Main | OK aber die sagen doch alle es gibt punkte und geldstrafe wer mit sommer reifen noch rum brettert und ich hab irgendwas mit "ab 5°C " gehört |
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Fortgeschrittener ![]() Name: Sergej Geschlecht: Fahrzeug: Prelude BB2 Anmeldedatum: 29.08.2005 Beiträge: 195 Chats: 8 Wohnort: Düren, NRW | Laut Gesetz heisst es bei "winterlichen Bedingungen", sprich im Winter bei Sonnenschein und Plusgraden kannste auch immer noch mit Sommerreifen rumfahren |
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Honda-Szene-MV ![]() ![]() Name: Christian Geschlecht: Fahrzeug: Legnum VR4, Space Star RHD, Carisma DA0 Anmeldedatum: 02.07.2006 Beiträge: 1331 Chats: 82 Wohnort: NWM | Also, um diese Frage mal zu klären: Der Paragraf mit den Winterreifen steht schon seit monaten in der Stvzo und im Bußgeldkatalog. Es gilt also seit diesem Jahr. In der Stvzo steht, das du der witterung angepasste reifen drauf haben musst (also im winter winterreifen und nicht derst wenn schnee liegt). Dazu gehört auch Frostschutz (wischwasser) zu haben. Sollte das Auto nicht angepasst sein, bekommt man sofort 20 Euro strafe. sollte man dann auch noch den verkehr behindern (also kommt man mit sommerreifen im winter nicht an der ampel weg, weil die räder nur durchdrehen, oder fährt man zu langsam oder die scheibe ist vereist und kann nicht freigemacht werden, weil man kein frostschutz hat oder behindert anderweitig den verkehr), so bekommt man 40 Euro strafe und 1 Punkt. Ich persönlich finde dieses gesetz gut. Andere sagen, das die winterreifen aber so teuer sind. ist aber quatsch, da es sich gleich bleibt, ob man immer mit sommerreifen fährt und so immer 1 mm (pro jahr) weniger profil kriegt, oder wenn man die reifen wechselt (winter/sommer) und so nur nen halben mm pro reifensatz abnutzung hat. man kann also immer doppelt so lange mit einem reifensatz fahren. Das heißt, das die kosten für den winterreifen +/- o sind. Mfg Christian |
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Die schwarze Macht ![]() ![]() Geschlecht: Fahrzeug: CRX ED 9 Anmeldedatum: 06.11.2004 Beiträge: 2431 Chats: 4561 Wohnort: NRW | das ist wieder mal typich "Gummipragraphen" aber hauptsache erstmal abzocken ![]() Das soll aber nicht heißen das ich etwas gegen eine Winterreifenpflicht hätte,sondern wenn die hohen Damen und Herren da oben schon was ausbrüten dann sollte das auch Hand und Fuss haben und nicht wenn vielleicht und aber und dann nicht den Herren in Grün nach Lust und Laune die Endscheidung überlassen, die warten ja nur auf so eine Gelegenheit,wenn sie dir sonst nichts anhängen können. Keine Winterreifenpflicht, aber noch viele Fragen 16.11.06 – Die in diesem Frühjahr verabschiedete Änderung der Straßenverkehrsordnung, die die Autofahrer zur Anpassung ihrer Ausrüstung an die Wetterverhältnisse verpflichtet, birgt zahlreiche unbeantwortete Fragen. Denn der Gesetzgeber hat auf klare Vorgaben verzichtet. Eine von dem Reifenhersteller Dunlop zusammengerufene Expertenrunde befasste sich jetzt mit den Auswirkungen der geänderten Verordnung. Die Mehrheit der Experten ist sich einig: Es gibt keine Winterreifenpflicht. "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen", heißt es in § 2 Absatz 3a der novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO). Und weiter: "Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". Das Wort "Winter" kommt im Gesetzestext nicht vor, so dass die Vorschrift auch im Sommer gilt - auch wenn man da auf das Frostschutzmittel durchaus verzichten kann. Der Bogen offener Fragen spannt sich von der Interpretation spezieller Wetterverhältnisse über Besonderheiten der Straßenbeschaffenheit und das regionale Nord-Süd-Gefälle bei der Nutzung von Winterreifen bis zu der Frage, ob nicht vor allem für Lkw Winterreifen vorzuschreiben sind, weil gerade der Schwerlastverkehr für die meisten Behinderungen wegen unzureichender Ausrüstung verantwortlich gemacht wird. Klar ist bislang lediglich die Höhe des Bußgeldes bei von der Polizei beanstandeten Verstößen gegen die Verordnung. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen ertappt wird, zahlt mindestens 20 Euro Bußgeld, bei dadurch entstandenen Behinderungen werden sogar 40 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Eventuelle Unfallschäden begleicht aber grundsätzlich die Haftpflichtversicherung; nur in der Vollkasko droht Ungemach, wenn grobe Fahrlässigkeit ins Spiel kommt. Dabei bescheinigen die Experten den deutschen Autofahrern durchaus ein in den vergangenen Jahren stetig gewachsenes Verantwortungsbewusstsein. Denn die Umrüstquote, also der Anteil der Autofahrer, die ihr Fahrzeug mit Winterreifen auf Schnee, Eis und Glätte rechtzeitig vorbereiten, wird in diesem Jahr um knapp drei Prozentpunkte auf etwa 54 Prozent steigen. Mehr Klarheit und damit Rechtssicherheit sei freilich dennoch erforderlich. Bislang könne die Änderung in der StVO wohl lediglich als Orientierungshilfe für Autofahrer verstanden werden, als eine Verhaltensregel, die ohnehin schon eine weite Verbreitung gefunden habe. Einige Innenministerien der Länder haben noch keinen Erlass für die Polizei über die Handhabung der Änderung herausgegeben. Daher sei zu fragen, ob der Blick eines Beamten auf die Tauglichkeit der Reifen bereits genügt, wenn das Fahrverhalten des Autofahrers eindeutige Mängel aufweist. Nachdem in deutschen Fahrzeugpapieren seit einem Jahr keine Hinweise mehr auf die erforderliche Bereifung für den Fahrzeugtyp erforderlich sind, haben die Beamten auch keinen Anhaltspunkt mehr dafür, ob das Auto richtig und zulässig bereift ist. Achim Feist/mid mid/ft -------------------------------------------------------------------------------- |
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Senior ![]() Name: Marcel Fahrzeug: CiViC Ej2 Anmeldedatum: 24.10.2006 Beiträge: 326 Chats: 31 Wohnort: Offenbach am Main | Hi Peter, danke das war mal wieder richtig ausführlich gruß marcel |
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Premium-Member ![]() ![]() Name: Rote Ampel Raser Geschlecht: Fahrzeug: war mal ein bb6 / MB C280 R6 Anmeldedatum: 19.08.2006 Beiträge: 2331 Chats: 11190 Wohnort: Hannover/Bad Nenndorf | Ich finde das die Winterreifenpflicht auch abzocke ist. nicht jeder kann einfach mal so 200 bis 400...... euro für reifen ausgeben. da hat bestimmt einer von diesen sch... politikern ne fette schmiergeldsumme von versicherern und reifenherstellern bekommen. Das ist meine meinung. Gruß T. |
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http://www.p2p-kredite.com/vergleich-der-kosten-fur-kredite-bei-smava-und-auxmoney_2009.html
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